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Markt- und Up-Selling-Potenzial bei Rechtsschutzversicherungen steigt

Wie eine aktuelle Studie des Marktforschungs- und Beratungsinstituts YouGov Deutschland GmbH/Köln zu Tage fördert, liegt bei Rechtschutzversicherungen (RSV) gleich doppeltes Beratungs- und Vermittlungspotenzial. Die Bedeutung des Rechtsschutzes ist gestiegen. Mehr Befragte können sich den Abschluss einer Police vorstellen und mehr Versicherte, die bisher schon eine Teilabsicherung haben, stehen einer Erhöhung des Umfangs positiv gegenüber. Zu den Details: Für die Studie ‚Trends für Rechtsschutzversicherungen 2017’ hat YouGov nach eigenen Angaben zwischen dem 14.11. und dem 05.12.2016 insgesamt 1.580 Rechtsschutzversicherte und abschlussbereite Potenzialkunden ab 18 Jahren in Deutschland befragt. Die Studien-Ergebnisse konstatieren ein steigendes Rechtsschutz-Marktpotenzial. Während 2014 noch 58 % der Befragten eine RSV für wichtig hielten, so erkennen in 2016 zwei von drei Befragten (66 %) eine RSV als wichtige Absicherung. Folgerichtig, so ein weiteres Studien-Ergebnis, hat sich unter den Studienteilnehmern der Anteil, die sich den Abschluss einer RSV innerhalb der nächsten 12 Monate vorstellen können, von 44 % (2014) auf 48 % (2016) erhöht. Dabei falle die Relevanz einzelner Bereiche des Rechtsschutzes (betrachtet wurden Verkehrsrecht, Privatrecht, Arbeitsrecht, Eigentümer-, Miet- und Vermieterrecht sowie Internetrecht) 2016 hingegen geringer aus. Unter den bereits in einem Teilbereich Rechtsschutzversicherten überlegen zudem 12 %, den Umfang der Police zu erhöhen. Dabei zeige sich „insgesamt die Up-Selling-Zielgruppe unter anderem als exklusiver, gut informierter, online-affiner und wenig preisorientierter Personenkreis“, so YouGov. Weitere Informationen zur Studie, Bezugsmöglichkeit und Kosten finden Sie unter tinyurl.com/z58a89t.

‚vt’-Fazit: Durch das 2. Kostenrechtsmodernisierungsgesetz, das zum 01.08.2013 in Kraft trat (vgl. ‚vt‘ 27/13), resultieren drastisch gestiegene Kosten bei der Rechtsfindung. Der Versicherungsombudsmann hat, weil „niemand ausschließen kann, aktiv oder passiv in Rechtsstreitigkeiten verwickelt zu werden“, es als „vernünftig“ bezeichnet, „das damit zusammenhängende, mitunter durchaus existenzbedrohende Kostenrisiko zu versichern“ (vgl. ‚vt’ 48/15). ‚vt’ hat frühzeitig auf eine steigende Bedeutung der Rechtsschutzversicherung hingewiesen. Die Studie bestätigt die Wahrnehmung in der Bevölkerung, dass eine RSV (noch) wichtiger geworden ist. Ob Neuabschluss oder Umfangserhöhung: Das sind Beratungs- und Vermittlungspotenziale, die Sie nutzen sollten.

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