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Mit Rechtsschutz und SB beim Kunden punkten und für Umsatz sorgen

Die durch das 2. Kostenrechtsmodernisierungsgesetz (2. KostRMoG) eingetretenen Anwalts- und Gerichtsgebührensteigerungen haben Folgen. Wie man die notwendige Prämienerhöhung Kunden argumentativ mit Leistungsverbesserungen leichter erklären kann und warum Selbstbehalte Mittel der Wahl sind, um auch preissensiblen Kunden eine sinnvolle Rechtsschutzdeckung zu ermöglichen, zeigen wir am Beispiel der DMB Rechtsschutz-Versicherung AG. „Die Zivilgerichtsbarkeit beobachtet einen Rückgang der Eingangszahlen“, konstatiert RAin und Notarin Edith Kindermann/Bremen, Vizepräsidentin des Deutschen Anwaltvereins. Sie führt den Rückgang auch auf „die Stärkung außergerichtlicher Streitschlichtungsmechanismen“ zurück. Streitschlichtung ist sinnvoll. Ein Rückgang der Gerichtsneuzugänge ist zu begrüßen; aber nicht, wenn Rechtsuchende aus Kostengründen zurückschrecken. Für genaue Zahlen haben wir das Bundesamt für Justiz bemüht. Im Jahr 2010 betrug die Anzahl der Neuzugänge bei Amts- und Landgerichten 1.585.243. Im Jahre 2013, hier galt das zum 01.08.2013 in Kraft getretene 2. KostRMoG 5 Monate, waren es 1.497.211 Neuzugänge. 2014 sank die Anzahl auf 1.439.072. Das Drehen an der Gebührenschraube ist auch für den Rechtsschutzmarkt unerfreulich. Schon bevor das Gesetz verabschiedet wurde war klar, dass höhere Kosten und anschließend höhere Prämien resultieren. (vgl. ‚vt‘ 24/13). Erwartungsgemäß hat sich die kombinierte Schaden-Kostenquote verschlechtert. Laut Statistik des GDV stieg sie von 96,7 % (2012) auf 99,3 % (2013) und 2014 auf 102,4 %. Die Ausgaben stiegen um über 5 % von 2,47 Mrd. € (2013) auf 2,6 Mrd. € (2014). Die Folge, eine deutliche Prämienerhöhung auf breiter Front, ist Ihnen bekannt. Dem kann sich auch die DMB Rechtsschutz-Versicherung nicht entziehen und hat zum 01.01.2016 die Prämien angepasst. Dabei fallen die Anpassungssätze je nach Baustein (‚Privat‘ (P), ‚Beruf‘ (B), ‚Verkehr‘ (V) und ‚Wohnung‘(W), Produktlinie (‚Standard’, Top-Schutz ‚EXPERT’ und Premium-Rechtsschutz ‚PRESTIGE‘) sowie Selbstbehaltvariante (0 €, 150 €, 300 €) teilweise deutlich unterschiedlich aus.

Für Ihre Beratung sind Preis und Leistung ausschlaggebend. Der umfassende Schutz ‚PBVW’ mit ‚EXPERT‘-Niveau kostet 298,42 € (SB 150 €). Bei 300 € SB liegt die Prämie bei im Marktvergleich günstigen 226,23 €. Noch ein Prämienbeispiel: ‚PVW‘ im ‚EXPERT‘-Schutz ist bei 300 € SB für 166,81 € zu haben. Das ist sogar günstiger als bspw. andere Anbieter bei einem SB von 500 €. Der Kölner Rechtsschutzexperte liefert zudem mit Leistungsverbesserungen in den einzelnen Produktlinien Argumente, um Kunden die durch das 2. KostRMoG notwendig gewordene Prämienerhöhung zu erläutern. Die Leistungen der verschiedenen Tarife und Produktlinien sowie Maklerservice haben wir bereits früher beleuchtet:  ++ ‚Standard’ und ‚EXPERT’ (vgl. ‚vt’ 37/08) ++ ‚KOMPEX’ als Gewerbe-Produkt für kleine und mittlere Unternehmen sowie Selbstständige und Freiberufler (vgl. ‚vt’ 36/09) ++ ‚AGROMEX’ als Rechtsschutz für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (vgl. ‚vt’ 21/10)  ++ ‚KOMedEX’ für medizinische Berufe und Bereiche, wie niedergelassene Ärzte, Apotheker, Masseure (vgl. ‚vt’ 29/13) sowie  ++ frühzeitiger Einstieg in die Mediation zur außergerichtlichen Konfliktregelung (vgl. ‚vt’ 42/10). Produkte und Services, die zu einem klaren Maklervotum im ‚vt’-Partnerschaftsspiegel führten: Die DMB Rechtsschutz wurde als zuverlässiger Maklerpartner ausgezeichnet (vgl. ‚vt’ 32/13). 

Nachfolgend einige der aktuellen Produktverbesserungen:  ++ In der Produktlinie ‚Standard’ wurde die Versicherungssumme innerhalb Europas auf 1 Mio. € erhöht  ++ Bei ‚EXPERT’ wurde u. a. der Kreis der mitversicherten Personen auf die im Haushalt des VN lebenden Eltern, Schwiegereltern und Großeltern im Ruhestand sowie Enkelkinder erweitert sowie eine vollständige Prämienbefreiung im Falle einer Arbeitslosigkeit bis zu einem Jahr eingeführt. Zudem sind nun in Deutschland zwei selbstgenutzte Wohneinheiten und eine selbstgenutzte Wohneinheit in Europa (hier Kostenübernahme bis 10.000 €) mitversichert. Erfolgt eine Erledigung durch anwaltliche Erstberatung, wird auf den Selbstbehalt verzichtet  ++ ‚PRESTIGE’ wurde u. a. ergänzt um Steuer-Rechtsschutz, mit dem bereits im Einspruchsverfahren Kosten bis 1.000 € übernommen werden. Versicherungsschutz besteht auch für Streitigkeiten wegen Solar-, Photovoltaik- und Windenergieanlagen. Hier werden Kosten bis 10.000 € übernommen  ++ Die Leistungsverbesserungen greifen auch im Geschäftskundenbereich bei ‚KOMPEX‘, ‚KOMedEX‘ und ‚AGROMEX‘ ++ Bei den Serviceleistungen für Kunden führen die Kölner für den Zusatzbaustein Vermieter-Rechtsschutz die ‚DMB Recht Forderungshilfe’ neu ein. Damit besteht zu Sonderkonditionen Zugriff auf Online-Bonitätsauskünfte über potenzielle Mieter. Bei Forderungen gegenüber Mietern (Miete oder Nebenkosten) können private Kunden ein qualifiziertes, außergerichtliches Forderungsmanagement nutzen. Schauen wir nach dem Argument Leistungspotpourri auf ein weiteres wichtiges Argument, den nicht nur durch das 2. KostRMoG gestiegenen Rechtsschutzbedarf. „Inzwi­schen sind viele Lebensbereiche in einem Maße verrechtlicht, dass niemand ausschließen kann, aktiv oder passiv in Rechtsstreitigkeiten verwickelt zu werden. Das damit zusammenhängende, mitunter durchaus existenzbedrohende Kostenrisiko zu versichern, halte ich im Grundsatz für vernünftig“, bekräftigt Versicherungsombudsmann Prof. Dr. Günter Hirsch, dass eine Rechtsschutzversicherung heutzutage eine sehr wichtige Absicherung ist. Ein „existenzbedrohendes Kostenrisiko“! Doch laut einer von Forsa im Auftrag des GDV im April 2015 durchgeführten Umfrage unterschätzen Deutsche die Kosten eines Rechtsstreits (vgl. ‚vt’ 48/15). Wenn die Kosten höher sind als die Forderungen, will nur ein Drittel der Befragten klagen, während 46 % dann eher auf die Klage verzichten würden. Damit wird es umso bedeutender, dass der Zugang zum Recht durch eine Rechtsschutzpolice sichergestellt wird. Da die Prämien ohne Selbstbehalt deutlich teurer sind als mit SB, gilt u. E. der Beratungsansatz: Besser (höherer) SB als aufgrund der Prämienhöhe einen leistungsschwächeren Tarif wählen oder sogar gänzlich auf den Rechtsschutz verzichten. Aufgefallen ist uns in diesem Zusammenhang, dass die DMB Rechtsschutz bei den neuen Prämientabellen die SB 0-Variante mit der SB 300-Variante getauscht hat. Darauf angesprochen verrät uns Dr. Wolfgang Hofbauer, Vorstand des Rechtsschutz-Spezialisten, die dahinter stehende Überlegung: „Die DMB Rechtsschutz setzt weiterhin auf ein hervorragendes Preis-Leistungs-Verhältnis, klar strukturierte Produkte, transparente Prämien und variable Selbstbeteiligungs-Varianten. In der Darstellung unserer Prämien haben wir die Selbstbeteiligung 300 € im Tarif vorangestellt und danach erst die Varianten mit 150 € und Null €. Eine höhere Selbstbeteiligung ist allemal besser, als auf eine Rechtsschutz-Versicherung wegen der gestiegenen Prämien zu verzichten.“

‚vt‘-Fazit: Führt das hohe Kostenrisiko dazu, dass Menschen auf ihr Recht verzichten, dann wird es umso bedeutender, dass der Zugang zum Recht durch eine Rechtsschutzpolice sichergestellt wird. Rechtsschutz ist daher ein wichtiges Beratungsfeld und damit eine gute Umsatzchance. Eine Absicherung sollte sich umfassend an dem individuellen Bedarf (Privat, Beruf, Verkehr, Wohnung) und leistungsstarken Tarifen orientieren. Hier bietet die DMB Rechtsschutz eine breite Palette mit einem guten Preis-/Leistungsverhältnis. Die Kölner punkten insbesondere mit der Produktlinie ‚EXPERT’. Unser Tipp: Empfehlen Sie Ihren Kunden eine Selbstbeteiligung. Auf Rechtsschutz zu verzichten, kann sich als schlechte Entscheidung herausstellen, ebenso, wenn ein leistungsschwächerer Tarif gewählt wird.

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