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Mit Versicherungsbranche auf Kollisionskurs: BVI kreiert ,irreführende' Fondsrente

Die Reform der privaten Altersvorsorge soll nach den Plänen der Bundesregierung bis zum Ende der Legislaturperiode umgesetzt werden. Mithin sollte der Bundestag nun nach der parlamentarischen Sommerpause Vollgas beim Reform-Gesetzgebungsverfahren geben. Dabei spielt auch die geförderte private Altersvorsorge eine Rolle. In diesem Kontext muss man wohl die Veröffentlichung des BVI Bundesverband Investment und Asset Management e.V. vom 27.08.2024 verstehen. „BVI-Studie: Fondsrente bietet Sparern eine renditestarke Alternative zur Leibrente“, titelt der BVI seine Pressemitteilung zur Studie „Die Fondrente. Eine renditestarke Rentenalternative“.

Allerdings geht es bei der Studie um Fondsauszahlpläne, deren Sinnhaftigkeit als mögliches Investment wir hier gar nicht in Frage stellen wollen. Doch ungeachtet der Kritikwürdigkeit einiger Studienannahmen, dazu später mehr, hat der BVI zu einer Wortwahl und einem Vergleich gegriffen, die wir für unzulässig halten. Unter einer Fondsrente wird üblicherweise eine fondsgebundene Rentenversicherung verstanden, die zu einer lebenslangen Rente führt. Insoweit ist ein Fondsauszahlplan keine Fondsrente und diese Wortwahl mindestens irritierend.

Aber der BVI geht sogar noch weiter und verknüpft dies explizit mit der Leibrente. Doch § 759 BGB stellt bei der Gewährung einer Leibrente darauf ab, dass diese „Rente im Zweifel für die Lebensdauer des Gläubigers zu entrichten“ ist. Der BVI kommt auf Basis seiner Studienannahmen hinsichtlich der Verteilung der simulierten Fondsrenten-Laufzeit zu dem Ergebnis, dass das Kapital in 95,7 % der Fälle bis zum Lebensende reicht, jedoch bei 4,3 % der Rentner das Kapital frühzeitig aufgezehrt ist.

Zudem müssen 1,2 % der Rentner fünf Jahre oder sogar noch länger ohne die monatliche Zahlung auskommen. Die prozentuale Größenordnung mag man als niedrig ansehen, für Betroffene ist es aber ein gewaltiges Problem. Insbesondere ist eben keine lebenslange Rente sichergestellt, womit sich ein Vergleich mit einer Leibrente u. E. verbietet und irreführend ist.

„Anders als bei Leibrenten profitieren die Fondsrentner-Erben von übriggebliebenem Kapital“, zeigt der BVI einen Aspekt des Fondsauszahlplans auf. „Zwei Drittel der Fondsrentner vererben mindestens die Hälfte des ursprünglichen Vermögens“, wirbt der Investmentverband. Keine Frage, wenn es um die Vermögensbildung der Erben geht, dann ist das ein Vorteil.

Doch ist das ein Argument, ein solches Produkt steuerlich zu fördern? Wenn eine lebenslange Rente für Langlebende nicht sichergestellt ist, aber bei früher Versterbenden die Erben sich über ein Restvermögen freuen, dann ist das ein Sparvorgang, der individuell durchaus passen kann. Etwaige Erben mit einer steuerlichen Förderung zu beglücken, kann aber nicht die richtige Verwendung von Steuergeldern sein.

„Fondsanbieter präsentieren Mogelpackung zur sogenannten Fondsrente“, ließ der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) sich angesichts der Tragweite nicht lange zum Tanz bitten und veröffentlichte am 03.09.2024 eine scharfe Entgegnung. „Grundsätzlich sind die BVI-Berechnungen äußerst problematisch, weil sie auf sehr optimistischen, zum Teil auch falschen Annahmen bezüglich der Sterblichkeit sowie des Kapitalmarktes beruhen“, so Norbert Rollinger, GDV-Präsident und Vorstandsvorsitzender der R+V Versicherung. „Die in der Studie gewählte Bezeichnung ‚Fondsrente‘ ist irreführend“, urteilt der Verband.

Der GDV habe die Annahmen des BVI überprüft und festgestellt, dass der BVI mit sehr hohen Renditen und einer verkürzten Lebenserwartung rechne. Die Sterblichkeit der Corona-Phase werde zugrunde gelegt. Jedoch habe das Statistische Bundesamt am 21.08.2024 neue Daten vorgelegt, wonach die Lebenserwartung zuletzt bei beiden Geschlechtern im Vergleich zum Vorjahr um etwa 0,4 Jahre angestiegen ist.

Der GDV kritisiert die BVI-Berechnung, der zufolge das Geld in 95,7 % der Fälle lebenslang ausreicht: „Das stimmt so nicht, denn: Zwei Drittel der Frauen und mehr als die Hälfte der Männer dürfen damit rechnen, in Zukunft das Alter von 85 deutlich zu überschreiten. Dann reicht ein Auszahlungsplan nicht aus, um die Lücken aus der gesetzlichen Rente zu schließen. Wichtig ist daher eine lebenslange Rente, die das Einkommen auch im hohen Alter sichert“, sagt Katja de la Viña, Vorsitzende des GDV-Präsidialausschusses Altersvorsorge und Zukunftssicherung und CEO der Allianz Lebensversicherung.

Mehr als Schützenhilfe erhält der GDV von Prof. Dr. Jochen Ruß vom Institut für Finanz- und Aktuarwissenschaften (ifa). Zur BVI-Berechnung, dass das Geld aus dem Fondsentnahmeplan bei über 95 % der Rentner lebenslang reiche und in den meisten Fälle noch Geld übrig sei, das an die Hinterbliebenen vererbt werden kann, kommentiert Ruß: „Das kling fast zu schön, um wahr zu sein. Leider sehen die Ergebnisse zwar für die Öffentlichkeitsarbeit schön aus, basieren aber auf Annahmen, die dermaßen unplausibel sind, dass dies den Studienautoren bewusst gewesen sein muss. Die vollkommen unplausiblen Annahmen betreffen dabei viele Bereiche. Die wichtigsten betreffen die Entnahmehöhe, die Fondsrendite, das Fondsrisiko und die Lebenserwartung der Anleger.“

Konkret zur angenommenen Entnahmehöhe kritisiert der ifa-Geschäftsführer: „Es wird unterstellt, dass die anfängliche Entnahmehöhe nur der garantierten (!) Rente entspricht, die Versicherer bei einer lebenslangen Rentenversicherung anbieten. Dies ist als Vergleichsgröße völlig ungeeignet. Wenn der BVI den Entnahmeplan mit typischen Versicherungsprodukten vergleichen möchte, dann muss die Gesamtrente (inklusive Überschüsse) als Vergleichsmaßstab hergezogen werden.“

Auch der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) kritisiert die Studie. „Die Berechnung des BVI, wonach das Geld in 96 % der Fälle bis zum Alter von 85 ausreicht, ist irreführend“, sagt Präsident Michael H. Heinz. „Tatsächlich können zwei Drittel der Frauen und mehr als die Hälfte der Männer damit rechnen, dieses Alter deutlich zu überschreiten. Außerdem kritisieren wir die Datenbasis sowie Annahmen der Studie zur Lebenserwartung. Deshalb erweist sich insgesamt die Vorstellung, dass Auszahlungspläne von Fondsrenten in den meisten Fällen bis zum Lebensende ausreichen, als trügerisch.“

Dabei spricht der Vermittlerverband Fondsauszahlplänen keineswegs die Sinnhaftigkeit ab: „Um tatsächlich lebenslange Liquiditätsströme zu gewährleisten, kann aus Sicht des BVK jedoch ein Mix aus Fondssparen und Versicherungen sinnvoll sein. Trotz des Wettbewerbs der Vorsorgeprodukte wird die kompetente Beratung der sozialpolitisch wichtigen Vermittlerschaft weiterhin von entscheidender Bedeutung bleiben.“

‚vt‘-Fazit: Einen Fondsauszahlplan als Alternative zur Leibrente zu lobbyieren, ist nicht nur ein Vergleich von Äpfeln mit Birnen, sondern eine Irreführung von Sparerinnen und Sparer, die sich auf lebenslange Auszahlungen verlassen. Wir wagen zu bezweifeln, dass der BVI sich und seiner Klientel mit der Studie einen Gefallen getan hat. Inwieweit das anstehende Gesetzgebungsverfahren davon beeinflusst wird, bleibt abzuwarten. Über Ergebnisse informieren wir Sie zeitnah. Ungeachtet der heißen Diskussionen ist die Beratung zu individuell passenden Produkten für Verbraucher wichtig, bei der Sie mit breiter Aufstellung punkten können.

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