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Nach Helberg- und ‚vt‘-Kritik: HDI nimmt überzogenen BU-Fragebogen vom Markt (Teil 1)

Bei BU-Versicherungen sind meist dynamische Erhöhungen ohne erneute Gesundheitsprüfung vertraglich vereinbart. Bei einigen Tarifen ist die Dynamik an eine Bedarfsfeststellung gekoppelt, diese Versicherer fragen dazu das Bruttoeinkommen ab. Bei der HDI Lebensversicherung AG ist das so. Doch der seit einiger Zeit verwendete Erhebungsbogen geht weit darüber hinaus.

Nach Kritik und ‚vt‘-Anfrage zieht HDI nun den Fragebogen zurück – mit wichtigen Folgen für VN und Versicherungsmakler: In den besonderen Bedingungen für die planmäßige Erhöhung der Prämie und Leistungen ohne Gesundheitsprüfung ist u. a. geregelt, dass ein Bedarf gegeben ist, wenn die Summe der zu erwartenden jährlichen BU- und EU-Renten der versicherten Person nicht mehr als 65 % des letzten Jahresbruttoeinkommens aus beruflicher Tätigkeit beträgt.

Eine dementsprechende Abfrage wäre unproblematisch. Doch nach dem uns vorliegenden Fragebogen fragt HDI nach den jährlichen Bruttoeinkommen der letzten drei Jahre und will zudem wissen: ++ Tätigkeiten, die vor der jetzigen Beschäftigung ausgeübt wurden, einschließlich des erlernten Berufes  ++ die aktuell ausgeübten Tätigkeiten und ++ evtl. neben dem Beruf gegen Entgelt ausgeübte Tätigkeiten.

Fragwürdig ist bereits eine überflüssige Datenerhebung. „Nach Art. 5 DSGVO müssen personenbezogene Daten angemessen, erheblich sowie auf das für die Zwecke der Verarbeitung notwendige Maß beschränkt sein, Grundsatz der Datenminimierung“, erläutert Rechtsanwältin Kathrin Pagel, Fachanwältin für Versicherungsrecht, Partnerin in der Kanzlei Michaelis.

Für welche Zwecke benötigt HDI Leben diese Angaben, wollten wir am 01.10. von Vertriebsvorstand Wolfgang Hanssmann wissen. Und welche Folgen hat es für den VN, wenn er zu den Tätigkeitsfragen keine oder falsche Angaben macht? Denn der Fragebogen belehrt über die drastischen VVG-Folgen bei nicht wahrheitsgemäßer oder nicht vollständiger Beantwortung der gestellten Fragen. Doch HDI hüllt sich in Schweigen.

Allerdings erfahren wir vom BU-Experten Matthias Helberg, Inhaber der Matthias Helberg Versicherungsmakler e. K./Osnabrück, der sich im Kundeninteresse bei HDI beschwert hatte, dass der Versicherer ihm am 07.10. schriftlich mitteilte: „Wir haben die Dynamikschreiben im System abgeklemmt (…) Leider sind letztes Wochenende noch 14.000 Schreiben versandt worden (…) Sollten Ihre Kunden davon betroffen sein, können Sie diese und auch bereits erhaltene Schreiben ignorieren. Wir brechen alle Vorgänge ab und lassen die Dynamiken normal durchlaufen.“

‚vt‘-Zwischenfazit: HDI stampft seine u. E. unrechtmäßigen Fragen ein und winkt die Dynamikerhöhungen durch. Die Fragebögen sollten daher nicht beantwortet werden. Dann können auch keine Nachteile entstehen. Es ist gut, dass der HDI reagiert, doch es bleiben weitere Fragen, die wir Hanssmann nun vorlegen. Bspw. was HDI machen wird bei VN, die durch die Frageaktion benachteiligt wurden. Mehr dazu und weitere Praxistipps in der ‚vt‘-Ausgabe der kommenden Woche.

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