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Nach ‚vt‘-Intervention: Allianz reguliert entsprechend Agentur-Zusage

Nach einem Sturmschaden sah alles nach einer schnellen Regulierung aus. Doch trotz Freigabe des Kostenvoranschlags zahlte die Allianz Versicherungs-AG später nur einen Bruchteil der Reparaturrechnung, noch nicht einmal 20 % landeten auf dem Konto des VN. Warum es dann doch noch zu einem glücklichen Ende für das geschädigte Ehepaar kam:

Am 18.02.2022 verursachte im südlichen NRW ein Sturm einen Schaden an einem Carport. Den Schaden zeigte der VN der damals betreuenden Allianz-Agentur am Folgetag an. Der um einen Kostenvorschlag gebetene Handwerker übermittelte wenige Tage später der Agentur einen Kostenvoranschlag und fügte ein beweiskräftiges Bild bei. Am 21.02. teilte eine Agentur-Mitarbeiterin per E-Mail mit: „Bitte lassen Sie die Arbeiten ausführen und lassen Sie uns dann die Rechnung zukommen.“ Nach der Reparatur wurde die Rechnung in Höhe von 1.305,91 € eingereicht, doch dann passierte trotz mehrfacher Nachfrage wochenlang nichts. Über drei Monate nach dem Schaden meldete sich ein Sachverständiger bei dem Dachdecker in Bezug auf die Reparaturausführung. Anschließend überwies die Allianz lediglich einen Betrag von 237,77 €, mithin noch nicht einmal 20 % vom freigegebenen Kostenvoranschlag. Das Ehepaar war erstaunt und enttäuscht, konnte das Vorgehen der Allianz nicht nachvollziehen und sah sich auch von der ursprünglich betreuenden Allianz-Agentur nicht aufgeklärt. Schließlich landete der Fall auf dem ‚vt‘-Redaktionstisch.

Dazu haben wir Allianz-Vorstand Dr. Rolf Wiswesser um Stellungnahme gebeten und wollten u. a. wissen: ++ Auf Basis welcher rechtlichen Grundlage reguliert die Allianz nicht den Betrag, der für die Reparatur des Gesamtschadens in Rechnung gestellt und vorab per Kosten­voranschlag mitgeteilt wurde? ++ Warum ist die Mitteilung der Allianz, „Bitte lassen Sie die Arbeiten ausführen und lassen Sie uns dann die Rechnung zukommen“, aus Sicht der Allianz keine verbindliche Regulierungszusage bzw. Reparaturfreigabe auf Basis des Angebotes? ++ Wie vereinbart sich nach Auffassung der Allianz diese Vorgehensweise mit § 1a VVG und GDV-Verhaltenskodex? Die Antworten der Münchner:

„Im Schadenfall ersetzt die Wohngebäudeversicherung die schadenbedingten Reparaturkosten. Nach Vorlage der Reparaturrechnung und der eingereichten Fotos hatte sich der Belegprüfer mit der ausführenden Handwerksfirma in Verbindung gesetzt. Hierbei wurde festgestellt, dass das durch den Sturm gelöste Über­dachungsprofil keine weiteren Sturmschäden aufwies. Die Kosten für die weiteren Arbeiten waren nicht sturmbedingt. Reparaturkosten, die nicht schadenbedingt sind, können von der Wohngebäudeversicherung nicht übernommen werden. Aus diesem Grund wurden die schadenbedingten Kosten für die Befestigung der Überdachung heraus gerechnet und gemäß Versicherungsvertrag übernommen. Das Abrechnungsschreiben mit dem Prüfbericht des Belegprüfers hatten wir unserem Kunden mit Schreiben vom 25.05.2022 übersandt.“

Wir wollen nicht an Kulanz appellieren, wenn der VN bzw. dessen Handwerker plötzlich Kosten für Reparaturen abrechnen, die nicht durch den Sturm bedingt sind. Doch der Ablauf ist ein anderer. Der Dachdecker mailte der Allianz-Agentur am 21.02.2022 das Angebot zum Sturmschaden mit Foto zu. Er informierte, dass, wie auf dem Foto erkennbar, die vorhandene Leiste nur mit Silikon verklebt sei. Er schlage, wie im Angebot vorgesehen, eine sturmsichere Ausführung vor. Die Allianz-Agentur bestätigte dem Dachdecker, er solle die Arbeiten ausführen und dann die Rechnung zukommen lassen. Zu den Angaben der Allianz gegenüber ‚vt‘ zum Gespräch des Belegprüfers mit der ausführenden Handwerksfirma und dessen Ergebnis liefert der Dachdecker eine andere Sichtweise.

Der Fachhandwerker bestätigt, dass er am 24.05. von einem Sachverständigen angerufen wurde. Der habe sich den Fall schildern lassen und daraufhin die Aussage getätigt: „So hätte ich es auch repariert.“ Zu den unterschiedlichen Sichtweisen haben wir die Allianz erneut um Stellungnahme gebeten, aber zunächst die lange Bearbeitungszeit hinterfragt: ++ Von Einreichung der Rechnung bis zur Regulierung vergingen rund 3 Monate, mehrfach erinnerte der VN die betreuende Allianz-Agentur an die noch nicht erfolgte Regulierung. Warum dauerte die Bearbeitung so lange? Sind solche Schadensbearbeitungszeiten für Kleinschäden üblich bei der Allianz?

„Selbstverständlich ist es nicht unser Anspruch, dass eine Schadenregulierungen so lange dauert. Aufgrund der aufeinanderfolgenden schweren Unwetter ‚Yelena‘, ‚Zeynep‘ und ‚Antonia‘, die auf das Sturmtief ‚Nadia/Odette‘ zwei Wochen zuvor folgten, waren in kurzer Zeit sehr viele Schäden gemeldet worden. Dies führte zu einem Rückstand mit zeitlicher Verzögerung, welchen wir sehr bedauern“, teilt der Versicherer mit. Doch wie ist die vom Handwerker geschilderte Aussage des Belegprüfers, „so hätte ich es auch repariert“, zu verstehen, wenn er zugleich beabsichtigt, über 80 % der Rechnung als nicht sturmschadenbedingt nicht zur Regulierung anzuerkennen? Auch hierzu bezieht die Allianz Stellung:

„Wir haben den Vorgang nochmals geprüft und mit dem Belegprüfer Rücksprache gehalten. Hierbei wurde festgestellt, dass das Dichtungsblech damals nicht fachmännisch abgedichtet wurde. Dies hätte mit Bitumen oder einem U-Profil gemacht werden müssen. Die Reparaturfirma hat die Befestigung nun fachgerecht ausgeführt, so dass auch eine Gewährleistung gegeben werden konnte, was bei der ursprünglichen Anbringung nur mit Silikon nicht möglich gewesen wäre. Auf eine fachmännisch korrekte Reparatur bezog sich die Aussage ‚so hätte ich es auch repariert‘. Durch die nun fachgerechte Abdichtung, die vor dem Schadenereignis nicht vorlag, liegt eine Wertverbesserung vor, die üblicherweise vom Kunden zu tragen ist.“

Ja, bei dem Dachdecker handelt es sich offensichtlich nicht um einen Kurpfuscher, sondern um einen fachlich versierten Handwerker. Der hatte die fachmännische Ausführung im Kostenvoranschlag transparent beschrieben und genau das ist ja der Knackpunkt: Die vom Dachdecker vorgeschlagene und angebotene sturmsichere Ausführung wurde von der Allianz-Agentur freigegeben. So wie der Dachdecker fachmännisch vorgeht, so muss man das doch auch von der Allianz und deren Agenturen erwarten. Wenn also die bessere Reparaturausführung klar zu erkennen war, dann hätte doch die Allianz als fachkundig in Versicherungsangelegenheiten und mit Blick auf die eigenen AVB dem VN mitteilen müssen, dass nur ein Teil übernommen werden kann. Dann hätte das Ehepaar mit dem Handwerker im Vorfeld überlegen können, ob lieber die bisherige Ausführung zum Tragen kommt oder aber die offenkundig bessere, und der VN dann die Mehrkosten selbst trägt. So aber wurden die Beteiligten vom Ergebnis des Belegprüfers überrascht.

Warum also sieht die Allianz sich nicht an die auf Basis des vom Handwerker erläuterten Angebotes erfolgte Reparaturfreigabe der Allianz-Agentur gebunden? Wie vereinbart sich dies nach Auffassung der Allianz mit der ‚Auge- und Ohr‘ Rechtsprechung? „Wir haben uns – ohne Präjudiz für weitere Fälle – dazu entschieden, in diesem Fall die Kosten für die gesamte Reparatur zu übernehmen“, teilt die Allianz das Ergebnis der erneuten Überprüfung mit. Denn diese Prüfung brachte den Beweis, dass „das Anschreiben der Reparaturfirma bereits den Hinweis enthielt, dass die Reparatur nicht in gleicher Art und Güte, sondern wertverbessert ausgeführt wird“. Das sei üb­licherweise zwar nicht versichert, „wir sehen uns jedoch an die Zusage unserer Allianz-Agentur gebunden und entschädigen die Differenz zur Rechnung“, darf sich der VN über eine Nachzahlung von über 1.000 € freuen.

 

‚vt‘-Fazit: ## Nach erneuter Prüfung nach den beharrlichen ‚vt‘-Anfragen erkennt die Allianz den im eigenen Haus verursachten Fehler und reguliert korrekt ## Fragwürdig bleibt aber die Rolle und Qualifikation des Sachverständigen. Der bespricht die Reparatur mit dem Handwerker, bestätigt die fachliche Ausführung, aber im Nachhinein kommt heraus, dass er die Rechnung dadurch um über 80 % kürzt. Schön für die Allianz, schlecht für den VN. Hätte der sogenannte Sachverständige transparent mit dem Dachdecker gesprochen, dann hätte dieser auch gleich auf seine Information im genehmigten Kostenvoranschlag hinweisen können. Gut, dass der VN sich zu wehren wusste. Die Rolle von externen Sachverständigen stellt sich damit aber einmal mehr als bedenklich heraus ## Wenn es auch bei Ihnen mit einem Versicherer klemmt, können Sie gerne die ‚vt‘-Redaktion einschalten.

 

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