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Nach ,vt'-Intervention: Zurich lenkt ein und hebt Fünfjahresvertrag rückwirkend auf

Der sachliche und hartnäckige Einsatz des Versicherungsmaklers, aber auch die nicht minder hartnäckige Recherche und Unterstützung der ‚vt‘-Redaktion haben sich einmal mehr gelohnt! Konkret geht es um den Fall bei der Zurich Gruppe Deutschland, die dem Versicherungsnehmer durch die Vermittlung eines Zurich-Vertreters ohne nachvollziehbare Willenserklärung des VN und einer fragwürdigen, nicht unterschriebenen Beratungsdokumentation einen Fünfjahresvertrag bescherte.

Seit Oktober 2021 setzte sich Versicherungsmakler Christopher Schätzl, Vorstand Hans Schätzl Versicherungs- und Finanzmakler AG/Passau, für seinen neuen Mandanten ein, seit Januar 2022 ist die ‚vt‘-Redaktion engagiert und stellte Zurich Deutschland-Boss Dr. Carsten Schildknecht Fragen („Zurich: Werden VN mit fingierter Beratungsdoku Fünfjahresverträge untergeschoben?“; vgl. ‚vt‘ 07/22).

Offenbar unangenehme Fragen, denn „wir haben den Fall bereits mit dem Makler direkt geklärt“, lautete die ausweichende Antwort der Zurich, die schließlich sogar mitteilte: „Bitte sehen Sie daher von weiteren Anfragen ab.“ Kürzlich zogen wir das kritische Fazit („Zurich gibt sich bei fragwürdigen Abschlüssen mit dünnen Vertreter-Antworten zufrieden“; vgl. ‚vt‘ 15/22): „Statt dem VN bzw. dessen Versicherungsmakler die rückwirkende Vertragsaufhebung anzubieten, baut man bei der Zurich wohl darauf, dass ein Aussitzen das Problem löst.“

Ob nun das Sprichwort zutrifft, ‚was lange währt, wird endlich gut‘, oder aber ‚Ende gut, alles gut‘, lassen wir dahingestellt. Jedenfalls teilt Zurich am 20.04.2022 Versicherungsmakler Schätzl mit: „Wir bestätigen die Aufhebung des Vertrags zum 01.11.2019.“ Der Kunde darf sich nun wohl über eine Rückerstattung in Höhe von rund 2.500 € freuen.

‚vt‘-Fazit: Es war nicht nur die fehlende Unterschrift, sondern insbesondere die im Beratungsprotokoll gemachten Angaben zu den mit Blick auf den individuellen Bedarf fragwürdigen sowie fehlenden Absicherungen, die eine nicht stattgefundene Beratung, an die der VN sich auch nicht erinnern konnte und woraus obendrein ein Fünfjahresvertrag resultierte, nahelegten.

Es hat ein halbes Jahr gedauert, es erfolgten diverse Schriftwechsel, aber umso erfreulicher ist, dass der Einsatz sich nun gelohnt hat. Schalten Sie Ihre ‚vt‘-Redaktion ein, wenn es bei Marktteilnehmern klemmt!

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