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Nettoprodukt: Flaggschiff ‚myLive Invest‘ vereint Depot und Lebensversicherung

„Mit investmentbasierten, provisionsfreien Vorsorgeprodukten wächst myLife kräftig“, informierten wir Sie in der Ausgabe vom 28.06.2022 über Zahlen der myLife Lebensversicherung AG zum Geschäftsjahr 2021 (vgl. ‚vt‘ 26/22). Der Göttinger Nettoversicherer konnte erneut über kräftig gestiegene Beitragseinnahmen im Kerngeschäft mit Nettoversicherungen berichten. Konkret stiegen diese von 184,1 Mio. € (2020) um 53 % auf 281,8 Mio. €. Die Gesamtbeitragseinnahmen wuchsen von 219,6 Mio. € um 49,2 % auf 327,7 Mio. €.

Das Wachstum ist umso imposanter, wenn man berücksichtigt, dass das Nettogeschäft bereits 2020 im Vergleich zum Vorjahr 2019 um 39,8 % zugelegte. Das ist eine beachtliche Entwicklung, deren Ursache wir für Sie bei Produkten und im Service genauer beleuchten: Der deutsche Lebensversicherer myLife setzt bei seinem breiten Produktspektrum den Fokus auf fondsbasierte Investment- und Vorsorgelösungen. Im Angebot stehen Produkte für ratierliches Sparen, Einmalanlagen sowie staatliche Förderprodukte wie Basisrente und bAV. Für die Altersvorsorge stehen so bspw. die ‚myLife Fondsrente‘ und mit individuellem Garantiebaustein die ‚myLife Aktiv‘ zur Verfügung.

Flaggschiff und Erfolgstreiber ist aber die Investmentlösung ‚myLife Invest‘. Die, so betonen die Göttinger, „vereint die Stärken einer Versicherung und eines Investmentdepots“. ‚myLive Invest‘ wird sowohl als Einmalanlageprodukt als auch für die ratierliche Besparung als ‚myLife Invest Rente‘ angeboten.

Während myLife die Nettoprodukte bereitstellt, können Finanzberater von der myLife-Schwester HonorarKonzept GmbH deren Kompetenz und die Services für das Honorargeschäft nutzen. Damit wird ‚myLife Invest‘ zu einer Investment- und Beratungsplattform, die Sie unter www.mylifeinvest.de finden. Schauen wir uns das bei der fondsgebundenen Lebensversicherung gegen Einmalbeitrag genauer an:

„‚myLife Invest‘ schlägt das Depot“ lautet die selbstbewusste Kernaussage. Denn neben dem Angebot depotähnlicher Flexibilität und Transparenz, bietet ‚myLife Invest‘ die Steuervorteile einer Lebensversicherung. Bei Kapitalleistungen (Erlebensfallleistung und Rückkauf) werden für die Versteuerung nach dem Einkommensteuergesetz nur die Hälfte der Erträge mit dem persönlichen Steuersatz versteuert, wenn der Vertrag mindestens 12 Jahre bestanden hat und die Kapitalleistung nach dem 62. Lebensjahr des Versicherungsnehmers erfolgt.

Beim Depot dagegen wird für Entnahmen immer die Abgeltungssteuer fällig. Zudem schmälert bei ausschüttenden/thesaurierenden Fonds die bei Depots anfallende jährliche Abgeltungssteuer das Kapital, die bei der Versicherungslösung während der gesamten Haltedauer aber nicht anfällt. Auch im Falle von Veräußerungsgewinnen bei Fondswechsel fällt bei der LV keine Abgeltungssteuer an, im Depot-Falle schlägt sie aber zu Buche.

Kommen wir zum zweiten wichtigen Punkt, den Kosten. Denn nur wenn die Produktkosten die Steuervorteile nicht wieder zunichtemachen, kann eine Versicherung Rendite-Vorteile gegenüber dem Depot bieten. Dafür sorgen „geringe Produkt- und Verwaltungskosten“ und „als Nettoprodukt ist dieses Produkt vollständig frei von Abschlussprovisionen und laufenden Provisionen“, erläutern die Göttinger.

Berater leben allerdings nicht von Luft und Liebe. Die Vergütung kann wie bei einem Depot individuell und direkt mit dem Kunden vereinbart werden. Zusätzlich ist die Vergütung des Versicherungsvermittlers von der Umsatzsteuer befreit. ‚myLife‘ liefert einen Vergleich der beiden Anlagevarianten. Bei gleichem Kapitaleinsatz und gleicher Wertentwicklung der Fonds ergibt sich meist ein höherer Vermögenswert über die Versicherungslösung.

Transparent angegeben sind die für beide Varianten eingerechneten Kosten: ++ Für die Depotanlage jährliche Gebühren von 40 € und  ++ bei der Versicherungslösung jährlich 60 € zzgl. 0,45 % p.  a. des durchschnittlichen Fondsvermögens sowie  ++ in beiden Fällen eine jährliche Beratervergütung von 1 %. Hinzu kommen bei beiden Wegen Fondskosten. „Kickbacks werden bei ‚myLife Invest‘ als sogenannte fondsindividuelle Überschüsse den Kunden zu 100 % gutgeschrieben“, erläutert der Versicherer. Der Entwicklungsvergleich zeigt den über die Laufzeit wachsenden Vorteil der ‚myLife Invest‘ gegenüber einer Direktinvestition in ein Depot.

Ein wichtiger Vorteil für den Kunden, den Berater nutzen können, ebenso die weiteren Zahlen: Laut der aktuellen Statistik-Publikation „Die deutsche Lebensversicherung in Zahlen 2021“ vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft sank die auf die Vertragsanzahl bezogene Stornoquote auf 2,55 % nach 2,7 % im Vorjahr 2020. Ausweislich des Geschäftsberichts weist das Nettogeschäft der myLife Lebensversicherung für 2021 mit 2,0 % eine noch deutlich bessere Stornoquote auf.

Das dürfte mit der Beratungsqualität und der Kundenzufriedenheit zu erklären sein. Auch die ausgewiesene Verwaltungskostenquote (in % der Bruttobeitragseinnahmen) von 1,1 % und die Abschlusskostenquote (in % der Beitragssumme) von 0,2 % passen in das erfolgreiche Bild des Nettogeschäftes.

‚myLife Invest‘ kann nicht nur zur eigenen Altersvorsorge oder der eigenen Geldanlage dienen, sie liefert auch interessante Beratungsansätze für eine steuerbegünstigte Vererbung sowie eine Schenkung, z. B. an den Enkel und z.B. terminiert zu dessen 18. Geburtstag. Die steuerlichen Vergünstigungen betreffen nicht die Erbschafts- bzw. Schenkungssteuer, sondern bspw. die Ertragsbesteuerung bei Vererbung oder dem Tod der versicherten Person.

Einzuhalten sind für die hälftige Ertragsbesteuerung die 12 Jahre Laufzeit und Mindestalter 62 Jahre des VN. Erfolgt die Auszahlung des Vertragsguthabens dann bspw. zum Ende einer festgelegten Laufzeit an den Begünstigten, versteuert dieser die Hälfte der Erträge mit dem persönlichen Steuersatz. Erfolgt die Auszahlung nach dem Tod der versicherten Person, ist das Vertragsguthaben als Todesfallleistung komplett von der Einkommensteuer befreit.

Übrigens: Erweist sich der mit der Schenkung oder dem Erbe Bedachte aber als unwürdig, kann der Erblasser zu Lebzeiten der versicherten Person das Bezugsrecht jederzeit und gebührenfrei ändern.

‚myLife Invest‘ kann bei vielen Beratungssituationen die richtige Wahl sein. Zu einem stimmigen Gesamtkonzept gehören Flexibilität, digitale Tools und Services. Auch da liefern die Göttinger. Bei der Fondsauswahl stehen mehr als 7.000 Investmentfonds mit einem breiten ETF-Angebot sowie mittlerweile mehr als 3.000 ESG-Fonds zur Verfügung. Der Mindestbeitrag pro Fonds beträgt 100 €. Per Onlineantrag können jederzeit kostenfrei (bis 1 Mio. € p. a.) Umschichtungen innerhalb der Fondsanlage vorgenommen werden, dabei müssen mindestens 1.000 € umgeschichtet werden.

Ausweislich der ‚myLife Invest‘-Produktinformation (Stand 01/2022) wird zurzeit kein Ausgabeaufschlag erhoben, bei passiv gemanagten Fonds (ETF etc.) fallen aber Transaktionskosten an. Es können individuelle Anlageportfolios und eigene Musterdepots erstellt oder aber auch Strategien von Vermögensverwaltern und hinterlegten Modellportfolios genutzt werden – auch das liefert reichlich Beratungsansätze. Die Vertragsverwaltung erfolgt digital, bspw. können über ein SMS-TAN-Verfahren Vertragsänderungen wie Zuzahlungen, Beitragsanpassungen oder Fondsänderungen ohne erneute Kundenunterschrift mit einer TAN beantragt werden.

Digital geht es auch für Kunden zu. Diese erhalten einen Zugang zum Kundenportal ‚myInfoPoint‘. Dass immer mehr Vermittler Vorteile der ‚myLife Invest‘ für die Kunden erkennen und den Service der Honorarkonzept schätzen, belegen die kürzlich veröffentlichten Zahlen für das erste Halbjahr 2022: Die Beitragseinnahmen im Nettogeschäft stiegen in den ersten sechs Monaten des laufenden Jahres gegenüber dem Vorjahreshalbjahr um 25 % auf 187 Mio. €, das Neugeschäft legte in den ersten sechs Monaten um 11 % zu. Die Beiträge im Gesamtgeschäft stiegen um über 20 %.

„Grundlage für die wiederholt hohe Neugeschäftssteigerung ist unser zukunftsweisendes Geschäft mit innovativen und transparenten Fondspolicen auf Nettobasis. Mit geringen Produktkosten, individuellen Honoraroptionen, jederzeitigen digitalen Anpassungsmöglichkeiten und tagesaktuellen Vertragsinformationen sorgen sie für hohe Nachfrage auf Kunden- und Beraterseite“, nennt Jens Arndt, Vorstandsvorsitzender der myLife, Gründe für den Erfolg.

Eine Vermittlung von ‚myLife Invest‘ ist übrigens möglich für Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO, Versicherungsvertreter mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO und Versicherungsberater (§ 34d Abs. 2 GewO). Die entsprechende Anbindung liefert HonorarKonzept, die unter dem Motto „myLife Invest – Versicherung schlägt Depot“ regelmäßig informative Webinare anbietet (Details, Termine, kostenfreie Anmeldung unter www.mylifeinvest.de/de/beraterportal/webinare-und-tutorials.html).

‚vt‘-Fazit: Die Beratung und Vermittlung gegen Honorar ist eine sinnvolle Ergänzung zur Vergütung mittels Provision bzw. Courtage. Dabei muss es nicht ‚entweder oder‘ heißen. Vielmehr lohnt sich ein hybrider Einstieg in ein langfristig aufzubauendes Honorargeschäft. Mit ‚myLife Invest‘ liefern die Göttinger spannende Beratungsansätze für renditeorientierte Nettoprodukte und stellen hilfreiche digitale Tools zur Verfügung, die eine professionelle Beratung, Vermittlung und Betreuung ermöglichen.

Dass die IDEAL Versicherungsgruppe mit der Muttergesellschaft IDEAL Lebensversicherung a.G. neue Eigentümerin der myLife Lebensversicherung AG und der HonorarKonzept GmbH ist (vgl. ‚vt‘ 25/22), sehen wir als richtungs- und zukunftsweisendes Signal.

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