Die aktuelle BU-Umdeckungsaktion der Nürnberger Versicherungsgruppe ist höchst bedenklich für Versicherungsmakler und Versicherte (vgl. ‚vt‘ 36 und 37/19). Obendrein erfolgt die BU-Umdeckungsaktion unter Ausschluss der Nürnberger-VN.
Warum BU-Verträge der Nürnberger von der Umdeckungsaktion ausgenommen werden und wie sich diese Vorgehensweise mit Gleichbehandlung und Fairness vereinbart, wenn Nürnberger-VN intern auf einen Vertrag mit besseren Konditionen umsteigen könnten, dies aber nicht dürfen, haben wir deren Vertriebsvorstand Jürgen Wahner gefragt.
„Grundsätzlich bekommt, wer bei der Nürnberger eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließt, den für ihn passenden Tarif zum bestmöglichen Preis. Die befristete BU-Umtauschaktion steht für jeden Vertrag offen, der die Ausschreibungsbedingungen erfüllt“, antworten die Franken. Genau das ist es ja, auch wenn die Nürnberger hier verklausuliert antwortet: Die Ausschreibungsbedingungen sehen Verträge „bei einem Fremdversicherer“ vor!
Demnach sind die VN der Nürnberger Kunden zweiter Klasse.
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