Was halten Sie als Versicherungsmakler davon, wenn Sie für Ihre Kunden Policen eines Versicherers vermitteln, der dann bei Ablauf dieser Verträge ohne Ihr Wissen den Verkaufskontakt zu Ihren Mandanten wählt, um mit diesen Wiederanlagegeschäfte per Direktakquise zu tätigen? Gibt es nicht im Markt? Dann sollten Sie die Recherche der Kollegen unserer Schwesterredaktion ‚kapital-markt intern’ kennen. Die Nürnberger Versicherungsgruppe gab schon mehrfach Anlass zu Berichten über die von ‚k-mi’ und ‚vt’ aufgedeckten Skandale, die Versicherungsnehmer und Versicherungsmakler betreffen, u. a.: ++ „Nürnberger und Maklerrecht – Zwei unvereinbare Sachverhalte?“ (vgl. Spezial Recht ‚vt’ 09/11) ++ Die „Nürnberger macht sich für Makler uninteressant“ (vgl. ‚vt’ 13/15) ++ Mangelhafte „Kundenorientierung und Kodexerfüllung der Nürnberger“ (vgl. ‚vt’ 20/15) ++ „Nürnberger: Versicherungsmaklerkompetenz adé – Neugeschäft unerwünscht“ (vgl. ‚vt’ 21/16) ++ „Nürnberger ‚arbeitet’ emsig daran, sich aus dem Maklermarkt zu verabschieden“ (vgl. ‚vt’ 24/16) und ++ „Missmanagement bei der Nürnberger Pensionsfonds AG“ (vgl. ‚vt’ 32 und 33/16). Erneut geht es um Ihre Kunden und Ihr Geld. Geld, das Ihnen in Form von Abschlussvergütungen vorenthalten worden sein könnte und auf das Sie bei Betroffenheit vielleicht heute noch hohe Ansprüche geltend machen können, sofern noch keine Verjährung (in der Regel spätestens nach zehn Jahren ab Schadenseintritt bzw. nach drei Jahren ab Kenntnisnahme) eingetreten ist. Der Nürnberger Lebensversicherung AG war es offensichtlich ein Dorn im Auge, dass bei Vertragsablauf von LV-Policen nur ein geringer Anteil der zur Auszahlung an die Versicherungsnehmer fälligen Kapitalrückflüsse im eigenen Konzern in Form von Wiederanlagen verblieben ist. Weil die Unzufriedenheit der Franken, man kann auch von Gier sprechen, über diesen Zustand überhand nahm, baute die Nürnberger still und heimlich vor über zehn Jahren ein Geheimsystem auf:
Zentrale wie auch dezentrale Wiederanlagespezialisten (WAS) im Anstellungsverhältnis sollten nach offizieller Sprachregelung „neben allen erforderlichen vertrieblichen Belangen unbedingt die Vorschriften zur Einhaltung der Richtlinien zum Datenschutz für personen- und vertragsbezogene Daten sowie Einhaltung sämtlicher Rechtsnormen“ beachten. Wenn Sie nun glauben, hier seien Spezialisten im Einsatz, die sich ausschließlich der Rechtstreue verpflichtet fühlen, so steht dem zunächst die wenig Beratungskompetenz ausstrahlende interne Bezeichnung ‚Verkäufer’ entgegen. Das im Vordergrund stehende Anforderungsprofil des WAS lautet darüber hinaus auch klipp und klar „Verkaufsauftrag“, mit Wirkungsplanvorgaben, die von keiner Strukki-Bude hätten besser gestrickt sein können:
Zur eigentlichen Aufgabe eines NV-Wiederanlagespezialisten wurde erklärt, möglichst viele ablaufende Verträge im Hause des Versicherers neu anzulegen. Um dies zu erreichen, wurden die üblichen Ablaufschreiben an die Versicherungsnehmer ausgesteuert. Das heißt, die Ablaufschreiben wurden nicht mehr direkt an den Kunden/Vermittler geschickt, sondern unmittelbar an den Wiederanlagespezialisten weitergeleitet. Der Kunde sollte so nicht „direkt über eine mögliche Auszahlung informiert“ also „zur Auszahlung getrieben“ werden, schreibt die interne Sprachregelung der Franken vor: „Durch den frühzeitigen Versand der Ablaufschreiben hat der Kunde monatelang Zeit, Konkurrenzangebote einzuholen.“ Was verhindert werden sollte! Denn bei gesteuerter Zeitknappheit kann der Versicherer Vertreter und Versicherungsmakler sehr viel unkomplizierter durch einen Wiederanlagespezialisten ersetzen. Ein Vertragsabwickler suggeriert Seriosität im Gegensatz zu einem Verkäufer. Die Rückrufbitte des Wiederanlagespezialisten wurde bewusst auf ca. sechs Wochen vor Vertragsablauf verkürzend terminiert, um einen erhöhten ‚Entscheidungsdruck’ beim Kunden zu erzeugen. Das eigentliche Ziel dieser Verkaufshelden bestand darin, einen ablaufenden LV-Vertrag in eine beitragsfreie ‚Verlängerung’ mit Garantieverzinsung, im Regelfall eine aufgeschobene Rentenversicherung, zu switchen: Wo an dieser Stelle noch von einer umfassenden Kundenberatung und -betreuung die Rede sein soll, die die Nürnberger von ihren Vertretern ansonsten vertraglich fixiert einfordert, weiß im Schutze der Nürnberger Burg dann wohl nur der Burggeist, solange die Vertragsabsicht einbahnstraßenförmig auf einen vorbestimmten Policenabschluss zusteuert. Ein Skandal auch angesichts des GDV-Verhaltenskodex, dem die Nürnberger sich nach eigenem Bekunden verpflichtet fühlt. Wenn ein Kunde die Wiederanlage nicht wünscht, erhält er das Ablaufschreiben. Ist der Nürnberger Wiederanlagespezialisten mit seinem „Verkaufsauftrag“ erfolgreich, erfolgt die Policierung des Neuantrages und die Umbuchung wird als Neuantrag eingespeist. Die Folgen für die herausgekegelten Vertreter und Versicherungsmakler sind einer internen NV-Regelung zu entnehmen: Die ‚gewonnen’ Ablaufkunden „sind zwingend dem WAS, der aktiv beratend tätig war, zuzuordnen“. Mit unseren Worten gesprochen: Der Dolchstoß für alle nichts ahnenden Vermittler ist somit vollzogen und der Kunde in die Eigenbetreuung überführt! Doch wie konnte dieses für Versicherungsmakler und Vertriebe perfide System so gut und so lange überhaupt funktionieren? Unsere Erklärung dafür ist, dass sich viele Berater und Vertreter zu sehr auf die Ablaufinformationen der Versicherer verlassen. Bleiben diese – wie bei der Nürnberger – unverhofft aus, wird der Ablauftermin schnell übersehen. Dennoch sind in den zurückliegenden Jahren immer wieder Fälle bekannt geworden, in denen Berater von der Direktakquise Wind bekamen. Prompt folgte die Entschuldigung des ‚Einzelfalles’ durch die Nürnberger mit sofortiger Auszahlung der Abschlussvergütung.
Was die Nürnberger zu unseren Ermittlungen sagt oder auch nicht, können Sie der Rückseite un-serer heutigen Beilage entnehmen. Dort finden Sie die gestellten Fragen zum Wiederanlage-Skandal mitsamt den erhaltenen Stellungnahmen. Nachdem unsere Anfragen vom 01.06. und 14.07.2016 unbeantwortet blieben, hat die Nürnberger auf unsere beiden im September nachgeschobenen Anfragen lediglich pauschal geantwortet. Das WAS-System wird dort seitens der NV nicht abgestritten, es werde aber seit über einem Jahr nicht mehr praktiziert. Für blanken Hohn halten wir die Aussage der NV vom 22.09.: „Wie bereits mitgeteilt, nimmt für unser Unternehmen die umfassende Betreuung und Beratung unserer Kunden einen hohen Stellenwert ein. Bei den Maklern, mit denen wir aktuell zusammenarbeiten, sehen wir diese Betreuung derzeit gewährleistet. Deshalb besteht für uns keine Veranlassung, die Kunden der Makler derzeit direkt zu kontaktieren.“ Derzeit? Also ist der Direktkontakt von Maklerkunden für die Zukunft nicht ausgeschlossen? Am 26.10.2016 fand anlässlich der DKM in Dortmund auf Einladung der Nürnberger ein Hintergrundgespräch zwischen Dr. Armin Zitzmann und ‚k-mi’ statt. Aus Sicht des Versicherers fasst ein Sprecher der Nürnberger den Gesprächsverlauf mit E-Mail vom 09.11. wie folgt zusammen: „Nach unserem konstruktiven Gespräch in Dortmund hat sich herausgestellt, dass wir zwei klare unterschiedliche Auffassungen zum Thema Wiederanlage haben. Wir werden, wie auch im Gespräch angesprochen, unsererseits nochmals eine Kommunikationsoffensive starten.“ Doch ob es zu dem Thema bereits eine ‚Kommunikationsoffensive gab, beantwortet die Nürnberger anschließend nicht.
Betroffene müssen die gesetzliche 10jährige Verjährungsfrist (stichtagsbezogen seit Entstehung) im Blick behalten: Sollten Sie LV-Policen der Nürnberger vermittelt haben und unsicher sein, ob Ihre Kunden per Direktgeschäft der NV Ihnen abspenstig gemacht worden sind, können Sie gerne Seite 1 unseres heutigen Spezials als Musterbriefvorlage verwenden. Tragen Sie darin das aktuelle Datum, Ihre Makler-/Agenturnummer sowie eine Frist von 14 Tagen ein. Firmenstempel und Unterschrift am Ende des Briefes sollten nicht fehlen. Faxen Sie, aus Beweiszwecken mit Sendeprotokoll, den Brief an die Nürnberger. Zwei Faxnummern befinden sich auf der Vorlage. Gerne können Sie uns Ihren Brief an die NV zur Kenntnisnahme an [email protected] mailen, um Sie weiter und gezielt in dieser Angelegenheit zu informieren. Mögliche Courtageansprüche müssten Sie, mit Blick auf die Verjährungsfrist, ggf. kurzfristig gerichtlich einklagen oder mit der Nürnberger, falls diese Ihnen kurzfristig keine Daten liefern kann, eine verjährungshemmende vertragliche Regelung treffen. Dazu empfehlen wir Ihnen die Einschaltung eines Rechtsanwalts.
‚vt’-Fazit: Mit dem über zehn Jahre lang betriebenen System der Wiederanlagegeschäfte zum Nachteil der Ursprungsvermittler läuft das Fass endgültig über. Vorne die heilige Monstranz Verhaltenskodex hochhalten, hinten die Beratung im Kundeninteresse unter den Tisch fallen lassen. CEO Dr. Armin Zitzmann trägt als Chef die Verantwortung für alle Vorgänge beim Versicherer. Welche Konsequenzen zieht er hieraus? Oder gilt Compliance für die Nürnberger Führungskräfte nicht? (Musterbrief Nürnberger)