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Nürnberger verklagt helpcheck

„Sollten Sie eine Lebens- oder Rentenversicherung zwischen 1994 und 2007 abgeschlossen haben, können Sie diese bei fehlerhaften Widerspruchsbelehrungen noch heute widerrufen und einen Großteil Ihrer Beiträge zuzüglich Zinsen zurückfordern. Auch wenn die Versicherung bereits gekündigt wurde oder ausgelaufen ist“, bewirbt das Start-up helpcheck GmbH/Düsseldorf seine Dienstleistung.

Auch wie die als Versicherungsberater registrierte helpcheck ihr Erfolgshonorar berechnet, ist auf deren Website aufgeführt: „Nur nach erfolgreichem Widerruf erhält helpcheck eine Provision in Höhe von 25% zzgl. MwSt. des für Sie erzielten Mehrwertes. Der Mehrwert ist die Differenz zwischen dem Betrag, den Sie durch eine Kündigung erhalten würden bzw. bereits erhalten haben und dem Betrag, den Sie durch Widerruf und Rückabwicklung erhalten.“

Nun muss das Landgericht Düsseldorf darüber entscheiden, ob das Angebot von Helpcheck legal ist oder nicht, denn die Nürnberger Versicherung hat helpcheck verklagt. Über die Erfolgsaussichten wollen wir nicht spekulieren. Aber dass das ‚anhaltende‘ Widerspruchsrecht weiterhin aktuell ist, berichteten wir kürzlich (vgl. ‚vt‘ 46/19). Ebenso, dass bei der Aufklärung des VN es eine wichtige Rolle spielt, ob eine Rückabwicklung für den VN überhaupt wirtschaftlich sinnvoll ist. Denn u. a. Garantiezins, steuerliche Regelungen und Risikoabsicherung beinhalten viele Fragen, die haftungsrelevante Aspekte und zugleich einen Beratungsansatz für Versicherungsmakler darstellen.

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