vt – Aktuelle Themen

Pensionskassenproblem

Auf der Jahrespressekonferenz der BaFin am 10.05.2016 fokussierte deren Präsident Felix Hufeld und deren Exekutivdirektoren die Themen Niedrigzins, Digitalisierung und Regulierung. Hufeld bezeichnete die lang anhaltenden niedrigen Zinsen als schleichendes Gift. Die negativen Auswirkungen belasten laut Dr. Frank Grund, Exekutivdirektor der Versicherungsaufsicht, zwar auch die Lebensversicherer. Es könne aber nicht „bestätigt werden, dass diese sich verstärkt auf riskante Vermögenswerte stürzen, um ihre Garantiezusagen erfüllen zu können – auch nicht, was die kleineren Unternehmen“ angehe. Weitaus größere Auswirkungen habe das Niedrigzins-Gift auf die Pensionskassen: „Einzelne könnten bald möglicherweise nicht mehr aus eigener Kraft ihre Leistungen in voller Höhe erbringen. Mit ihnen besprechen wir aktuell, wie es weitergehen kann“, sagte Grund. Die Pensionsberechtigten stünden aber nicht ohne Schutzmechanismen da. Diese würden möglicherweise bald einem Praxistest unterzogen. Zur Digitalisierung konstatierte Hufeld „echten Veränderungsdruck für die Finanzbranche“ und die Konkurrenz durch FinTechs, insbesondere im Bankenbereich. Wer welche Marktanteile habe, entscheide aber weder die Politik noch die Aufsicht. Über Erfolg oder Misserfolg eines Geschäftsmodells entscheide der Markt. Dieser Markt sei allerdings aus guten Gründen ein regulierter. An der Stelle komme die Aufsicht ins Spiel. „Da könne nur gelten: gleiches Geschäft, gleiches Risiko, gleiche Regel“, so der BaFin-Präsident. In der öffentlichen Debatte sieht Hufeld zunehmend ein Thema, „das die Grenzen der klassischen Finanzaufsicht auslotet“. Es gehe um Verhaltensweisen, bei denen sich nicht nur die Frage der Legalität stelle, sondern auch die der Legitimität. Es könne aber nicht Aufgabe einer staatlichen Aufsichtsbehörde sein, offene Rechtsfragen im Vorgriff auf den Gesetzgeber oder eine höchst oder zumin­dest obergerichtliche Rechtsprechung im Wege des Verwaltungshandelns zu klären. „Eine Behörde setzt kein Recht, sie wendet geltendes Recht an“, führte Hufeld aus. Genau das erwarten wir auch in Bezug auf das Provisionsabgabeverbot. Trotz der im speziellen Fall die Provisionsabgabe nicht verurteilende Entscheidung des VG Frankfurt/Main vom 24.10.2011 (Az.: 9 K 105/11.F) hat das BMF als Gesetzgeber zuletzt die Verbotsverordnungen bekräftigt. Das ist u. E. eine klare Aufforderungen des Dienstherren an die BaFin, geltendes Recht anzuwenden und notfalls auch obergerichtlich einzufordern.

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