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Provisionsdeckel: Kompromissvorschlag der Union jetzt bei BMF und SPD

Die AG Finanzen der CDU/CSU-Bundestagsfraktion hatte sich frühzeitig am 09.04.2019 gegen den vom BMF geplanten LV-Provisionsdeckel positioniert (vgl. ‚vt‘ 16/19). Im Juli informierten wir sie über ein der ‚vt‘-Redaktion vorliegendes Arbeitspapier mit einem Kompromissvorschlag, welche Regelungen an Stelle des zu streichenden LV-Provisionsdeckels treten könnten. Dr. Carsten Brodesser, Berichterstatter der Union, betonte im Gespräch mit der ‚vt‘-Redaktion, das Papier enthalte „einen Vorschlag von mir“, es sei „keine abgestimmte Fraktions- oder AG-Position“ (vgl. ‚vt‘ 31/19).

Doch letzteres hat sich nun geändert, wie Dr. Brodesser uns aktuell erläutert: Das von ihm als zuständiger Berichterstatter erstellte Positionspapier sei „nach wie vor das aktuelle Positionspapier“, aber: „Die CDU/CSU-Arbeitsgruppe Finanzen unterstützt die formulierten Positionen einstimmig und vollumfänglich.“ Daher dürfen sich nun auch BMF und SPD mit den vorgeschlagenen Regelungen befassen: „Das Papier, welches wir als pragmatischen Kompromissvorschlag verstehen, wurde an das BMF und an unseren Koalitionspartner versendet.

Eine koalitionsinterne Einigung erfolgte bisher nicht“, erläutert Dr. Brodesser. Schmecken dürfte der SPD der Kompromiss nicht, denn die AG Finanzen schlägt eine Streichung der „Regelungen für einen generellen Provisionsdeckel bei Lebensversicherungsverträgen“. Dennoch ist der Berichterstatter optimistisch, „das Thema einvernehmlich zu lösen“.

Denn Kompromiss bedeutet keine ersatzlose Eindampfung des BMF-Referentenentwurfs sondern zweierlei: 1. Bei der Restschuldversicherung bleibt es bei einschneidenden Maßnahmen, der Eingriff soll mit einem „Doppeldeckel“ erfolgen. 2. Für die LV-Vergütungen schlägt die AG Finanzen vor, dass  ++ die BaFin die im Markt durchschnittlichen Vergütungen erhebt  ++ eine Abweichung nach oben um bis zu 30 % zulässig ist  ++ darüber hinausgehende Vergütungen unzulässig sind oder einer Genehmigung durch die BaFin bedürfen  ++ die Versicherer die tatsächlich gezahlten maximalen Provisionssätze einmalig sowie neue oder geänderte Provisionssätze an die BaFin melden  ++ die BaFin mit Verweis auf § 48a VAG einschreitet wenn sie eine zu hohe Abweichung vom marktüblichen Durchschnitt feststellt.

‚vt‘-Fazit: ++ Aufgrund der völlig überzogenen Provisionshöhen für Restschuldversicherungen jenseits von 50 % (!) gibt es einen ganz anderen Handlungsbedarf als bei den LV-Vergütungen. Die Regulierung der Restschuldversicherung sollte abgetrennt von der politischen Diskussion einer Regulierung der LV-Vergütungen erfolgen.

++ Nachdem der Brodesser-Vorschlag breite Zustimmung bei der AG Finanzen der Union fand, bleibt nun abzuwarten, wie die SPD den Kompromissvorschlag wertet. Die weitere Entwicklung begleiten wir mit konstruktiven Vorschlägen, damit Ihren Pflichten als Versicherungsmakler Rechnung getragen wird und Ihre Belange gewahrt bleiben.

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