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Provisisonsverbots-Forderer haben als Verbraucherschützer versagt

Während Gegner von Provisionsdeckel und Provisionsverbot meist nur in den Branchenmedien Gehör finden, werden die Deckel- und Verbotsforderungen von sogenannten Verbraucherschützern und Politikern sowohl in den Publikums- als auch Branchenmedien abgedruckt. Zudem spielen die vermeintlich verbraucherschützerisch tätigen Verbotsforderer auch gerne und durchaus geschickt auf der Klaviatur der Sozialen Medien.

Doch wenn man sich die Marktsituation mit Blick auf den Verbraucher, um dessen Wohl es ja laut Aussagen der sogenannten Verbraucherschützer geht, genau anschaut, stellt sich die Frage nach dem Sinn solcher Regulierungsforderungen. Denn es liegt ja kein Marktversagen dergestalt vor, dass der Verbraucher keine Alternativen hat! Schon seit vielen Jahren können Versicherungen online abgeschlossen werden. Überwiegend im Sachbereich, aber auch biometrische Risiken wie BU und Risiko-LV und Altersvorsorge mit Kapital-LV. Verbraucher können zudem nicht nur online auf Produkte ohne Provisionen an Vermittler zugreifen, sondern auch gegen Zahlung eines Honorars. Denn wünscht ein Verbraucher – sinnvollerweise – Beratung, dann kann er die Dienstleistung von Beratern und Vermittlern nutzen, die bspw. Nettoprodukte gegen Honorar anbieten.

Er kann sich des Weiteren eines Versicherungsberaters bedienen, über den er auch einen Bruttotarif abschließen kann und dann auf Basis des Durchleitungsgebotes nach § 48c VAG bis zu 80 % der Zuwendungen, die nicht dem Versicherungsvertrag zugutekommen, als Gutschrift erhalten. Verbraucher sind also nicht zwingend darauf angewiesen, sich von einem Versicherungsvermittler, der auf Provisionsbasis vergütet wird, beraten zu lassen. Wenn sogenannte Verbraucherschützer dennoch einen Provisionsdeckel oder gar ein Provisionsverbot fordern, dann ist das ein Eingeständnis des eigenen Ver­sagens, Verbraucher über die – angeblich – mit Fehlanreizen geköderte provisionsbasierte Beratungs- und Vertriebswege aufzuklären. Es ist zugleich die Entmündigung der Bürger, die bisher zwischen verschiedenen Beratungs- und Vermittlungswegen mit unterschiedlichen Vergütungsregelungen wählen können.

Verbraucher müssen nicht bevormundet, sondern sachlich und ideologiefrei aufgeklärt werden. Das beginnt mit einer angemessenen Ausbildung in der Schule. Dabei müssen Schüler nicht zum Finanz- und Versicherungsproduktexperten werden. Sie könnten aber ideologiefrei etwas über Grundstrukturen erfahren, und es wäre schon viel geholfen, wenn jeder Schulabgänger versteht, dass mit Konsumentenkrediten kein Vermögen aufgebaut wird. Auch im Erwachsenenalter könnten schulische Angebote wie Volkshochschulkurse für Aufklärung sorgen. Dafür könnten sich Verbraucherschützer beim Gesetzgeber stark machen.

Doch es ist offenbar schwierig, den Gesetzgeber von der Nützlichkeit eines Wirtschaftsfachs in der Schule zu überzeugen und es ist anstrengend, Verbraucher zum Besuch von sachlichen Aufklärungsveranstaltungen zu bewegen. Insbesondere sorgt beides nicht für spektakuläre Medienüberschriften. Viel einfacher ist es, populistische politische Forderungen zu erheben, wohl wissend, dass viele Medien diese begierig aufgreifen und abdrucken.

Zudem: Wenn jemand pauschal die Auffassung vertritt, dass Versicherungsmakler Produktverkauf betreiben, weil bei einem Versicherer höhere Provisionen gezahlt werden als bei einem anderen Versicherer, dem ist die gesetzliche Verpflichtung und Haftung der Versicherungsmakler entweder nicht bekannt oder er würdigt sie nicht angemessen. Die Möglichkeit, dass jemand aus ideologischen oder anderen Gründen diesen Aspekt schlichtweg ignoriert, wollen wir hier aus Gründen der Vollständigkeit nur nennen, aber nicht weiter vertiefen.

‚vt‘-Fazit: Ein mit Schwächen behaftetes Vergütungssystem zu bekämpfen und den damit verbundenen Beratungsweg abzuschaffen, ohne dass es eine in der Fläche für die gesamte Bevölkerung funktionierende Alternative gibt, heißt breite Bevölkerungsteile von der Versorgung mit notwendigen und sinnvollen Versicherungslösungen abzuschneiden. Wer sich berechtigterweise als Verbraucherschützer bezeichnen möchte, der sollte für die Aufklärung der Verbraucher und nicht gegen die angemessene Vergütung der Versicherungsmakler kämpfen. Provisionsdeckel- und Provisionsverbots-Forderer sind Entmündiger der Bürger und Totengräber der freien Marktwirtschaft.

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