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Silikonfugen-Nässeschadenregulierung: HVS als Assekuradeur ohne Wissen

Bei unserer beratungsunterstützenden Übersicht zum Regulierungsverhalten bei Silikonfugen-Nässeschäden gibt es erneut Bewegung. Zunächst ein Rückblick: Eine Leistungspflicht bei Nässeschäden aufgrund einer undichten Silikonfuge zwischen einer Duschwanne und einer angrenzenden Wand wurde zwar vom BGH mit Urteil vom 20.10.2021 (Az. IV ZR 236/20) bei den zugrundeliegenden AVB nicht attestiert (vgl. ‚vt‘ 46/21), doch dies bedeutet nicht, dass VU nicht doch leisten.

Um Transparenz für Ihren Beratungsalltag zu schaffen, hatten wir am 18.11.2021 insgesamt 33 Wohngebäude-Versicherer und -Anbieter um Stellungnahme zu deren AVB und Regulierungsverhalten gebeten. Viele der Angeschriebenen zeigten sich maklerfreundlich und unterstützten unser Transparenzansinnen. Nach mehreren Versuchen, auch hartnäckige Nichtantworter vom sinnvollen Mitwirken zu überzeugen, berichteten wir über „die Antwortverweigerer“ (vgl. ‚vt‘ 03/22) und konnten anschließend die Liste weiter befüllen (vgl. ‚vt‘ 06 und 08/22).

Das setzen wir heute fort. Die Hamburger Versicherungs-Service AG (HVS) antwortete, leider erst auf unsere fünfte Anfrage und insbesondere unbefriedigend. „Wir selbst sind kein Risikoträger und regulieren die Schäden nach den Vorgaben der durch uns vertretenen Versicherungsgesellschaften. Insofern können wir keine eigenen Aussagen treffen“, teilt HVS-Vorstand Stefan Schröder mit. Holla die Waldfee!

HVS sieht sich als „modernes bundesweit tätiges Serviceunternehmen für Versicherungsmakler“ und verspricht „maßgeschneiderte Lösungen“. Und dann verschafft sich HVS keinerlei Überblick, wie die vertretenen VU bei dieser brisanten Thematik regulieren – und lässt Versicherungsmakler sehenden Auges womöglich in eine Haftungsfalle laufen?

Dann stellt sich uns die Frage, wie ein Versicherungsmakler sich da noch gut aufgehoben fühlen soll. Ganz anders die con4b GmbH. Aus der Leserschaft wurden wir gebeten, den Düsseldorfer Dienstleister und Pool für Versicherungsmakler in unsere Abfrage mit einzubeziehen.

Deren Geschäftsführer Achim Finke erläutert: „In unserem Gebäudekonzept für Mehrfamilienhäuser und auch im Konzept 1 für Einfamilienhäuser haben wir Fugen und geflieste Bereiche bedingungsgemäß eingeschlossen. Es gelten die Premiumbedingungen mit 100 % der Versicherungssumme.“

‚vt‘-Fazit: Alle Antworten finden Sie vollständig in der aktualisierten Übersicht, die Ihnen als treuer ‚vt‘-Leser immer in der brandfrischen Version zum Abruf zur Verfügung steht. Weiterhin keinen Beitrag zur Transparenz für Vermittler und Verbraucher leisteten die Antwortverweigerer ++ AIG Europe S.A.  ++ Continentale Versicherungsverbund und  ++ HDI Deutschland AG. (Die aktuelle Übersicht kann hier heruntergeladen werden.)

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