++ „Nach diesem primär durch Corona bestimmten Jahr 2020 hoffen wir alle zuallererst, die Pandemie durch die beginnenden Impfungen in den Griff zu bekommen und für alle Menschen und auch die Politik wieder etwas mehr Normalität zu erreichen um auch politisch in den Endspurt der Legislaturperiode eintreten zu können.
++ Da die große Koalition bekanntlich keine Liebeshochzeit war, liegen die Lösungsansätze der von Ihnen angesprochenen Themenkomplexe nach wie vor auseinander. Beim Provisionsdeckel rechne ich nicht mehr mit einer Einigung in dieser Wahlperiode, während ich bezüglich einer Regulierung der Restkreditversicherung doch den Willen der Koalitionspartner sehe, eine tragfähige Lösung für Verbraucher und Versicherer noch in den verbleibenden Wochen und Monaten der 19. Legislaturperiode hinzubekommen. Daher sprechen wir uns für die ,Abtrennung‘ der Restkreditversicherung vom ursprünglichen Referentenentwurf aus.
Die Begrenzung der Vermittlerprovision auf 2,5 % der Darlehenssumme halten wir grundsätzlich für richtig, jedoch befürchten wir ‚Anpassungsreaktionen‘ der vermittelnden Banken, die zu einer Reduzierung des Versicherungsumfanges führen könnten. Ein pauschaler Deckel könnte aber dazu führen, dass zukünftig ausschließlich zu einem Risiko (hier: in der Regel ‚Todesfallrisiko‘) beraten würde.
Vorstellbar wäre daher ein zweiter Deckel, wonach die Vertriebsprovision nicht mehr als 50 % der Gesamtprämie ausmachen dürfte und hinsichtlich der Honorierung der Beratung von mehreren Risiken eine Einzelrisikoprovisionierung zu mehr Transparenz und Verbraucherfreundlichkeit führen würde.
++ Bei der geplanten Übertragung der Aufsicht der Finanzanlagevermittler haben wir mehrere Kompromissvorschläge der SPD und dem BMF unterbreitet, die einen gestaffelten Übergang vorsehen, der zumindest das Gros der Vermittler der § 34 Ziff. 1 erst einmal unbeschadet unter der Aufsicht der IHK's belassen würde, während in einem ersten Schritt zunächst die Vermittler der Ziff. 3 auf die BaFin übertragen werden könnten.
Durch die Wirecard-Affäre und den diesbezüglichen Untersuchungsausschuss des Bundestages stellen sich in Bezug auf die BaFin, ihre Struktur und ihre Kompetenzen jedoch eine Vielzahl von Fragen, die eine Übertragung zum jetzigen Zeitpunkt mit einem großen Fragezeichen versehen hinsichtlich der momentanen Notwendigkeit.
++ Der abgestufte Prüfbericht der EIOPA zur IDD ist grundsätzlich zu begrüßen und in Anbetracht der regulatorischen Angleichungen innerhalb der EU ist es wichtig, dass wir im konstruktiven Miteinander mit der Branche diesen Prozess politisch begleiten.
Wichtig muss uns die Stärkung der finanziellen Stabilität des Versicherungssektors und des Sektors der betrieblichen Altersvorsorge sein. Als Politik sind wir gefordert, dass wir sowohl die Verbraucher wie auch die Branche vor überbordender Regulierung schützen. Eine effektive Aufsicht sollte daher anpassungsfähig und flexibel auf neue Herausforderungen reagieren können, wie z.B. gerade in Pandemiezeiten.“