++ „Restschuldversicherungen (RSV) sind stark überteuert u. a. aufgrund unverhältnismäßig hoher Provisionszahlungen der Versicherer an die Banken (häufig 50% in der Spitze sogar 80 % der Versicherungsprämie). Das ist der Bundesregierung spätestens seit der BaFin-Marktuntersuchung von 2017 bekannt.
Die Stiftung Warentest hat zudem jüngst festgestellt, dass der Versicherungsschutz nicht nur teuer erkauft, sondern auch sehr lückenhaft ist. Seit über eineinhalb Jahren warten wir jetzt darauf, dass die Bundesregierung uns einen geeinten Gesetzentwurf für einen Provisionsdeckel bei Restschuld- und Lebensversicherungen vorlegt. Dabei wäre eine Deckelung der Provisionen bei Restschuldversicherungen allenfalls ein erster Schritt.
Wir fordern eine Deckelung der Provision auf 1,5 Prozent des Darlehensbetrages, eine zeitliche Entkopplung zwischen Kredit- und Restschuldvertrag, keine Kreditfinanzierung der RSV und eine verbindliche Zinsangabe für den Kredit mit und ohne RSV (,doppeltes Preisschild‘). Es geht uns darum lukrative Fehlanreize für den Verkauf unnötiger oder unpassender RSV abzustellen. Wenn sich die Bundesregierung bei den Lebensversicherungen nicht auf ein gemeinsames Vorgehen verständigen kann, muss sie den Provisionsdeckel für RSV notfalls aus dem Referentenentwurf auskoppeln und zügig ins Kabinett bringen.
++ Zur Stabilisierung der Lebensversicherungsbranche in einem Niedrigzinsumfeld müssen alle am Lebensversicherungsgeschäft Beteiligten ihren Beitrag leisten. Die im Gesetzentwurf vorgesehene Deckelung von Abschlussprovisionen und Vergütungen für Vermittler kann daher einen Beitrag zu notwendigen Kostensenkungen auf Vertriebsseite leisten.
++ Die Anhörung zum Gesetz zur Übertragung der Aufsicht über Finanzanlagenvermittler und Honorar-Finanzanlagenberater auf die BaFin verlief sehr kontrovers. Seitdem herrscht Stillstand und Unsicherheit. Die Große Koalition muss jetzt endlich Farbe bekennen und der Branche Planungssicherheit verschaffen. Wir unterstützen das Ziel bei der Aufsicht vergleichbare Standards und ein hohes Aufsichtsniveau sicherzustellen. Gleichzeitig gilt es, die Belastungen für die Finanzanlagenvermittler und -berater möglichst gering zu halten.
++ Die Vermittlung unpassender und unnötiger Produkte ist allerdings nicht allein auf eine mangelhafte Aufsicht zurückzuführen. Deshalb setzen wir uns schon lange dafür ein, die Fehlanreize durch Provisionen zu minimieren und die Honorarberatung zu stärken. Auch versuchen wir Verbesserungen bei den Anlegerinformationen und der Produktzulassung durchzusetzen.“