++ „Auch im Kalenderjahr 2021 wird die Interessengemeinschaft Deutscher Versicherungsmakler den Verbraucherschutz und fairen Wettbewerb im Focus behalten. Der Wildwuchs an Internet-Plattformen, die unerlaubte Versicherungsvermittlung betreiben, ist aus der Sicht des Verbraucherschutzes zu eliminieren. Hier sind Webseitenbetreiber als Versicherungsvermittler tätig, die Provisionen kassieren wollen, ohne die nötige Qualifikation zu besitzen und vorrätig zu halten (Fortbildung) und auch nicht für eine Falschberatung haften wollen, da sie sich als Tippgeber darstellen.
Die bislang von Mitgliedsunternehmen angestrengten Gerichtsverfahren wegen Verstoß gegen die einschlägigen Normen wurden allesamt gewonnen. Leider sind in dieser Frage weder die Verbraucherschützer noch der Gesetzgeber tätig. Die Prioritäten der vermeintlichen Verbraucherschützer sind andere, wie die Verbraucherzentrale NRW gerade aufzeigt.
++ Ein großes Ärgernis ist aus Sicht der Interessengemeinschaft Deutscher Versicherungsmakler die grassierende Unsitte der Versicherer, Maklervollmachten als erloschen zu betrachten, wenn das Ausstellungsdatum z. B. älter ist als 6 Monate. Es wird gezielt die Betreuungstätigkeit des Versicherungsmaklers unterlaufen und damit (auch) die berechtigten Interessen des VN. Das Versicherungsverhältnis ist in besonderem Maß von Treu und Glauben beherrscht.
Diese starke Betonung von Treu und Glauben trägt der Tatsache Rechnung, dass die beiden Vertragspartner auf die Unterstützung des anderen angewiesen sind. Im Zuge der Umsetzung der IDD in Deutsches Recht hat der Gesetzgeber dieser Tatsache besonders Rechnung getragen und § 1a VVG normiert. Auch diesem Thema wird sich die Interessengemeinschaft Deutscher Versicherungsmakler in den folgenden Kalenderjahren widmen; gilt es doch die Stellung des VN/Verbraucher zu stärken.
++ Wünschenswert wäre für 2021 eine moderate Preisgestaltung in der K-Sparte. Wir bezweifeln, dass die alljährlichen Wechselvorgänge in der K-Sparte für alle Beteiligten vorteilhaft sind. Die Jagd nach Neukunden mit unterkalkulierten Tarifen muss ein Ende haben.
++ Ebenso sollten Rabattaktionen wie sie von der ÖRAG-RS unter dem Motto ‚Black Friday‘ angestoßen wurden, unterbleiben. Derartige Aktionen sind der Seriosität des Versicherungsmarktes abträglich.“