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Statt Aufsichtseinschreiten oder Abkühlphase ideologischer RSV-Provisionsdeckel

Bei der 1. Lesung zum Schwarmfinanzierung-Begleitgesetz (vgl. ‚vt‘ 14/21) ergriff für die FDP-Fraktion deren Finanzexperte Frank Schäffler bei der Aussprache das Wort und lieferte sich ein spannendes Wortgefecht mit ‚Zwischenrufer‘ MdB Johannes Schraps (SPD).

„Sie machen etwas, was völlig unnötig ist“, rügte Schäffler die Bundesregierung für den ordnungspolitischen Eingriff mit dem RSV-Provisionsdeckel.„Wegen der hohen Provision, oder weshalb?“, sorgte Schraps für einen ersten Zwischenruf. Ob er damit das Plenum erheitern wollte, weil er es, immerhin ordentliches Mitglied des Finanzausschusses im Deutschen Bundestag, doch hoffentlich besser weiß, oder tatsächlich mit Unkenntnis glänzte?

„Unnötig deshalb, weil das alles schon gesetzlich geregelt ist“, lieferte der FDP-Finanzexperte jedenfalls kompetent die Antwort, die Schraps aber nicht verstehen konnte oder wollte: „Dann hätte es vorher ja geklappt!“, entgegnete der SPD-Abgeordnete, woraufhin Schäffler ihm eine ausführliche Nachhilfestunde gab: „Nein, leider nicht. Es hat leider nicht geklappt. Es hat deshalb nicht geklappt, weil die BaFin, die dafür zuständig ist, nicht einschreitet. Herr Brodesser hat es richtigerweise gesagt: § 48a VAG regelt, dass die BaFin bei der Vertriebsvergütung, wenn sie falsche Anreize setzt, heute schon eingreifen kann. – Sie hat es nie gemacht, obwohl sie es hätte tun können. Da frage ich mich: Passt das nicht in die große Geschichte, die die BaFin in den letzten Wochen und Monaten in Deutschland dargelegt hat? Dass sie eben im entscheidenden Moment nicht eingreift, nicht handelt.“

Das darf auch als Kritik am SPD-geführten Bundesfinanzministerium als Aufsicht der BaFin verstanden werden. Denn gerade dort hatte man die BaFin-Marktuntersuchung zur RSV bewertet, was aber nicht zu einem Eingreifen der BaFin führte, sondern zu einem Gesetzentwurf mit Provisionsdeckel. Dabei hatte die FDP frühzeitig mit der ‚Abkühlphase‘ eine pragmatische Lösung vorgelegt: „Für einen verbesserten Verbraucherschutz sollte ähnlich wie in Großbritannien eine verpflichtende zeitliche Entkopplung von sieben Tagen zwischen dem Abschluss von Kredit und Restschuldversicherung eingeführt werden“, hatten Schäffler und andere FDP-Abgeordnete bereits am 10.04.2019 einen Antrag an die Bundesregierung gestellt (BT-Drs. 19/9276)! Der Antrag zur Abkühlungsphase wird parallel zum Schwarmfinanzierungsgesetz beraten und ist auch Teil der Anhörung am 19.04.2021.

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