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Steuerersparnis – Fiskus immer bei Reise- und Bewirtungskosten beteiligen

Mit Tipps und Musterformularen unterstützen wir Sie dabei, möglichst alle Reise- und Bewirtungskosten geltend zu machen und sich Ihre zu viel gezahlten Steuern vom Fiskus zurückholen: Gleichgültig, ob Sie Kunden zum Essen einladen, sich auf Seminaren fortbilden, Kapitalanlageobjekte vor Ort in Augenschein nehmen wollen oder gar beim eigenen vermieteten Gebäude nach dem Rechten sehen. Anlässe für den Abzug von Reise- oder Bewirtungskosten gibt es viele. Aber leider werden diese auch ebenso oft vergessen oder nur teilweise zum Ansatz gebracht, weil sie nicht zeitnah erfasst werden oder Unsicherheit besteht, was wie abgesetzt werden kann. Um diese Kosten jedoch nahtlos zu erfassen und geltend machen zu können, legen wir Ihnen heute zu Ihrer Erleichterung einen Überblick über den aktuellen Stand für 2017 bei, den die Kollegen unserer Schwesterredaktion ‚steuertip‘ passend zum Jahreswechsel erstellt haben. Ferner fügen wir Ihnen je ein Formular für Reisekosten/Inland und Bewirtungskosten bei, der von Ihnen als Kopiervorlage genutzt werden kann. So können Sie die Kosten zeitnah und vollumfänglich erfassen. Diese Vorlagen finden Sie auch im Servicebereich ergänzt um ein Muster für die Reisekosten/Ausland samt Auslandsspesen zum Download unter den entsprechenden Servicenummern aus der Beilage. Wer noch intensiver ins Thema einsteigen möchte, dem bieten wir das 26seitige Merkblatt ‚Verpflegungsmehraufwendungen‘ der ‚steuertip‘-Redaktion als zusätzlich abrufbaren Service an.

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