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Stromausfall aufgrund politischer Entscheidung kein Versicherungsfall?

Die Ampel-Koalition ist gut ein Jahr im Amt. Politisch hat sie vorrangig gänzlich andere Aufgaben zu erledigen als es im Koalitionsvertrag geplant war. So steht hier nichts davon, bei Energieknappheit bspw. Strom oder Gas absperren zu lassen. Die Versorgungslage der letzten Monate rückt allerdings auch diese Thematik in den allgemeinen Fokus. Und, womöglich nur auf den ersten Blick erstaunlich, auch in den Fokus der Versicherungsbranche. Denn regelmäßig finden sich in den AVB Ausschlüsse.

So sind Schäden durch hoheitliche Eingriffe oder behördliche Anordnungen nicht versichert. Ein Stromausfall, insbesondere wenn er nicht kurzfristig und kurzzeitig, sondern behördlich angeordnet erfolgt, könnte von Versicherern womöglich als veränderte Risikosituation bewertet werden. Sind dann Schäden durch einen bei einem Privatmann oder Juwelier durchgeführten Einbruchdiebstahl, der durch den Ausfall der Einbruchmeldeanlage maßgeblich erleichtert wurde, noch in vollem Umfang, mit niedrigerer Versicherungssumme oder gar nicht mehr versichert? Oder wie sieht es aus, wenn eine Kühlkette unterbrochen und Lebensmittel verdorben sind?

Wenn Sie jetzt meinen, dass die ‚vt‘-Redaktion zu viel Phantasie hat, dann lesen Sie erst einmal die nachfolgende Enthüllung: Bei den Kollegen unserer Schwesterredaktion ‚Bank intern‘ landete eine E-Mail der R+V, die diese ihren genossenschaftlichen Bankinstituten geschickt hatte. Thema: „Ausfall der Strom- und/oder Gasversorgung – Der Versicherungsschutz der Geno-Bankpolice OP-RISK. Bereits auf Seite 2 der angehangenen Datei wird klipp und klar gesagt, „Stromausfall und Ausfall der Gasversorgung stellen als Ereignis keine versicherte Gefahr dar“. Von diesem Fall zu unterscheiden ist die auch weiterhin als Versicherungsfall eingestufte Sachlage eines nur partiellen Stromausfalls zu sehen. Wenn also durch einen technischen Defekt, der regelmäßig kurzfristig wieder behoben werden kann, der Strom ausfällt, steht R+V weiterhin zu vollem Versicherungsschutz, allerdings nur für den Zeitrahmen von „maximal drei Tagen“. Im Klartext: R+V lehnt bei einem politisch angeordneten Stromausfall in Krisenzeiten den Versicherungsschutz ab. Werden dann quasi als Folgeschaden „Schäden am Sachvermögen“ durch den politisch gesteuerten Stromausfall verursacht, sind auch diese Folgeschäden als „politisches Risiko“ vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.

‚vt‘-Fazit: Wir erinnern an die coronabedingten behördlichen Anordnungen und das riesige Thema rund um die Betriebsschließungsversicherung. Beitragszahler, die sich versichert wähnten und völlig unerwartet in die Röhre schauten. Ein riesiger Imageschaden für die Branche. Droht beim behördlich angeordneten Stromausfall, den sich vor Jahresfrist niemand vorstellen konnte, ein neues Imagedesaster? Wir bleiben für Sie am Ball!

 

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