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UK Provisionsverbot-Folgen: Honorarberatung light und Verbraucher-Beratungslücke (Teil 2)

Wie in Teil 1 auf Basis einer statistischen Datenerhebung der britischen Aufsicht Financial Conduct Authority (FCA) dargelegt, ist die Beratungsquote bei Investmentfonds vom Maximum 67 % im Jahr 2009 auf mittlerweile nur noch konstante 11 % gefallen (vgl. ‚vt‘ 36/21)! Dabei geht die Schere zwischen ‚Advised Sales‘ und ‚Non-Advised Sales‘ mit der Einführung des Provisionsverbots ab 2013 so richtig weit auf.

Das ist ein klarer Beleg für das Entstehen einer Beratungslücke in Großbritannien durch das Provisionsverbot! Diese negative Tendenz zieht sich durch weitere Produktgruppen: Bei den Anleiheprodukten (Bonds) übersteigt der Anteil des beratungsfreien Absatzes im Jahr 2020 – nach einem langen Trend des Beratungsrückganges ab Einführung des Provisionsverbots – zum ersten Mal den Beratungsanteil (s. nebenstehende Grafik). Bei ‚Personal Pensions‘ – also der Produktgruppe von diversen Altersvorsorgeprodukten – explodiert die Beratungslücke (Advice gap) mit Einführung des Provisionsverbots im Jahr 2013 auf satte zwei Drittel bzw. 66 % (s. untenstehende Grafik).

Dass es in den Folgejahren bis 2018 bei den ‚Personal Pensions‘ eine ‚Entspannung‘ gab und der beratungsfreie Absatz auf 55 % sank und bei ‚Bonds‘ der Beratungsanteil von 53 % (2015) zunächst auf 67 % (2016) anstieg bzw. bis 2018 bei 64 % verharrte, lässt sich zum Teil durch Bestrebungen der britischen Regierung erklären. So widmeten FCA und das britische Finanzministerium HM Treasury sich der Frage, wie die entstandene Beratungslücke abgefedert werden kann (vgl. ‚vt‘ 18/17). Es wurden Maßnahmen ergriffen, um diesen fatalen Trend (Altersvorsorge ohne Beratung) zu brechen.

So sollte der Zugriff auf Rentenvorschüsse und Steuergutschriften Honorare bezahlbar machen. Entscheidend ist, und das zeigen die aktuellen FCA-Grafiken, alles Gegensteuern war am Ende vergeblich: Seit 2018 sinkt die Beratungsquote bei der Produktgruppe mit diversen Altersvorsorgeprodukten wieder – 2020 mit 39 % auf den zweitschlechtesten Wert nach dem Absturz 2013 auf 34 %. Und bei den Anleiheprodukten springt zuletzt der beratungsfreie Verkauf binnen eines Jahres von 40 % (2019) auf 51 % (2020). Zur Beratungslücke kommt zudem:

Das absolute Wachstum in diesem Segment bei den Neuabschlüssen geht an den Honorarberaten in UK vorbei: Der Zuwachs im Neugeschäft bei ‚Personal Pensions‘ geht in absoluten Zahlen fast ausschließlich auf ‚Non-advised sales‘ zurück. Ob dies langfristig zielführend ist, bezweifeln wir. Zumindest ist es kein Ausweis für die Verbesserung des Anlegerschutzes oder der Beratungsqualität durch Einführung eines Provisionsverbots! Im abschließenden Teil 3 zeigen wir die weiteren negativen Folgen für die Verbraucher und den Berater-Markt auf.

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