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Umfrage zum IDD-Umsetzungsgesetz: Torpedo oder Nutzen für Verbraucherschutz? Gefährdung oder Stärkung der Versicherungsmakler-Existenz?

Munitionieren Sie uns mit der aktuellen Umfrage!

Am 18.01.2017 hat das Bundekabinett den Entwurf der Bundesregierung zum IDD-Umsetzungsgesetz verabschiedet. Aus Verbraucher- und Versicherungsmaklersicht wurden gegenüber dem Referentenentwurf des BMWi vom 21.11.2016 überwiegend Verschlimmbesserungen betrieben. Woran das liegen dürfte, offenbart sich in der Pressemitteilung des BMWi. „Entsprechend der Koalitionsvereinbarung soll die Honorarberatung im Versicherungsbereich gestärkt werden“, formuliert der Gesetzentwurf als Ziel des Umsetzungsgesetzes. „Versicherungsvermittlern, die für die Vermittlung Provisionen erhalten, wird es zukünftig untersagt, zusätzliche Honorare von Kundinnen und Kunden zu verlangen“, jubelt folgerichtig Gerd Billen, Staatssekretär im BMJV. „Wir haben in den vergangenen Jahren immer wieder erlebt, wie groß der Schaden sein kann, der beim Vertrieb von Versicherungen durch schlechte Beratung entsteht“, behauptet Matthias Machnig (SPD), beamteter Staatssekretär im BMWi. Laut Statistik des Versicherungsombudsmanns (Jahresbericht 2015) wurden 92 (!) zulässige Beschwerden über Versicherungsvermittler beendet, keine 35 davon zu Gunsten der Kunden. Wie kommt Machnig dann zu so einer Behauptung? Die unbewiesene ‚Honorarberatung ist gut’-These wird zur Ideologie und macht aus mündigen Bürgern entmündigte Verbraucher: Bürger dürfen nicht mehr frei entscheiden, wem sie für welche Leistung Geld bezahlen. Kommen wir zu geplanten Inhalten:

++ Die vor- und nachvertragliche Beratungspflicht der Versicherer greift bisher nach § 6 Abs. 6 VVG nicht, wenn der Vertrag von einem Versicherungsmakler vermittelt wurde. Die Ausnahme will der Gesetzgeber streichen, damit droht eine problematische Doppelberatungspflicht. Die könnten Versicherer ausnutzen, um ihr Vertreterheer loszujagen und Ihnen die Bestände abzugraben ++ Vermittlern, also auch den von Kunden beauftragten Versicherungsmaklern, soll verboten werden, von Verbrauchern Vergütungen für Vermittlung oder Beratung anzunehmen, er „darf sich seine Tätigkeit nur durch ein Versicherungsunternehmen vergüten lassen.“ Nur noch Versicherungsberater sollen Geld vom Kunden annehmen dürfen. Damit würde Verbrauchern ‚verboten’, sich bspw. das Wissen von Versicherungsmaklern bei der Schadenhilfe oder anderen Dienstleistungen zu sichern.

++ Der Versicherungsberater soll bei Vorrang von Nettopolicen künftig auch verprovisionierte Produkte vermitteln, jedoch keine Provisionen selbst annehmen dürfen. Der Versicherer muss dem Kunden 80 % der Provision gutschreiben. Bei Versicherungsvermittlern wurden lange Stornohaftungszeiten bei Lebensversicherungen eingeführt. Für vermittelnde Versicherungsberater soll aber nichts Vergleichbares eingeführt werden: Im Stornofall verbleibt das Honorar zu 100 % beim Versicherungsberater, der Kunde partizipiert nicht von einem Vergütungsrückfluss. Während bei Versicherungsvermittlern für LV und PKV die Provisionen/Courtagen gesetzlich gedeckelt sind, ist für Versicherungsberater keine Vergütungsverordnung vorgesehen ++ Ein „Sondervergütungs- und Provisionsabgabeverbot“ soll in § 48b VAG  (für Versicherer) und § 34d Satz 6 GewO (für Versicherungs­vermittler) verankert werden. Dort wird die pauschale Provisionsabgabe untersagt. Damit wird Portalen, die darauf setzen, Ihnen Kunden gegen die Abgabe von Provisionsteilen abzugraben, die Geschäftsgrundlage entzogen. Aber: Das soll nicht gelten, „soweit die Sondervergütung zur dauerhaften Leistungserhöhung oder Prämienreduzierung des vermittelten Vertrages verwendet wird“. Eine Ausnahmeregelung, die nur Versicherern nützt, damit zu einer Waffenungleichheit führt und ein Instrument für unfairen Wettbewerb wird.

Es liegt weiterhin kein finales Gesetz vor, entsprechend dem Gesetzgebungsfahrplan soll am 07.07.2017 der Beschluss im Bundesrat erfolgen. Es sind also weitere Korrekturen möglich. Munitionieren Sie uns mit umseitiger Umfrage. Die BFV – Bundesarbeitsgemeinschaft zur Förderung der Versicherungsmakler (https://tinyurl.com/mhpb7fe) und ‚versicherungstip’ (https://tinyurl.com/k5hvz5f) werden sich auf politischer Bühne weiterhin klar positionieren und für sinnvollen Verbraucherschutz und den Berufsstand Versicherungsmakler kämpfen. Kämpfen aber auch Sie für Ihre Existenz und den Erhalt Ihrer Arbeitsplätze! Wir unterstützen Sie mit unserer IDD-Initiative ‚Sprechen Sie mit Ihrem Wahlkreisabgeordneten’

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