Die IDD sieht auch bei Sonderfällen keine Möglichkeit einer Unterschreitung der 15-stündigen Weiterbildungspflicht vor. Dementsprechend ging auch der BMWi-Entwurf zur Versicherungsvermittlungsverordnung (VersVermV) mit Ausnahmen sehr sparsam um. In ihrer Stellungnahme vom 24.11.2017 hatte die Bundesarbeitsgemeinschaft zur Förderung der Versicherungsmakler (BFV) konstruktive Vorschläge für Ausnahmen von der 15-Stundenpflicht in Sondersituationen unterbreitet. Nach ‚vt‘ vorliegenden Informationen hat sich die Fraktion der CDU/CSU im Deutschen Bundestag im Rahmen der jüngsten parlamentarischen Beratungen zur VersVermV erfolgreich für sachgerechte Vollzugshinweise bei Härtefällen stark gemacht.
Wer eine einschlägige Berufsqualifikation erworben hat, der muss im gleichen Jahr nicht noch mal die Schulbank drücken. Das ist sachgerecht, denn im Jahr der Aufnahme einer Tätigkeit, die zur Weiterbildung nach § 34d Absatz 9 Satz 2 der Gewerbeordnung verpflichtet, wurde zuvor eine Sachkundeprüfung erfolgreich bestanden. Eine 15-stündige Wiederholung zuvor erworbener Kenntnisse ist entbehrlich. Auch Krankheit, Elternzeit und Mutterschutz sollen über Anwendungshinweise angemessen berücksichtigt werden.
Wenn der zur Weiterbildung Verpflichtete darlegt, warum die vorgeschriebenen Weiterbildungsmaßnahmen nicht absolviert werden konnten, soll eine teilweise oder vollständige nachträgliche Befreiung von der Weiterbildungspflicht ermöglicht werden. Zudem sollen nicht absolvierten Weiterbildungsstunden im nachfolgenden Kalenderjahr nachgeholt werden können.
‚vt‘-Fazit: Eine regelmäßige Weiterbildungspflicht mit sinnvollen Inhalten ist richtig und notwendig. In Sondersituationen müssen aber auch Ausnahmen zulässig sein. Für Selbständige, die nach erfolgreicher Sachkundeprüfung in den Beruf starten, sind 15 zusätzliche Stunden im ersten Jahr des Unternehmertums eine zeit- und kostenintensive Erschwernis ohne Vorteile für den Verbraucher. Bei Krankheiten und Elternzeit müssen Unternehmen und Mitarbeiter angemessene Ausnahmen nutzen können. Dafür hat die BFV sich eingesetzt. Es ist sehr erfreulich, dass auf dem parlamentarischen Weg die CDU/CSU-Fraktion nun sachgerechte Lösungen erzielt hat.