Die Nürnberger Versicherungsgruppe zählt sich zu den Qualitätsversicherern und strebt gar „die Qualitätsführerschaft über die gesamte Wertschöpfungskette an“. Bei der Nürnberger Pensionsfonds AG (NPF AG) haben wir aber anhand einer Investitionsstrategie Missmanagement zu Lasten der Kunden darlegt (vgl. ‚vt’ 32/16). So fließen Pensionsgelder in dem uns vorliegenden Fall des ‚Spezialfonds: Strategie Wachstum’ in gerade einmal zwei Anlagen. Zum einen zu 30 % in den HSBC INKA Nue. Pen. St. Ert./WKN: AOMMTV Zum anderen zu 70 % in den Templeton Growth Fund (Euro)/WKN: 941034. Nur zwei Investmentfonds-Partner statt eine den Kunden versprochene Risikostreuung. Zudem fließen die Anlager-Gelder überwiegend in einen Publikumsfonds mit mittelmäßiger Leistung (vgl. ‚vt’ 33/16). Der von der Nürnberger gewählte Publikumsfonds des Templeton Growth arbeitet mit einem maximalen Ausgabeaufschlag von 5,75 % bei laufenden Kosten in Höhe von 1,83 % (2015), während die von der Nürnberger verschmähte institutionelle Tranche keine Ausgabeaufschläge vorsieht und insbesondere mit laufenden Kosten in Höhe von 0,97 % auskommt. Ein weiterer entscheidender Aspekt: Hält die Nürnberger bei ihrer Anlagestrategie die regulatorischen Vorgaben ein? Da haben wir unsere höchsten Zweifel. Denn laut BaFin-Rundschreiben 4/2011 (Hinweise zur Anlage des gebundenen Vermögens von Versicherungsunternehmen) wie auch der Pensionsfonds-Aufsichtsverordnung – PFAV finden sich unter dem Punkt „Streuung“ zu Anlagen in einem Sondervermögen, in Anlageaktien, die von einer Investmentaktiengesellschaft begeben werden, oder in Anteilen, die von einer Investmentgesellschaft ausgegeben werden, folgende Regelung in Bezug auf eine prozentuale Streuung des Anlagevermögens: „Gleichwohl ist aufgrund des Managerrisikos eine Konzentration von Anlagen in einem oder mehreren, von ein und demselben verantwortlichen Portfoliomanager gemanagten Sonder- bzw. Gesellschaftsvermögens zu unterlassen, soweit sie 20 % des gebundenen Vermögens übersteigen.“ Unter gewissen Umständen ist bei Anlagen auch ein Prozentsatz von bis zu 30 % zulässig. ‚vt’-Fazit: Nach vielen Fehlleistungen auch im Umgang mit Versicherungsmaklern und entsprechender Kritik (vgl. u. a. ‚vt’ 18 und 24/16) umschmeichelt die Nürnberger, in Person Jürgen Wahner, Vorstandsmitglied Vertrieb Makler/MAG, Versicherungsmakler in Werbeanzeigen: „…Vielleicht sollten wir mehr zuhören. Und die richtigen Fragen stellen!“ Warum nur „vielleicht“? Vielleicht macht man es also auch nicht? Fest steht für uns: Die Franken sollten erst einmal gestellte Fragen beantworten und gegenüber Ihnen als Geschäftspartner eine andere Verhaltensweise an den Tag legen. Aktuell raten wir Anlegern, VN und Versicherungsmaklern zur Vorsicht bei der Nürnberger – denn deren gelebte Geschäftspraktiken zeugen u. E. derzeit nicht von Seriosität.