vt – Aktuelle Themen

Verschärfte aufsichtsrechtliche Manndeckung

Die BaFin hat zu unserer Anfrage bezüglich der verschärften ‚aufsichtsrechtlichen Manndeckung’ (vgl. ‚vt’ 21/16) inzwischen ausführlich Stellung genommen. Die Details liefern wir Ihnen in der ‚vt’-Ausgabe der kommenden Woche. Die Antwort auf unsere Frage ‚Müssen Kunden der in aufsichtsrechtlicher Manndeckung befindlichen Lebensversicherer damit rechnen, dass die Einhaltung der Garantiezusagen gefährdet ist?‘ möchten wir Ihnen jedoch nicht vorenthalten: „Die Stresstests und Prognoserechnungen der BaFin zeigen nach wie vor, dass die deutschen Lebensversicherer kurz- bis mittelfristig ihre Leistungsversprechen erfüllen können.“

Teilen Sie diese Neuigkeit in Ihrem Netzwerk