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Versicherungsmakler: Erteilen Provisionsdeckel-Vorschlag eine Absage (Teil 2)

Entsprechend dem Vorschlag des BaFin-Exekutivdirektors Dr. Frank Grund sollen Versicherer im LV-Bereich höchstens 25 ‰ reguläre Vergütung und 15 ‰ an womöglich für Vermittler in der Transparenz und Nachvollziehbarkeit schwierig nachvollziehbare Kriterien gebundene Vergütung auskehren, als AP- und BP-Gesamtvergütung über die Laufzeit, wobei zwischen Spar- und Biometrieprodukten nicht unterschieden wird (vgl. ‚vt‘ 16/18). Dazu haben wir Versicherungsmaklern mit der ‚versicherungstip‘-Umfrage „BaFin schlägt einen Provisionsdeckel für die Lebensversicherung vor: Wie bewerten Sie das vorgeschlagene Vergütungsmodell?“ (vgl. Beilage zu ‚vt‘ 17/18) Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. In Teil 1 zur Auswertung (vgl. Beilage zu ‚vt‘ 33/18) informierten wir Sie über einige Ergebnisse und zahlreiche Kommentare. Das setzen wir in Teil 2 fort. Beginnen wir mit Vorschlägen, die u. a. die Abschlussvergütung, die laufende Vergütung, die Stornohaftungszeit, Netto-Tarife und Honorarordnung betreffen:  

++ „AP abschaffen und vernünftige laufende Courtage bei Sparprodukten; Biometrie soll gleich bleiben.“ ABV|Makler GmbH/Kamp-Lintfort  ++ „Ich würde die vordiskontierte Provision grundsätzlich abschaffen und durch eine auf 5 Jahre verteilte Courtage ersetzen. Hinzu käme eine laufende Betreuungsvergütung. Dem Portemonnaie-orientierten Verkauf und den in Deutschland wütenden ‚Finanzdienstleistern‘ inkl. der ‚Verhaftungen‘ am Bankschalter würde damit die Geschäftsgrundlage entzogen.“ VM Dirk Brüggenthies, GGF Brüggenthies Versicherungsmakler GmbH & Co. KG/Bad Salzuflen ++ „Wenn Kriterien, wie Storno- und Beschwerdequote, herangezogen werden, dann darf kein Vermittler bei unbegründeter Kündigung mehr haften.“ VM GS Franken Kapital Management GmbH & Co. KG/Großrinderfeld.

++ „Es sollte in jedem Fall auch einmal über die Stornohaftung gesprochen werden. Zusätzlich zu etwaigen Provisionskürzungen stehen wir auch in der Haftung und zahlen ggf. zurück, obwohl wir auf die Umstände eines Stornos keinen Einfluss haben!“ VM Christian Grimm/Bockholt  ++ „Die Stornohaftung sollte max. 36–60 Monate sein.“ VM Günter Plewnia/Bad Säckingen  ++ „Andere Anbieter bieten schon seit Jahren ein ähnliches Vergütungsmodell (niedrige AP, höhere BP) an. Aber es rechnet sich nicht, weder für Kunden noch für mich!“ VM Hans Christoph Grau, HCG Finanzberatung Grau/Dillenburg  ++ „Verbot von AP; ganzheitliche Beratung: 1) Notgroschen/Rücklagen  2) BU/Haftpflicht/Hausrat  3) AV  4) Zielsparen – so kommt kein Kunde in Nöte!“ VM Christian Torenz, Christian Torenz – Soziale Finanzberatung/Berlin.

++ „Deckel bei reinen LV Produkten, Provisionsminimum von 40 Promille für Biometrie, je nach Kunde haben wir einen Aufwand von bis zu 30 Stunden bis ein Biometrievertrag komplett wasserdicht gezeichnet wird. Und wenn der Gesetzgeber den in seinen Augen gegebenen Anreiz für Fehlberatung abschaffen möchte, soll er die Provisionen für alle Versicherungsbereiche gleichartig gestalten. Leben immer 40 Promille, Sach immer 20/22 Prozent und KV 7 Monatsbeiträge. Einheitliche Betreuungscourtage von 2 %. Dann gibt es keine Fehlanreize mehr und diese leidige Diskussion findet endlich ein Ende und wir können uns auf die tägliche Arbeit konzentrieren – auch wenn es die Fehlanreize m. E. für Makler in der Praxis sowieso kaum gibt – die Unternehmen zahlen alle so ähnlich, dass wir in unserem Büro nicht mal vergleichen und zweitens sind wir für unsere Ratschläge haftbar – da wäre man ja schön blöd nicht das Beste für den Kunden zu suchen.“ VM Thilo Riede, Inh. Versicherungsmaklerbüro Thilo Riede/Rheinbreitbach  ++ „Eine Gebührenordnung wie Anwälte oder Steuerberater. Ansonsten sollten die Abgeordneten gleichbehandelt werden.“ Zender Versicherungsmakler/Wilhelmshaven  ++ „Kombination zwischen AP und ratierlicher Zahlung, so verschwinden die schwarzen Schafe. Zahlung nach Stornoquote kann auch teilweise erfolgen.“ Uta Wenzel, Wenzelfinanzen/Neubrandenburg.

Nach mehr als einem Jahrzehnt regelmäßiger Regulierungseingriffe benötigt die freie Marktwirtschaft und das Unternehmertum  dringend Luft zum Atmen und nicht noch weitere Eingriffe:   ++ „Das ganze Thema ist Ideologie gesteuert, wie viele Themen in der heutigen Zeit. Die Rechtsanwaltsgebühren wurden erhöht, jeder Tarifverband erstreitet sich jährliche Erhöhungen und auch die Renten werden erhöht. GEZ-Gebühren werden erhöht. Verbindliche Auskünfte beim Finanzamt müssen seit einigen Jahren bezahlt werden, weil der Aufwand angemessen entlohnt werden soll. Unsere Einnahmen werden seit Jahren mehr und mehr beschnitten. Angemessenheit spielt für diese Ideologen für unseren Berufsstand keine Rolle. Eine Lösung ist nur in Form eines Bekenntnisses zur freien Marktwirtschaft, zum Unternehmertum und vor allem zur Mündigkeit der Bürger, die über ihre Vertragsabschlüsse sehr wohl selbst entscheiden können, möglich. Offenlegung der Gebühren/Kosten, verringerte Mindestlaufzeiten (3 Jahre) von vielen Verträgen, Berufszulassung und Fortbildungspflicht und vieles mehr wurde in den letzten Jahren eingeführt. Das reicht.“ Dirk Bermanseder, Dr. Nierhaus und Partner GmbH Versicherungsmakler International/München.

++ „Es besteht keine Notwendigkeit neuer Vergütungsmodelle.“ VM Uwe Scholz-Timpe/Cottbus  ++ „Wir vermitteln sehr viel bAV-Geschäft, u. a. auch Metallrente und generell Gruppentarife oft für 20–25 ‰. Vgl. dann 5 Jahre Haftung! Z. B. Frau geht in Mutterschutz, nach 2 Jahren LZ, wir zahlen Provision zurück! Einfach eine Sauerei!“ VM Berthold Müller GmbH/Königsfeld.

++ „Die Gestaltungswut von Politik, Ministerien und nachgelagerten Behörden übersteigt im gesamten EU-Raum mittlerweile jegliches für die Wirtschaft monetär und aufwandbezogene erträgliche Maß. Eine durch irgendwelche vermeintliche Fachleute festgelegte Begrenzung der bereits regulierten Vergütung ist der blanke Hohn, zeigt sie doch die klare Unkenntnis über die erforderliche Fachkenntnis und den Aufwand einer adäquaten Beratung vom Erstgespräch bis zur Erstellung des Versicherungsscheines und der nachgelagerten Betreuung. Gerade die Besten werden sich dann das zahlungskräftige Klientel suchen, das sie auch adäquat zu honorieren bereit ist und ihre Kostendeckung über Netto- oder courtagefreie Tarife per Honorar abbilden.“ VM Peter J. O. Bartz, GGF bvm Bartz Versicherungsmakler GmbH/Herxheim. 

 

‚vt’-Zwischenfazit: Der BaFin-Vorschlag wird klar abgelehnt, selbst wenn ein gesetzlicher Provisionsdeckel droht, wie er nur vom Bundesfinanzministerium im Rahmen der LVRG-Evaluierung angekündigt wurde (vgl. ‚vt’ 26 und 27/18). Allerdings hat BMF keinen Missstand dargelegt, der einen solchen schwerwiegenden Eingriff in die gesetzlich garantierte Gewerbefreiheit rechtfertigen würde. Versicherungsmakler positionieren sich deutlich gegen einen weiteren Eingriff, egal ob durch den Gesetzgeber oder die Aufsicht! Dabei sprechen sich Versicherungsmakler für Alternativen aus, immerhin fast 60 % der Umfrageteilnehmer befürworten eine Absenkung der Abschlussvergütung wenn zugleich die laufenden Vergütung bzw. Betreuungsvergütung adäquat erhöht wird. Mit Teil 3 liefern wir Ihnen weitere Statements zahlreicher Versicherungsmakler, die bspw. die Überlebensfähigkeit vieler Betriebe bezweifeln und dadurch den Zugang breiter Bevölkerungsschichten zu qualifizierter Beratung wird in Frage gestellt sehen. Die ungeschminkte Meinung vieler Versicherungsmakler betrifft auch Verärgerung und Enttäuschung über BaFin und Politik.

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