Entsprechend dem Vorschlag des BaFin-Exekutivdirektors Dr. Frank Grund sollen Versicherer im LV-Bereich höchstens 25 ‰ reguläre Vergütung und 15 ‰ an womöglich für Vermittler in der Transparenz und Nachvollziehbarkeit schwierig nachvollziehbare Kriterien gebundene Vergütung auskehren, als AP- und BP-Gesamtvergütung über die Laufzeit, wobei zwischen Spar- und Biometrieprodukten nicht unterschieden wird (vgl. ‚vt‘ 16/18). Für Versicherungsmakler eine Katastrophe: „Der Beratungsaufwand und die Betriebskosten werden durch die IDD-Vorschriften noch stärker steigen. Daher ist ein Provisionsdeckel für LV, auch durch lange Haftungszeiten, existenzbedrohend“, kritisiert Versicherungsmakler Egon Brauer Finanzmanagement/Schwerin. „Das stellt einen massiven Eingriff in die Gewerbefreiheit dar“, so Versicherungsmaklerin Birgit Beck, Versicherungsbüro Beck e. K./Weissach. „Versicherungsmakler sind Verbraucherschützer für den Kunden, nicht die Ausschließlichkeits- oder Vermögensberater. Freie Makler müssen unterstützt werden!“, fordert Versicherungsmakler Oliver Kraft/Gieboldehausen. Das sind nur drei der zahlreichen Kommentare von Versicherungsmaklern, die wir bei unserer Umfrage „BaFin schlägt einen Provisionsdeckel für die Lebensversicherung vor: Wie bewerten Sie das vorgeschlagene Vergütungsmodell?“ (vgl. Beilage zu ‚vt‘ 17/18). Zu einer unserer Fragen wollen wir (auf Basis der Auswertung von über 100 der bisher rund 200 Teilnehmer) einen aktuellen Zwischenstand veröffentlichen. Soll dem Vorschlag der BaFin zugestimmt werden, da vom Gesetzgeber noch Schlimmeres, wie bspw. ein niedrigerer Deckel oder sogar ein Provisionsverbot, drohen könnte? Über 90 % der Teilnehmer sagen klar ‚Nein’! ‚vt’-Fazit: Der BaFin-Vorschlag wird abgelehnt, selbst wenn ein gesetzlicher Provisionsdeckel droht. Damit positionieren sich diese Versicherungsmakler klar gegen einen weiteren Eingriff, egal ob durch den Gesetzgeber oder die Aufsicht! (Sollten Sie an unserer Umfrage noch nicht teilgenommen haben, können sie das hier noch gerne tun!)