Alle nach dem Geldwäschegesetz (GWG) Verpflichteten müssen spätestens ab 01.01.2024 in dem Online-Meldeportal ‚goAML Web‘ registriert sein (https://goaml.fiu.bund.de). Meldepflichtig sind Versicherungsmakler und Versicherungsvertreter mit Erlaubnis nach § 34d GewO, soweit auf Lebensversicherungen, Unfallversicherungen mit Prämienrückgewähr, Darlehen oder Kapitalisierungsprodukte bezogene Tätigkeiten ausgeübt werden. Wer ausschließlich zu Sachversicherungen oder privaten Krankenversicherungen berät und vermittelt, ist nicht Verpflichteter im Sinne des GWG. Registrieren müssen sich des Weiteren u. a. auch Immobilienmakler und Finanzunternehmen wie Finanzanlagenvermittler und Honorar-Finanzanlagenberater mit Erlaubnis gem. § 34f bzw. § 34h GewO.
Mit Ablauf der bisher noch bestehenden Übergangsfrist am 31.12.2023 verstoßen alle Verpflichteten, die keine goAML-Registrierung vorweisen können, gegen das Geldwäschegesetz! Die Registrierungspflicht gilt auch unabhängig davon, ob eine Geldwäsche-Verdachtsmeldung abgegeben wird. Zur Frage, was bei einem Verdachtsmeldeverfahren nach § 43 GwG zu beachten ist, gibt es vor allem auf der BaFin-Homepage Auslegungs- und Anwendungshinweise. Der AfW hat zudem auf seiner Website www.afw-verband.de ausführliche FAQ eingerichtet. Wer als Versicherungsmakler und als Finanzanlagenvermittler tätig ist bzw. Verpflichteter ist, benötigt aber keine Doppelregistrierung, erläutert AfW-Vorstand Norman Wirth im Gespräch mit ‚vt‘: „Der Grund ist, dass es darum geht, dass der Vermittler Zugang zum Meldeportal goAML hat, um z. B. die Verdachtsmeldungen einreichen zu können. Dafür genügt die Registrierung in einem Bereich. Dass sich Vermittler mit dem Bereich registrieren sollen, in dem ihr Tätigkeitsschwerpunkt liegt, hat die Financial Intelligence Unit (FIU) auch gegenüber dem DIHK bestätigt.“
‚vt‘-Fazit: Wer die letzten Tage im alten Jahr nutzen wollte, um sich noch zu registrieren, sollte die Information auf dem Meldeportal zur eingeschränkten Nutzung einplanen und beachten: „Um das goAML Web Portal kontinuierlich an die technischem Anforderungen der Verpflichteten sowie der weiteren fachlichen Vorgaben der FIU anpassen zu können, ist es vorgesehen, montags bis freitags von 06:00 Uhr bis 08:00 Uhr sowie von 18:00 Uhr bis 20:00 Uhr erforderliche Wartungsarbeiten im System durchzuführen. In diesen Zeitfenstern können Funktionen ohne weitere Ankündigung nicht zur Verfügung stehen. Es wird daher empfohlen, laufende Eingaben vor Beginn des Wartungsfensters zu speichern und während der Zeitfenster auf die Nutzung des goAML Web Portals zu verzichten.“
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