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VKB-Verwaltungsrat hat keine Kritik am Markenrechtsstreit

In der ‚vt’-Ausgabe der Vorwoche informierten wir Sie über den Markenrechtsstreit zwischen VKB und Bayerische. Die Bayerische hatte auf den Hinweis des OLG München direkt die Bereitschaft erklärt, die Widerklage zurückzuziehen (vgl. ‚vt’ 47/18). Am 22.11.2018 hat auch der VKB-Vorstandsvorsitzende Dr. Frank Walthes die Rücknahme der Klage verkündet. So mancher Makler hält den Markenrechtsstreit für völlig überflüssige und sinnlose Geldverschwendung durch die beiden Versicherer.

So haben wir das auch in den früheren Berichten kommentiert, aber mit einer klaren Einschränkung: Die VKB hatte im August 2016 den Markenrechtsstreit vom Zaun gebrochen, die Bayerische hat sich u. E. taktisch klug und völlig zu Recht dagegen gewehrt, dass ihr die 2012 eingeführte Dachmarke verboten wird. Daher haben wir immer die Verantwortlichkeit des VKB-Chefs bei diesem Unfug thematisiert und haben nun konsequent den VKB-Verwaltungsratsvorsitzenden Dr. Ulrich Netzer, seines Zeichens Präsident des Sparkassenverbandes Bayern, als Kontrollorgan des Vorstands um Stellungnahme gebeten.

Dr. Netzer betont, die VKB sei „dem Gemeinwohl und dem Wohl des Unternehmens verpflichtet. Mögliche Schädigungen muss sie abwehren und ggf. auch gerichtlich verteidigen. Durch den Markenauftritt der Bayerischen Beamtenversicherungen unter dem Schlagwort ‚die Bayerische’ wurde nachgewiesener Weise (Allensbach) ein Irreführungspotential geschaffen, das die Versicherungskammer, auch in unserem Interesse, dem ihrer Eigentümer, nicht klaglos hinnehmen konnte. (…) Wir sind der Ansicht, dass der Vorstand der Versicherungskammer Angriffe auf die Namen der Konzernunternehmen auch weiterhin nicht dulden und notfalls auch gerichtliche Hilfe in Anspruch nehmen sollte. Als Eigentümer des Konzerns Versicherungskammer haben wir, ebenso wie die Öffentlichkeit, uneingeschränktes Interesse an tadellosen Geschäften des Vorstands und Sie können sich sicher sein, dass wir uns die erforderliche Transparenz diesbezüglich regelmäßig verschaffen und uns davon überzeugen.“

Ob Dr. Netzer, der aktuell auch bei unserer Schwesterredaktion ‚Bank intern’ als ,großer Schweiger‘ in der Kritik steht, das Vorgehen von Dr. Walthes in der Öffentlichkeit reinwaschen will oder ob er fragwürdige Argumentationen der VKB, wie u. a. die Allensbach-Umfrage, leichtfertig übernommen hat, wissen wir nicht. Jedenfalls konstatiert eine gutachterliche Stellungnahme der GfK SE zur Umfrage, diese „entspricht nicht einer gerechten rechtsdemoskopischen Umfrage“ und weist „schwerwiegende Mängel auf“, das LG München I maß der Umfrage zudem keine Belegkraft zu.

‚vt’-Fazit: Das Wichtigste ist, dass der Streit beendet ist, damit keine weiteren Ressourcen vergeudet werden und die u. E. zu Unrecht von der VKB angegriffene Bayerische ihre Dachmarke behält. Ob das Kapitel damit für Dr. Walthes und Dr. Netzer, nicht zuletzt im Blickwinkel der haftungsrelevanten ARAG/Garmenbeck-Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, ausgestanden ist, muss sich aber erst noch zeigen.

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