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Vollmacht-Verfallsdatum: HanseMerkur behebt zügig Fehler nach ‚vt‘-Anfrage

Das Kuriositätenkabinett zum ‚Verfallsdatum unbefristeter Vollmachten‘, sehr verehrte Leserin, sehr geehrter Leser, legt bei manchen Versicherern den Verdacht der gewollten Behinderung der Versicherungsmaklertätigkeit nahe. In anderen Fällen sind juristisch wenig bewanderte Sachbearbeiter oder falsch ausgelegte Arbeitsanweisungen Ursache der Probleme. Nicht selten führen zusammen mit ‚vt‘ aufgedeckte Fehler zu interner Prüfung, Fehlererkennung und zügiger Fehlerbehebung.

Es lohnt sich also, die ‚vt‘-Redaktion einzuschalten – so auch im folgenden Fall mit der HanseMerkur Krankenversicherung aG: Versicherungsmakler Christopher Schätzl, Vorstand Hans Schätzl Versicherungs- und Finanzmakler AG/Passau, bat zu einem Versicherungsvertrag die HanseMerkur um Informationen zu den Beitragsanpassungen aus den Jahren 2018, 2019 und 2020. Eine unbefristete und nicht widerrufene Vollmacht des Mandanten wurde vorgelegt. Doch dann tat sich wochenlang nichts. Am 27.01.2021 erinnerte der Versicherungsmakler an die von der HanseMerkur nicht erteilte Auskunft.

Mit Schreiben vom 28.01. teilte HanseMerkur nun mit, „aus datenschutzrechtlichen Gründen“ könne man dem Versicherungsmakler „keine Auskünfte und Informationen zu diesem Versicherungsvertrag zukommen lassen“. Die eingereichte Vollmacht sei vom 18.10.2007 „und kann daher von uns nicht berücksichtigt werden“. Der Versicherungsmakler solle „eine entsprechende aktuelle Vollmacht des Versicherungsnehmers“ vorlegen. Schätzl ärgert sich, zumal er natürlich um die Rechtslage weiß. Er will von der HanseMerkur am 01.02. wissen, „auf welcher rechtlichen Grundlage die Anerkenntnis der vorgelegten Vollmacht“ verweigert wird.

Doch die HanseMerkur geht auf Tauchstation. Sie antwortet nicht, auch nicht nach Schätzls Erinnerungen am 17.02. und 04.03. Der Fall landet auf dem ‚vt‘-Redaktionstisch, wir haken bei der HanseMerkur nach und wollen von Vertriebsvorstand Eric Bussert wissen:

++ Warum reagierte HanseMerkur auf die Anfrage des Maklers nicht, sondern erst nach der Erinnerung am 27.01.2021? ++ Auf Basis welcher rechtlichen Regelung ist die vom 18.10.2007 datierende Vollmacht nicht mehr gültig? ++ Kunden/VN geben mit der Maklervollmacht eine eindeutige Willenserklärung ab. Die unberechtigte Zurückweisung einer gültigen Vollmacht kann für den VN zu Nachteilen führen. Wie vereinbart sich nach Auffassung der HanseMerkur die Nichtbeachtung der vom Kunden erteilten Vollmacht mit § 1a VVG und dem GDV-Verhaltenskodex? Die Antwort lässt nicht lange auf sich warten, dabei räumen die Hamburger gleich zu Beginn ein:

„Die Bearbeitung der Anfrage von Herrn Schätzl ist in unserem Haus leider nicht fehlerfrei abgelaufen. Selbstverständlich ist uns bekannt, dass Maklervollmachten, sofern sie keine Befristung ausweisen, grundsätzlich unbefristet gelten.“ Versicherungsmakler Schätzl hatte seinerzeit den Antrag über die Union Servicegesellschaft für unabhängige Krankenversicherungsvermittler mbH eingereicht.

Da ist der Sachbearbeiter bei Schätzls Auskunftsbegehren drüber gestolpert, erläutert HanseMerkur: „Dass die Auskunft nach Zusendung einer Kopie der Vollmachtsurkunde an den Kunden und nicht an den Makler erfolgte, basierte auf einem Fehler unseres Sachbearbeiters, der eine Abweichung der Vertretungsberechtigten festgestellt zu haben meinte. Denn die Maklervollmacht vom 18.10.2007 war ausgestellt auf die Hans Schätzl Versicherungs- und Finanzmakler AG, während der Versicherungsantrag am 13.02.2014, also erst einige Jahre später, von der Union Servicegesellschaft für Finanzdienstleister mbH eingereicht wurde.

Hieraus ergab sich für unseren Sachbearbeiter, ohne dass er den Vermittlerstempel am Ende des Antragsformulars, der wiederum Hans Schätzl als Vermittler auswies, berücksichtigte, eine Abweichung.“ Die HanseMerkur sei nach „gründlicher Aufklärung der Umstände natürlich gerne bereit, die Unterlagen erneut an Herrn Schätzl zu schicken“. Das klappte zwar nicht auf Anhieb, wie unsere Rückfrage bei IGVM-Mitglied Schätzl ergab, doch nachdem wir die HanseMerkur daran erinnerten, hatte er umgehend die Unterlagen auf dem Rechner. „Man hat mir soeben per Anruf größtes Bedauern zum Ausdruck gebracht und mir die Unterlagen gemailt“, informiert uns der Versicherungsmakler und sagt „Danke, durch die Nachfragen von ‚vt‘ ist mein Anliegen noch einmal geprüft und der Fehler festgestellt worden“.

Kritisch merkt Christopher Schätzl an: „Ich würde mich aber mehr freuen, wenn die Versicherer einfach rechtskonform mit Maklervollmachten umgehen, statt uns ständig unbezahlte Mehrarbeit aufzuhalsen. Großes Bedauern hilft uns Maklern auch nicht weiter.“

‚vt‘-Fazit: Da hat der Service-Motor der HanseMerkur zwar mehrfach gestottert – hoffentlich ist das ein Ausnahmefall –, aber das Problem wurde ernst genommen, auf den Prüfstand gestellt und behoben. Die Unterstützung und Hilfe für Versicherungsmakler bei ihrer Arbeit ist für uns ein wichtiges Anliegen und Ziel. Wenn es auch bei Ihnen klemmt mit HanseMerkur, anderen Gesellschaften oder Pools – nutzen Sie den direkten Draht zu Ihrer ‚vt‘-Redaktion!

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