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vzbv betreibt Stimmungsmache mit fragwürdigen, nicht rechtskräftigen LG-Urteilen

„Versicherungsvermittler dürfen sich nicht als unabhängig darstellen“, titelt der vzbv in einer Pressemitteilung vom 24.10.2023 und bezieht sich dabei auf zwei von ihm erstrittene Urteile. Damit betreiben die sogenannten Verbraucherschützer eine u. E. unseriöse Werbung mit einer Selbstverständlichkeit. Die deutliche Mehrheit der Vermittler ist Ausschließlichkeits- oder Mehrfachagent, als solche an einen oder mehrere Versicherer gebunden und daher per se nicht unabhängig.

Doch es gibt weitere Kritikpunkte an der Vorgehensweise des vzbv: ++ Die Urteile (LG Köln vom 15.06.2023, Az.33 O 15/23 sowie LG Bremen vom 11.07.2023, Az. 9 O 1081/22) sind beide nicht rechtskräftig. Darauf weist der vzbv im Text der Pressemitteilung aber nicht hin ++ Dem Verband liegen die Urteile seit über vier bzw. über drei Monaten vor. Die Berufungen sind längst eingelegt. Auch darauf weist der vzbv mit keiner Silbe hin  ++ Die Entscheidung des LG Bremen befasst sich mit einer Fragestellung zu § 34f und 34h GewO, hat also mit Versicherungsvermittlern, wie in der Überschrift der vzbv behauptet, nichts zu tun. 

++ Im Falle LG Köln wird eine Tätigkeitsdarstellung eines Versicherungsmaklers angegriffen, die ihm als Werbung als Versicherungsberater ausgelegt wird. Ob das Urteil, bei dem sich der Richter offenbar mit dem BGH Sachwalterurteil nicht beschäftigt hat, Bestand hat, bleibt ohnehin abzuwarten. Jedenfalls wurde hier nicht per se entschieden, dass sich ein Versicherungsmakler nicht als unabhängig bezeichnen darf. 

++ Obwohl die Urteile nicht rechtskräftig sind und vermutet werden darf, dass dem vzbv die Berufungen bekannt sind, werden die Namen der Beklagten veröffentlicht. Eine Prangermaßnahme gegen ‚kleine‘ Vermittler – weder ist hier ein Großkonzern beklagt noch drohen Verbrauchern schneeballsystemartige Verluste – die wir für völlig überzogen halten.

‚vt‘-Zwischenfazit: Mit der fragwürdigen Darstellung führt der vzbv Öffentlichkeit und Politiker aufs Glatteis und nutzt die unsägliche Gutachten-Diskussion zur Unabhängigkeit der Versicherungsmakler zur Stimmungsmache. Die Urteile und die weiteren Verfahren werden wir zusammen mit den Kollegen unserer Schwesterredaktion ‚kapital-markt intern‘ noch ausführlicher für Sie beleuchten.

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