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vzbv will vorgezogenen Provisionsdeckel bei Restschuldversicherung

Wie dem Namen des geplanten Gesetzes von Anfang an zu entnehmen war, plante das BMF mit „Entwurf eines Gesetzes zur Deckelung der Abschlussprovision von Lebensversicherungen und von Restschuldversicherungen“ neben einem LV-Provisionsdeckel auch einen Vergütungsdeckel bei der Vermittlung von Restschuldversicherungen (RSV).

Während wir intensiv die (nicht vorhandene) Notwendigkeit eines LV-Provisionsdeckels und dessen dramatische Folgen für KMU, Arbeitsplätze, Altersversorgung, qualifiziertes Beratungsangebot und Verbraucherschutz beleuchtet haben, sind wir bisher auf den Restschuld-Deckel nicht weiter eingegangen. Denn die RSV spielt einerseits keine große Rolle bei unabhängigen Vermittlern, und andererseits liegen dort ganz andere Provisionssituationen vor.

So haben auch die Rechtsgutachten von Prof. Dr. Hans-Jürgen Papier und von Prof. Dr. Hans-Peter Schwintowski (vgl. ‚vt‘ 07/19) ausschließlich den geplanten LV-Provisionsdeckel untersucht. Laut einer BaFin-Marktuntersuchung erhalten 12 Kreditinstitute für die Vermittlung von Restschuldversicherungen 50 % der Versicherungsprämie als Provisionshöchstsatz, weitere 12 Kreditinstitute weniger als 50 %, aber sieben Kreditinstitute sogar mehr als 50 %. „Die Praxis des Verkaufs von Restschuldversicherungen ist ein wirkliches Ärgernis und grenzt an Sittenwidrigkeit“, äußerte der FDP-Finanzexperte Frank Schäffler im Gespräch mit der ‚vt‘-Redaktion (vgl. ‚vt‘ 11/19).

Nachdem das Gesamtpaket ‚Provisionsdeckel‘ im Bundeskabinett vermutlich aufgrund fehlender Ressortabstimmung und großer Widerstände in der Union gegen den LV-Provisionsdeckel (vgl. ‚vt‘ 25 und 26/19) bisher nicht durchgeht, fordert der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) von der Regierung mehr Gas bei der gesetzlichen RSV-Provisionsdeckelung: „Es ist wichtig, dass das Kabinett bald die erste Hürde nimmt und einen Gesetzentwurf beschließt“, so Dorothea Mohn, Leiterin des Teams Finanzmarkt beim vzbv.

Dazu könne ggf. zunächst auch nur der RSV-Provisionsdeckel beschlossen werden. Zudem soll der Zeitpunkt der Kreditvergabe und der Verkauf einer Restschuldversicherung zeitlich entkoppelt werden. Das hatte Schäffler bereits vor Monaten vorgeschlagen (vgl. ‚vt‘ 15/19):

„Ich habe für die FDP-Fraktion einen Antrag verfasst, der die möglichen Exzesse bei Restschuldversicherungen durch eine zeitliche Trennung zwischen dem Abschluss des Darlehensvertrags und dem Versicherungsabschluss eindämmen würde. Eine solche ‚Abkühlungsphase‘ wäre ein viel besserer Weg, um die unseriösen Praktiken beim Verkauf von Restschuldversicherungen zu unterbinden.“

‚vt‘-Fazit: Es ist zu begrüßen, wenn notwendige Regelungen zur Restschuldversicherung abgekoppelt werden von Regelungen zum LV-Bereich. Das wäre ein guter Kompromiss, denn für einen LV-Provisionsdeckel gibt es keine Notwendigkeit.

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