vt – Aktuelle Themen

VZHH antwortet zur subjektiven Sichtweise

In der ‚vt’-Ausgabe der Vorwoche informierten wir Sie, dass die Verbraucherzentrale Hamburg (VZHH) unsere Anfrage vom 01.06.2017 bisher nicht beantwortete (vgl. ‚vt’ 24/17). Wissen wollten wir, warum aus Sicht der VZHH, trotz der laut Landgericht Frankfurt (Urteil vom 10.05.2017, Az.: 2-06 O 375/16) hälftigen Unbegründetheit der Abmahnung, das Gericht „in wichtigen Teilen“ der Klage folge. Inzwischen liegt uns die Antwort aus Hamburg vor, mehr dazu in der ‚vt’-Ausgabe der kommenden Woche.

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