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VZHH hat beim Brexit und Standard Life fachlich keinen Überblick

Der immer wahrscheinlicher werdende ungeregelte Brexit kann dramatische Folgen für davon betroffene Versicherungsnehmer (VN) haben (vgl. ‚vt’ 26/18). Bereits Anfang Juli informierten wir Sie, dass VN der Standard Life Deutschland sich diesbezüglich aber keine Sorgen machen müssen (vgl. ‚vt’ 27/18). Denn Standard Life hat frühzeitig die notwendigen Maßnahmen in die Wege geleitet, um die Kuh vom Eis zu holen: Die Verträge werden, nach einem vorgeschriebenen juristischen Verfahren, u. a. unter Einbindung eines schottischen Gerichts und Überprüfung durch britische, irische und deutsche Aufsichtsbehörden, von der schottischen Gesellschaft Standard Life Assurance Limited auf deren irische Tochtergesellschaft, Standard Life International Designated Activity Company (SL Intl), transferiert.

Kürzlich informierte Standard Life die Kunden mit Versicherungsverträgen, deren Beiträge oder Ansprüche im Leistungsfall in Euro gezahlt werden, mit einem Schreiben und einer 30-seitigen Broschüre über die Übertragung, das Prozedere und die Folgen. Eine für die betroffenen VN unerfreuliche Folge ist, dass die Versicherungsverträge nach der Übertragung nicht mehr unter dem Schutz des britischen Financial Services Compensation Scheme (FSCS) stehen, denn die Verträge werden ja auf ein irisches Unternehmen übertragen. Das FSCS gewährt Kunden eine Entschädigung, wenn ein britisches Finanzdienstleistungsunternehmen in die Insolvenz geht.

Welche Bedeutung das für VN tatsächlich hat, beleuchten wir noch. Kommen wir zunächst zu dem, was die Verbraucherzentrale Hamburg (VZHH) daraus macht: „Verbraucher, die diese Kröte nicht einfach so schlucken wollen, sollten die Fortsetzung ihrer Lebensversicherung grundsätzlich überdenken“, tönt Kerstin Becker-Eiselen von der VZHH in deren Pressemitteilung und verunsichert damit die betroffenen VN. Die Lebensversicherung solle auf den Prüfstand gestellt werden. Dafür stünden „die Versicherungsexperten“ der VZHH bereit und würden Betroffenen sagen, ob sie die Verträge „weiterlaufen lassen oder besser beitragsfrei stellen, sie kündigen oder ihnen widersprechen sollten“. Hingewiesen wird auch darauf, wo man Weiteres zum Beratungsangebot findet. Das haben wir uns angeschaut und festgestellt: Die Kosten bei der VZHH für eine „persönliche Langberatung Versicherungen“ betragen 150 €! Ein Schelm, wer Böses bei dem Horrorszenario der VZHH denkt?

Wohl kaum! Denn die VZHH suggeriert in ihrer Presseinfo ein intransparentes Vorgehen der Standard Life, das es nach unserer Recherche aber nicht gibt. „In einem Anschreiben an betroffene Kunden aus Deutschland und Österreich klingt es zunächst so, als würde lediglich die Versicherungsgesellschaft wechseln. Später im Text räumt Standard Life ein, dass durch die Übertragung der bisherige Insolvenzschutz für viele Verträge entfällt“, (des)informiert die VZHH.

Wir wissen nicht, ob die sogenannten Verbraucherschützer das gleiche Schreiben der Standard Life an betroffene Kunden in den Händen halten wie die ‚vt‘-Redaktion. In dem uns vorliegenden Schreiben informiert Standard Life jedenfalls bereits auf Seite 1 und in gleicher Schriftgröße wie bei allen anderen Infos unmissverständlich: „Bitte beachten Sie unbedingt, dass Ihr Versicherungsvertrag nach der Übertragung nicht mehr unter dem Schutz des britischen Financial Services Compensation Scheme (FSCS) steht.“

Während die VZHH die VN offenbar gerne beunruhigt, schauen wir uns lieber die für Sie und Ihre VN relevanten Fakten an:  ++ Der von der VZHH erweckte Eindruck, Kunden in Irland stünden – anders als bisher in Schottland – völlig schutzlos da, ist falsch. Die Kundengelder werden als Sicherungsvermögen geschützt. Auch Kunden irischer Versicherer werden im Insolvenzfall vorrangig behandelt und (abzüglich der Kosten des Insolvenzverfahrens) aus dem Sicherungsvermögen bedient  ++ Die Übertragung hat keine Auswirkungen auf die vertraglichen Garantieleistungen  ++ Der von Standard Life eingebundene, unabhängige Gutachter Tim Roff, FIA, Partner der WP-Gesellschaft Grant Thornton UK LLP, kommt zu dem Ergebnis, dass mit der Übertragung „keine erheblichen nachteiligen Folgen für die Sicherheit der Leistungen oder die zukünftigen Leistungserwartungen“ eintreten werden  ++ Der Gutachter hat sich zudem intensiv mit der Frage befasst, wie sich nach der Übertragung eine Insolvenz auf die VN auswirken würde.

Dazu stellt er fest, der durch den mit der Übertragung auf irisches Recht neu entstehende Insolvenzschutz führe dazu, dass „die Leistungen an die (Anm.: VN) und die Erwartungen der Inhaber von Versicherungsverträgen durch die Übertragung nicht beeinträchtigt werden“. Der Gutachter ist zudem „überzeugt, dass eine Insolvenz von SL Intl ein unwahrscheinliches Ereignis darstellt, weil SL Intl sofort nach der Übertragung in zweckmäßiger Weise kapitalisiert wird und die Anforderungen von Solvency II erfüllen muss“.

‚vt‘-Fazit: ++ Standard Life ist weder Auslöser des Brexits noch für den drohenden ungeregelten EU-Ausstieg der Briten verantwortlich, sondern reagiert nach ‚vt’-Einschätzung bestmöglich auf die zu erwartenden Auswirkungen. So haben die Schotten frühzeitig die richtigen Weichen gestellt, damit Verträge ungestört fortgeführt und Leistungen an die VN ausgezahlt werden können, auch wenn der Austritt der Briten ungeregelt erfolgt  ++ Die reißerische Presseinfo der VZHH halten wir für Panikmache, womöglich gewollt, damit die kostenpflichtige Beratung der Verbraucherzentrale genutzt wird  ++ Informieren Sie Ihre Kunden über den tatsächlichen Sachverhalt. Gerne können Sie dabei unseren Bericht verwenden. Während die Nachteile einer Beitragsfreistellung oder gar Kündigung greifbar sind, sind negative Folgen durch die Übertragung sehr unwahrscheinlich.

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