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Was der Koalitionsvertrag für die Branche vorsieht

Im Vergleich zu wenigen verbindlichen Vorhaben umfasst der Koalitionsvertragsentwurf der im Falle des Zustandekommens dann fünften Schwarz-Roten Koalition auf Bundesebene satte 146 Seiten. Während bei den Kabinetten Kiesinger, Merkel I, III und IV noch die Bezeichnung Große Koalition berechtigt war, lässt sich mit der CDU-CSU und der nur drittstärksten Partei SPD eine GroKo nicht ableiten. Doch weniger der Koalitionsname, sondern mehr die Inhalte des Vertrages sind von großem Belang, und da sieht der Entwurf für die Vermittler unter dem Punkt „Provisionen für Finanzberatung“ vor: „Die honorar- und provisionsbasierte Finanzberatung werden wir nebeneinander erhalten.“ Eigentlich sollte es eine Selbstverständlichkeit sein, dass der Verbraucher die Wahl hat zwischen zwei im Wettbewerb stehenden Vergütungsformen. Doch bei der ideologischen Ausrichtung der SPD muss man sich über den Erhalt der Beratungsvielfalt freuen.

Allerdings folgt auf obigen Satz ein weiterer: „Wir wollen prüfen, ob die Instrumente der Missstandsaufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleitungsaufsicht (BaFin) derzeit ausreichen, um Fehlanreize in der Finanzberatung zu verhindern.“ Das dürften die Genossen reingedrückt haben. Da die SPD das BMF erhält, birgt das enorme Brisanz: Hier muss man leider befürchten, dass ein LV-Provisionsdeckel, offensiv vom BMF mit einem Gesetzentwurf aufs Gleis gesetzt oder von der BaFin mit ‚Vorgaben‘ durch die Hintertür eingebracht, in der kommenden Legislaturperiode einmal mehr der Branche als Thema droht. BaFin und BMF dürften sich jedenfalls wechselseitig keine Steine in den Weg legen.

Umso mehr ist die Aufmerksamkeit der Berufsverbände gefordert, und da wird sich auch die von ‚vt‘ koordinierte Bundesarbeitsgemeinschaft zur Förderung der Versicherungsmakler (BFV) mit sachlichen Argumenten einbringen, sobald dies gefordert ist. Blicken wir auf ein anderes Feld: Schwarz-Rot will einführen, „dass im Neugeschäft die Wohngebäudeversicherung nur noch mit Elementarschadenabsicherung angeboten wird, und im Bestandsgeschäft sämtliche Wohngebäudeversicherungen zu einem Stichtag um eine Elementarschadenversicherung erweitert werden“.

Eine Opt-Out-Lösung soll geprüft und eine staatliche Rückversicherung eingeführt werden. Während „die Versicherungsbedingungen weitgehend reguliert“ werden, soll lediglich geprüft werden, „wie Planungsträger in den Ländern für ihre Verantwortung bei der Bauleitplanung in besonders schadensgefährdeten Gebieten sensibilisiert werden können“. Immerhin: Konkretisiert werden sollen „die Staatshaftungsregeln der planenden Körperschaften, die neue Baugebiete in bisher unbesiedelten Arealen trotz dieser Risiken ausweisen“. Da ist viel Musik drin, sowohl in eine erfreuliche als auch eine unerfreuliche Richtung. Da warten wir die konkreten Regelungen im Gesetzentwurf ab.

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