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Was die ARAG von der Nominierung des Heckenschützen BdV hält

Warum der vom Bund der Versicherten e. V. (BdV) jährlich verliehene Negativpreis ‚Versicherungskäse des Jahres‘ auch in diesem Jahr weder mit Expertentum glänzt noch einen Beitrag zum Verbraucherschutz liefert, deckten wir in der ‚vt‘-Ausgabe der Vorwoche im Bericht „Intransparenter BdV liefert ranzigen Käse und oberflächliche Produktbewertungen“ auf (vgl. ‚vt‘ 11/12). Zu den drei von der BdV-Käse-Jury Nominierten zählt der Tarif ‚Kennzeichen Plus‘ von der ARAG Allgemeine Versicherungs-AG. „Der ‚Schutz‘ betrifft den Diebstahl eines Autokennzeichens und den Verlust desselben – den aber nur, wenn die Schrauben nicht locker waren und man das Kennzeichen gar aus eigenem Verschulden verloren hat“, begründet der BdV in seiner Pressemitteilung äußerst dünn das ‚Schlimme‘ an diesem Produkt und ‚vergisst‘ obendrein weitere Leistungen des Tarifs.

Auch die ARAG hatten wir nach Bekanntgabe der Nominierten kurzfristig um Stellungnahme gebeten. Die Antwort erreichte uns, als die ‚vt‘-Ausgabe bereits in Druck war. Selbstverständlich enthalten wir Ihnen die Sichtweise der ARAG nicht vor: „Wir können verstehen, dass diese Versicherung, so wie sie in der BdV-Pressemitteilung beschrieben wurde, auf den ersten Blick nicht allzu relevant erscheint. Und natürlich gibt es Produkte von existenziellerem Nutzen“, kritisiert ARAG die einseitige Darstellung des BdV. Und räumt zugleich ein, dass es keine wichtige Versicherung ist wie bspw. eine Privathaftpflicht.

„Angesichts einer seit Jahren steigenden Anzahl gestohlener und verlorener Nummernschilder hat sie durchaus ihre Berechtigung, auch wenn sie eine Nische bedient. Denn was der BdV leider nicht erwähnt, ist der Service, den ‚Kennzeichen-Plus‘ Kunden bietet, die Wert auf Komfort legen. Mit dieser Versicherung sparen sie sich den Aufwand für den gesamten Zulassungsprozess. Und gerade in der Pandemie ist der Gang zur Zulassungsstelle ein durchaus zeit- und nervenaufreibendes Unterfangen“, unterscheidet ARAG wie auch ,vt‘ zwischen einer Notwendigkeit und einem möglichen Nutzen.

Letztlich muss der Kunde entscheiden, ob er für diesen Service Geld zahlen will. „Die Leistung aus ‚Kennzeichen Plus‘ können“, ergänzt ARAG, „auch die Kunden unseres ARAG Rechtsschutz Premiumtarifs ARB 2021 nutzen“. Es ist wenig erstaunlich, dass die ARAG für die Nominierung und die dünne Begründung kein Verständnis hat.

vt‘-Fazit: Auch für die vom BdV gepflegte Intransparenz haben wir kein Verständnis. Die Käse-Jury urteilt u. a. anhand von Produktinformationsblättern ungeachtet dessen, ob man die Inhalte verstanden und alle Tarifmerkmale erkannt hat oder nicht – das geht so weit, dass Produktkosten anhand von Provisionstarifen kritisiert werden statt Nettotarife heranzuziehen.

Hinweise der Betroffenen auf mögliche Fehlinterpretationen werden vermieden, indem die Auserkorenen vorab keine Gelegenheit zur Stellungnahme erhalten, sondern von ihrer Nominierung aus der Presse erfahren. Wer dann das Gespräch mit dem BdV sucht, wird schnöde abgewiesen. Und auch den Fragen von ‚vt‘ verweigert die Käse-Jury-Vorsitzende Edda Castelló erhellende Antworten.

Die vermeintlichen Experten der BdV-Käse-Jury scheuen Aufklärungsgelegenheiten wie der Teufel das Weihwasser. Wenn in Heckenschützenmanier die Verleihung eines Negativpreises verkündet wird, in der Hoffnung, dass Negativschlagzeilen von Journalisten ungeprüft übernommen werden, dann dient das nicht dem Verbraucherschutz, sondern der Publicity des BdV und ist einfach erbärmlich.

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