Eine Leistungspflicht bei Nässeschäden aufgrund einer undichten Silikonfuge zwischen einer Duschwanne und einer angrenzenden Wand, sehr verehrte Leserin, sehr geehrter Leser, wurde zwar vom BGH mit Urteil vom 20.10.2021 (Az. IV ZR 236/20) bei den zugrundeliegenden AVB nicht attestiert (vgl. ‚vt‘ 46/21), doch dies bedeutet nicht, dass Versicherer nicht doch leisten.
Um Transparenz für Ihren Beratungsalltag zu schaffen, hatten wir am 18.11.2021 insgesamt 33 Wohngebäude-Versicherer und -Anbieter um Stellungnahme zu deren AVB und Regulierungsverhalten gebeten. Viele der Angeschriebenen zeigten sich maklerfreundlich und unterstützten unser Transparenzansinnen, so stellen wir Ihnen eine regelmäßig aktualisierte Liste zur Verfügung. Nach mehreren Versuchen, auch hartnäckige Nichtantworter vom sinnvollen Mitwirken bei einer für Vermittler hilfreichen Übersicht zu überzeugen, berichteten wir kürzlich über „die Antwortverweigerer zum Regulierungsverhalten bei Silikonfugen-Nässeschäden“ und weitere Fragwürdgkeiten.
So wollten die AXA Versicherungen sich bisher „zu diesem Thema nicht pauschal äußern“ (vgl. ‚vt‘ 48, 51/21 und 03/22). Nun aber informieren die Kölner, die „derzeitige Regulierungspraxis sieht die Leistungsübernahme derartiger Schäden vor (…) einen entsprechenden Hinweis in den Bedingungen dazu gibt es nicht“. Es stehe „eine vollständige Bewertung des BGH-Urteils (…) intern noch aus“.
Wir hatten die Rhion Versicherung AG mit der Marke rhion.digital als einen der Antwortverweigerer aufgeführt, doch das gehört nun auch der Vergangenheit an. Man habe bisher diese „Nässeschäden grundsätzlich anerkannt“, (…) an dieser Regulierungspraxis halten wir auch zukünftig fest“. Verwiesen werde „auf die Einhaltung der Instandhaltungsobliegenheiten“. Und die Alte Leipziger nutzt unser Angebot zur Aktualisierung und teilt u. a. mit: „Über unsere neue Klausel ‚Nässeschäden aufgrund undichter Fugen oder Fliesen‘ erfolgt für privat genutzte Wohnräume der Wiedereinschluss für die gefliesten und verfugten Bereiche innerhalb von Duschen oder im Bereich von Badewannen (versichert ab der Tariflinie classic).“
‚vt‘-Fazit: Die hier auszugsweise wiedergegebenen Antworten finden Sie vollständig in der erneut aktualisierten Übersicht, die Ihnen als treuer ‚vt‘-Leser immer in der brandfrischen Version zum Abruf zur Verfügung steht. Erfreulich, dass sich die Zahl der Antwortverweigerer weiter reduziert hat. Bisher keinen Beitrag zur Transparenz für Vermittler und Verbraucher leisteten ++ AIG Europe S.A. ++ Continentale Versicherungsverbund ++ DOMCURA AG ++ Hamburger Versicherungs-Service AG und ++ HDI Deutschland AG bei. (Die aktuelle Übersicht kann hier heruntergeladen werden.)
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