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Wie der GDV in Öffentlichkeit und Politik mit seiner Reputation spielt

Im Zusammenhang mit der Regulierung der Restschuldversicherung hatte CDU/CSU-Finanzexperte Dr. Carsten Brodesser bei der 1. Lesung im Bundestag keinen Hehl aus seiner Enttäuschung gemacht, dass die Versicherer- und Bankenlobby die aufgedeckten Missstände nicht selbst abstellten: „Wir hätten es als besser empfunden, wenn die Anbieter auf die Marktuntersuchungen reagiert und im Rahmen einer Selbstverpflichtung angemessene Abschlusskosten kalkuliert hätten.“ Das darf auch als deutliche Kritik an der (fehlgeleiteten) Lobbyarbeit des GDV und einem Versagen des GDV Verhaltenskodex verstanden werden.

„Die Versicherungsunternehmen und der Versicherungsvertrieb handeln im bestmöglichen Interesse der Kunden. Die Versicherungsunternehmen achten darauf, dass ihre Vergütungssysteme keine Anreize bieten, die die ehrliche, redliche und professionelle Beratung der Kunden gefährden“, regelt unmissverständlich Punkt 1 des Kodex, der eine freiwillige Selbstverpflichtung ist.

Ja ist es denn kein Verstoß gegen diese Vergütungs-Selbstverpflichtung, dass RSV-Anbieter Provisionshöhen ausloben, die der (Bank-)Vertrieb kassiert, die wohl als sittenwidrig zu bezeichnen sind und die die BaFin nach § 48a VAG zum Eingreifen hätten veranlassen müssen? Von einer wirksamen Selbstverpflichtung kann beim GDV Verhaltenskodex hier nicht gesprochen werden, und von Maßnahmen des GDV ist auch nichts bekannt: Jene Versicherer, die so grob gegen das Kundeninteresse verstoßen haben, werden weiterhin in der Kodex-Beitrittsliste völlig unbescholten aufgeführt.

Jedoch hat der GDV Werkzeuge, um Versicherer, die gegen den Willen des GDV handeln, zu brandmarken: Aufgrund Zweifel am Kodex sind erste Versicherer ausgetreten (vgl. ‚vt‘ 39/20). Die aber werden nicht aus der Beitrittsliste rausgenommen, sondern mit einem roten ‚X‘ versehen. Das suggeriert Negatives, für u. a. ARAG, die Bayerische, Inter und LV 1871 könnte die öffentliche Wirkung des roten ‚X‘ unerfreulich sein. Dabei haben sich die Versicherer nichts zuschulden kommen lassen, außer, dem Kodex den Rücken gekehrt zu haben. Ein öffentliches Anprangern mit einem roten ‚X‘ müssen die RSV-Anbieter mit aufsichtlich sanktionierbaren Provisionen offenbar nicht befürchten. Es ist sicher Zufall, dass mehrere der GDV-Präsidiumsmitglieder Versicherer mit RSV repräsentieren.

‚vt‘-Fazit: Der GDV hat sich in zwei Stellungnahmen gegen geplante RSV-Regulierungen ausgesprochen. Der „Gesetzentwurf zum Provisionsdeckel“ sei „zu weitgehend“, bspw. die Abschlussprovision sollte statt auf 2,5 % „auf bis zu 4 % der Kreditsumme, maximal jedoch 50 % der Prämie“ beschränkt werden, schrieb der GDV kürzlich (vgl. ‚vt‘ 13/21).

Es wäre nicht verwunderlich, wenn zunehmend auch Politiker, die nicht auf Konfrontationskurs mit der Versicherungsbranche sind, den Ausführungen des GDV zukünftig weniger Bedeutung beimessen.

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