Das SPD-geführte Bundesfinanzministerium unternimmt nicht unerwartet (vgl. ‚vt‘ 01/21) einen Vorstoß, um in dieser Legislaturperiode doch noch Bewegung in ein Gesetz zur Regulierung der Restschuldversicherung zu bringen. „Entwurf zur Deckelung von Abschlussprovisionen in der Restschuldversicherung“, heißt der Titel des uns vorliegenden (noch nicht) offiziellen Gesetzentwurfs. Doch der geplante Gesetzesname ist in zweifacher Hinsicht irreführend. Denn der Referentenentwurf beinhaltet bei weitem nicht nur eine Deckelung der AP, zudem betrifft der Deckel neben der RSV auch andere Versicherungsbereiche.
Zu den geplanten Regelungen: ++ Laut neu einzufügendem § 50a VAG wird die Provision für die Restschuldversicherung auf 2,5 % des Darlehensbetrags gedeckelt ++ Mit neuem § 7 Nummer 34c VAG wird die Abschlussprovision generell – eben nicht begrenzt auf die RSV – umfassender definiert als die bisherige AP. Auch Bestandsprovisionen sollen zukünftig unter den Begriff AP fallen. Zudem sind damit alle erfolgsbezogenen entgeltlichen und sonstigen wirtschaftlichen Vorteile erfasst ++ Auch § 32a wird neu ins VAG eingefügt. Geregelt wird die Ausgliederung von Leistungen der Versicherer. Die dürfen nur noch solche Dienstleistungsentgelte (mit Vermittlern) vereinbaren, wie sie sie mit fremden Unternehmen vereinbaren würden (sogenanntes arm‘s length-Prinzip).
„Das Ganze zielt wohl weit über die Restschuldversicherung hinaus auch auf alle anderen Versicherungssparten ab (…) Auf diesen Provisionsdeckel für die Vollversicherung (Anm.: PKV) nimmt die Gesetzesbegründung ausdrücklich Bezug. Zudem schließt sie dort ausdrücklich nur die Schaden-/Unfallversicherung von einem Deckel aus, nicht namentlich die sonstigen Lebensversicherungen (…)“, analysiert Prof. Dr. Matthias Beenken (Versicherungsmagazin 04.02.2021) und schlussfolgert: „Nicht auszuschließen ist zudem, dass mit diesen Regelungen ein erweiterter Provisionsdeckel allgemein für die Lebensversicherung zumindest vorbereitet wird.“ BVK-Präsident Michael H. Heinz kritisiert: „Aus ideologischen Gründen wird hier ein Projekt verfolgt, das für die Rendite und Ablaufleistung der Versicherungsverträge keine Effekte hätte, aber uns die Luft abschnüren und unzählige Arbeitsplätze gefährden würde.“
Deutliche Kritik auch von AfW-Vorstand Norman Wirth: „In dem Gesetz geht es eben nicht nur um eine Deckelung der Provisionen bei Kreditrestschuldversicherungen, sondern um den verzweifelten Versuch der SPD, ihr wirres Ziel eines allgemeinen Provisionsdeckels doch noch durchzusetzen.“ Für den IGVM-Vorstandsvorsitzenden Wilfried E. Simon müssen sich „gegen den Referentenentwurf alle zur Wehr setzen; hierzu sind insbesondere die Vermittlerverbände aufgerufen! Um ihr Ziel, die Abschlussprovisionen in der Lebensversicherung doch noch zu deckeln, obwohl die CDU/CSU hier klare Bedenken geäußert hatte, versucht man es jetzt durch die Hintertüre. Der Vorstoß des BMF, hier doch noch ‚verdeckt‘ sein Ziel zu erreichen, darf durchaus als hinterhältig bezeichnet werden.“
Einen praxisnahen Ansatz, der Verbraucherschutz bedeutet ohne in privatautonome Verträge schwerwiegend einzugreifen, verfolgt die FDP, wie deren Finanzexperte Frank Schäffler erläutert: „Statt einer Provisionsdeckelung sollte die BaFin prüfen, inwiefern es bei Restschuldversicherungen zu Verstößen gegen § 48a Absatz 1 VAG kommt, und die entsprechenden aufsichtlichen Gegenmaßnahmen ergreifen. Die Bundesregierung kann darüber hinaus gesetzgeberisch tätig werden. Für einen verbesserten Verbraucherschutz sollte ähnlich wie in Großbritannien eine verpflichtende zeitliche Entkopplung von sieben Tagen zwischen dem Abschluss von Kredit und Restschuldversicherung eingeführt werden.“
Diesen pragmatischen Weg der BaFin-Kontrollen und einer ‚Abkühlphase‘ hätte das BMF einfach aufgreifen können. Denn es sind keine neuen Vorschläge, diese wurden von Schäffler und anderen Abgeordneten der FDP der Bundesregierung vor fast zwei Jahren auf dem Silbertablett serviert: Der Antrag an die Bundesregierung, „Kunden von Restschuldversicherungen besser schützen“, wurde bereits am 10.04.2019 gestellt (BT-Drs. 19/9276)! Abzuwarten bleibt, wie es nun weitergeht mit dem Referentenentwurf. Sobald es zur Verbändeanhörung kommt, wird sich auch die von ‚versicherungstip‘ koordinierte Bundesarbeitsgemeinschaft zur Förderung der Versicherungsmakler (BFV) mit einer weiteren Stellungnahme für die berechtigten Interessen der Versicherungsmakler einsetzen.
‚vt‘-Fazit: ## Der vorliegende Entwurf würde zu einem schweren ordnungspolitischen Eingriff in die Privatautonomie der Versicherungsvermittler führen. Aber auch dieser Versuch des SPD-geführten BMF, durch die Hintertür eine Deckelung der LV-Vergütungen zu manifestieren und einen umfassenderen LV-Provisionsdeckel vorzubereiten, kommt nicht unerwartet. Zu hoffen bleibt, dass CDU/CSU bei diesem groben Foulspiel nicht mitmacht ## Die Genossen verpassen die Möglichkeit, wirklichen Verbraucherschutz mit einfachen Maßnahmen anzuschieben: Eine zeitliche Trennung von Kredit- und RSV-Abschluss wäre die bessere Lösung. Kunden könnten beim Kreditabschluss nicht mehr unter Druck gesetzt werden und hätten Zeit für einen Vergleich der angebotenen RSV mit anderen Anbietern/Tarifen.
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