vt – Aktuelle Themen

Wie kann nach Schadenablehnung eine schadenbedingte Kündigung folgen?

Im Zusammenhang mit den umstrittenen AVB-Auslegungen diverser Betriebsschließungsversicherer mit der Folge, dass der Versicherungsfall nicht anerkannt wird, sondern sogenannte Kulanzangebote unterbreitet werden, sind unter den Versicherern unterschiedliche Umgangsweisen mit Versicherungsnehmern und Versicherungsmaklern zu beobachten.

Während die einen Anbieter mit einer 14-Tage-Fristsetzung auf die Tube drücken, sprich VN und Vermittler unter Zeitdruck setzen, lassen andere zumindest reichlich Zeit zur Prüfung des Vergleichsangebotes. Einen u. E. besonders negativen Fall stellt ein Versicherer dar, der für den Fall der Ablehnung der Abfindungsvereinbarung ankündigt, den Schaden abzulehnen und den BSV-Vertrag schadenbedingt zu kündigen. Wie das zu § 92 VVG passen soll, recherchieren wir für Sie.

Über bei der unerfreulichen Schadenablehnungs-Problematik sich fairer oder völlig unverschämt gegenüber Kunden und Makler verhaltende Versicherer berichten wir in einer der kommenden ‚vt‘-Ausgaben. Gerne können Sie uns Ihre positiven und negativen Erfahrungen schildern.

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