EU-Provisionsverbot

Ist provisionsbasierte Beratung und Vermittlung so wertlos wie EU-Kommission tut?

 

++ „Im Vereinigten Königreich und in den Niederlanden hat sich der Zugang zur Beratung tatsächlich verschlechtert“ und „sich der Markt in Richtung reiner Ausführungsprodukte entwickelt.“ ++ Erkenntnis Niederlande: „Kleinanleger investieren fast ausschließlich auf Ausführungsbasis, da Anreize verboten sind. Eine unabhängige Beratung ist bei einigen Versicherungs- und Rentenprodukten üblich, für die eine kostenpflichtige unabhängige Beratung vorgeschrieben ist. Eine unabhängige Beratung ist für wohlhabendere Anleger (über 75.000 EUR) möglich.“ ++ „Die Studie findet (...) keine Hinweise auf einen wachsenden Markt für unabhängige Beratung in den untersuchten Ländern.“

++ "Das bedeutet aber noch nicht, dass unabhängige Beratung in den Niederlanden leicht zugänglich ist. Sie ist oft wohlhabenderen Kunden vorbehalten oder mit einer Gebühr verbunden, die nicht jeder zu zahlen bereit ist. Die Mehrheit der Kunden wird nicht durch eine unabhängige Beratung bedient, sondern durch reine Ausführungsprodukte, die über digitale Plattformen verkauft werden.“

Das sind (von ‚vt‘ übersetzte) Aussagen aus einer von der EU-Kommission beauftragten und von Kantar Public erstellten 333-seitigen Studie. Dennoch sieht EU-Kommissarin Mairead McGuinness „eine beträchtliche Menge an Beweismaterial”, das angeblich gravierende Nachteile der Provisionsberatung belegen soll.

Dass ein Produkt mit Beratung teurer ist als ein Produkt ohne Beratung, ist allerdings keine erstaunliche Erkenntnis. Doch das zieht die EU-Kommission heran um ein Provisionsverbot zu begründen. Wie Sie die Provisionsverbotsforderung der EU bewerten, können Sie uns bei der ‚vt‘-Blitzumfrage mitteilen.