Nachhaltigkeitspräferenzen

Delegierte EU-Verordnungen und EIOPA-Leitlinien: Wie gut sind Sie auf die Abfragepflicht zu Nachhaltigkeitspräferenzen vorbereitet? Was halten Sie von Nachhaltigkeit und den neuen Pflichten?

Am 02.08.2022 treten für Versicherungsvermittler neue Kunden-Explorationspflichten bzgl. Nachhaltigkeit für den Beratungsprozess in Kraft. Rechtstechnisch werden die neuen Pflichten zur Erforschung der Nachhaltigkeitspräferenzen der Kunden auf EU-Ebene u. a. durch die Delegierte Verordnung (EU) 2021/1257 (IDD-Änderungs-VO) umgesetzt. Eigentlich sollten für Fragepflicht zu den Nachhaltigkeitspräferenzen bereits verbindliche technische Regulierungs-Standards, was als nachhaltig gilt, festgelegt sein, doch die lassen auf sich warten. Kürzlich hat die Europäische Versicherungsaufsichtsbehörde EIOPA sieben Leitlinien-Vorschläge für die Berücksichtigung der Nachhaltigkeitspräferenzen des Kunden bei der Eignungsprüfung nach IDD zur Erörterung gestellt, u. a. ++ Kundenaufklärung zu Eignungsprüfung und Nachhaltigkeit ++ Kundenbefragung zu Nachhaltigkeitspräferenzen ++ Regelmäßige Aktualisierung ++ Eignungsprüfung allgemein sowie hinsichtlich Nachhaltigkeitspräferenzen ++ Dokumentationspflicht ++ Qualifizierungspflicht.

Wie ist Ihr Informationsstand, wie bewerten Sie diese Regulatorik, welche Vorschläge haben Sie? Teilen Sie uns Ihre Sichtweise mit - hier geht es zur Umfrage.