Daher protestiere ich gegen …
++ einen Vergütungsdeckel, der die Existenzfähigkeit meines Unternehmens gefährdet
++ den sachgrundlosen und damit verfassungswidrigen Eingriff in die Marktwirtschaft und die Missachtung der gesetzlich garantierten Gewerbefreiheit der Versicherungsvermittler
++ die Unterstellung und die Fehlanreiz-These des BMF, dass ich nicht zum Wohle des Kunden, sondern grundsätzlich die Produkte der Versicherer mit den höchsten Provisionen vermittele
++ die Vorgehensweise des BMF, Missstände zu behaupten, aber dafür trotz Aufforderung keinerlei Belege vorzulegen
++ die Missachtung niedriger Verbraucher-Beschwerdequoten über Versicherungsvermittler.
Ich fordere:
++ Eine für meine Beratung- und Vermittlungsleistung weiterhin angemessene Vergütung!
++ Finger weg von Bestandsverträgen!
++ Dass die BaFin individuell einschreitet, wenn unanständig hohe Einzelvergütungen erfolgen, die möglicherweise als sittenwidrig zu bezeichnen sind!
++ Den Erhalt eines flächendeckenden Zugangs der Verbraucher zu Beratungs- und Vermittlungsleistungen. Insbesondere Bürger der unteren Einkommensschichten, die kleinere Beträge anlegen, profitieren vom bisherigen Provisionssystem. Bei einer gedeckelten Vergütung ist eine qualifizierte individuelle Beratung inklusive umfassender Marktuntersuchung für kleinere Anlagebeträge wirtschaftlich nicht darstellbar!
++ Dass der Gesetzgeber grundsätzlich bei den unterschiedlichen Beratungs- und Vertriebswegen beachtet, dass diese ++ unterschiedliche Aufgaben, Pflichten und Haftungstragung haben ++ von den Versicherern unterschiedliche Zuwendungen erhalten oder eben keine Zuschüsse erhalten und ++ unterschiedliche Kostentragungsgegebenheiten haben!
++ Dass der Gesetzgeber grundsätzlich die niedrigen Verbraucher-Beschwerdequoten über Versicherungsvermittler beim Ombudsmann für Versicherungen und bei der BaFin bei der Prüfung der Notwendigkeit regulatorischer Maßnahmen beachtet!
Laden Sie sich hier wichtige Dokumente zum Thema Provisionsdeckel herunter:
BaFin Marktuntersuchung Restschuldversicherung vom 21.06.2017
Rechtsgutachten zum Provisionsdeckel von Prof. Papier Januar 2019