Provisionsrichtwert

BaFin plant LV-Provisionsrichtwert: Ein Provisionsdeckel durch die Hintertür?

 

 „Wir streben einen Provisionsrichtwert an“, sagte BaFin-Exekutivdirektor Dr. Frank Grund, auf der BaFin-Jahrespressekonferenz am 03.05.2022. Ein Provisionsdeckel, hier kaschiert mit einem etwas anderen Wort, hat gewaltige Brisanz. Als aufsichtsrechtliches Einfallstor sollen die Vorgaben zur Vermeidung von Fehlanreizen im Vertrieb dienen. Auch ‚Risiken im Niedrigzinsumfeld‘ dienen als weitere Argumentation, warum die BaFin „Aufsichtsstandards für eine angemessene Vertriebsvergütung“ bei Lebensversicherern „etablieren“ will. Doch die Risiken haben nichts an anderen Wahrheiten und Notwendigkeiten geändert:

++ Das Niedrigzinsumfeld hat den Aufwand für qualifizierte Beratung und Vermittlung nicht verringert  ++ Warum werden die freien Vermittler, die keine Orgazuschüsse erhalten, benachteiligt?  ++ Sollte es bei einzelnen Versicherern zu exzessiv hohen Vergütungen kommen, könnte die BaFin im Rahmen der Missstandsaufsicht nach § 48a VAG tätig werden  ++ Ist es überhaupt Aufgabe der BaFin, einen Provisionsdeckel einzuführen – oder unterliegt das nicht dem Parlamentsvorbehalt, sprich der Entscheidung des Gesetzgebers, der aber ausweislich des Ampel-Koalitionsvertrags keinen LV-Provisionsdeckel plant. Was halten Sie von dem seitens der BaFin geplanten Provisionsrichtwert?

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