Bereits im 2018 abgeschlossenen Koalitionsvertrag der GroKo ist eine Riester-Reform vereinbart. Die Riester-Rente ist u. a. hinsichtlich des bürokratischen Zulagen-Irrsinns schon lange reformbedürftig und optimierungsfähig. Mit der Absenkung des Höchstrechnungszinses auf 0,25 % zum 01.01.2022 (vgl. ‚vt‘ 13/21) ist eine 100%ige Beitragsgarantie nicht mehr darstellbar.
So torpediert die SPD die private Altersvorsorge mit Riester!
Doch das zuständige Bundesministerium der Finanzen (BMF) mit Olaf Scholz (SPD) an der Spitze hat noch nicht einmal einen Referenten-Gesetzentwurf auf den Weg gebracht. Trotz konkreter Verbesserungsvorschläge des GroKo-Partner CDU/CSU um die staatlich geförderte Altersvorsorge günstiger, bürokratieärmer und zukunftssicherer zu machen, und trotz konkreter Optimierungsvorschläge der Riester-Produktanbieter. Das hat gravierende Folgen, so hat sich aktuell u. a. die DWS aus dem Riestergeschäft verabschiedet (vgl. ‚vt‘ 25/21).
Auch die BZML steht auf dem Spiel!
Mit Absenkung des Höchstrechnungszinses auf 0,25 % steht auch die in der betrieblichen Altersversorgung (bAV) verbreitete ‚Beitragszusage mit Mindestleistung‘ (BZML) nach Untersuchungen des Instituts der Versicherungsmathematischen Sachverständigen für Altersversorgung e.V. (IVS) vor dem Hintergrund der anhaltenden Tiefzinsen ohne Reformen vor dem Aus. „Ansonsten werden spätestens ab 2022 zahlreiche Direktversicherungen, Pensionskassen und Pensionsfonds gezwungen, die BZML für neue Verträge zu schließen“, warnte das IVS bereits am 12.03.2021. Die Deutsche Aktuarvereinigung e.V. (DAV) hatte die Absenkung der Beitragsgarantie sogar schon am 02.12.2020 empfohlen. Doch auch hier: Weiterhin Fehlanzeige bei Reformbemühungen des SPD-Kanzlerkandidaten Olaf Scholz.
Und die Union will nun ein abschlusskostenfreies Standardvorsorgeprodukt
Die „private, staatlich geförderte Altersvorsorge“ soll „effizienter, transparenter und dadurch attraktiver und einfacher“ gemacht werden, schreibt die CDU/CSU in ihrem Wahlprogramm. Es sollen „Kriterien für ein Standardvorsorgeprodukt“ festgelegt und Produkte mit und ohne Leistungsgarantie angeboten werden, die „eine attraktive und unbürokratische Förderung durch den Staat“ erhalten. Dieses Produkt ist dann „verpflichtend für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, es sei denn, sie widersprechen der Einbeziehung (Opt-Out)“ und es „soll ohne Abschlusskosten und mit möglichst niedrigen Verwaltungskosten auskommen“. Wer den Arbeitnehmer dann anhand seiner individuellen Situation kostenfrei berät, ob er das Standardprodukt mit oder ohne Garantie oder aber sein Opt-Out nutzen sollte, verrät die Union aber nicht. Wie kommt die Union auf diesen Irrweg? Die Finanzexperten der CDU/CSU wissen doch, dass es eine qualifizierte Altersvorsorgeberatung kostenfrei nicht geben kann!
Was halten Sie von der Reform-Verweigerung der SPD und dem abschlusskostenfreien Standardvorsorgeprodukt-Plan der CDU/CSU? Teilen Sie uns Ihre Sichtweise mit! Nehmen Sie an der nachfolgenden Umfrage teil.