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Umfrage Provisionsrichtwert
1. Ein Provisionsrichtwert ist nichts anderes als ein Provisionsdeckel.
Antwort zu 1.
ja
nein
2. Die Einführung eines sogenannten Provisionsrichtwertes müsste, wenn überhaupt, durch den Gesetzgeber erfolgen, das zählt nicht zum Aufgabenbereich der BaFin.
Antwort zu 2.
ja
nein
3. Ein Provisionsrichtwert würde freie Vermittler benachteiligen, da sie u. a. keine Orgazuschüsse wie gebundene Vertreter erhalten und auf höhere Provisionen als Ausschließlichkeitsvermittler angewiesen sind.
Antwort zu 3.
ja
nein
4. Sollte es bei einzelnen Versicherern zu exzessiv hohen Vergütungen kommen, könnte und sollte die BaFin im Rahmen der Missstandsaufsicht nach § 48a VAG tätig werden.
Antwort zu 4.
ja
nein
5. Ein Provisionsrichtwert, der aus den heutigen durchschnittlichen Provisionshöhen gebildet wird, führt in den Folgejahren durch erneute Durchschnittbildung zu einem kontinuierlich sinkenden Provisionsrichtwert.
Antwort zu 5.
ja
nein
6. Für meine qualifizierte Beratungs- und Vermittlungsleistung benötige ich weiterhin eine angemessene Vergütung wie heute.
Antwort zu 6.
ja
nein
7. Einen Provisionsrichtwert ...
Antwort zu 7.
lehne ich ab
befürworte ich
8. Mein Kommentar
Namentliche Veröffentlichung
Ja, mit einer namentlichen Veröffentlichung meines Kommentars bin ich einverstanden.
Nein, mit einer namentlichen Veröffentlichung meines Kommentars bin ich nicht einverstanden.
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