Umfrage Provisionsrichtwert

1. Ein Provisionsrichtwert ist nichts anderes als ein Provisionsdeckel.
2. Die Einführung eines sogenannten Provisionsrichtwertes müsste, wenn überhaupt, durch den Gesetzgeber erfolgen, das zählt nicht zum Aufgabenbereich der BaFin.
3. Ein Provisionsrichtwert würde freie Vermittler benachteiligen, da sie u. a. keine Orgazuschüsse wie gebundene Vertreter erhalten und auf höhere Provisionen als Ausschließlichkeitsvermittler angewiesen sind.
4. Sollte es bei einzelnen Versicherern zu exzessiv hohen Vergütungen kommen, könnte und sollte die BaFin im Rahmen der Missstandsaufsicht nach § 48a VAG tätig werden.
5. Ein Provisionsrichtwert, der aus den heutigen durchschnittlichen Provisionshöhen gebildet wird, führt in den Folgejahren durch erneute Durchschnittbildung zu einem kontinuierlich sinkenden Provisionsrichtwert.
6. Für meine qualifizierte Beratungs- und Vermittlungsleistung benötige ich weiterhin eine angemessene Vergütung wie heute.
7. Einen Provisionsrichtwert ...
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