Chancen oder Risiken für Ihre Bestände?
Folgen PSD2 –
Einblick von Zahlungsdienstleistern auf das Bankkonto Ihrer Kunden
Dank EU-Regulierung müssen Banken Drittfirmen, gemeint sind damit Zahlungsdienstleister, die von der BaFin oder einer anderen europäischen Aufsichtsbehörde zugelassen wurden, Einblick auf die Konten der Kunden gewähren. Dazu muss zwar die Erlaubnis des Kunden vorliegen, doch das stellt bei Weitem nicht bei jedem Verbraucher eine hohe Hürde dar. Während einerseits so mancher Verbraucher auf den Datenschutz pocht, werden andererseits Online schnell mal Häkchen gesetzt und Daten preisgegeben, wenn man sich einen Vorteil davon verspricht. Das kann, FinTechs und InsurTechs lassen grüßen, bspw. eine ‚schicke‘ App sein, die eine tolle Aufbereitung der Kontobewegungen mit Überblick über die verschiedenen Einnahmen und insbesondere Ausgabenkategorien verspricht.
Zum rechtlichen Hintergrund: Die überarbeitete EU-Richtlinie über Zahlungsdienste (PSD2 - Payment Services Directive) wurde in Deutschland mit dem Gesetz zur Umsetzung der Zweiten Zahlungsdiensterichtlinie am 13.01.2018 umgesetzt. Ab dem 14.09.2019 gilt die Delegierte Verordnung (EU) zur Ergänzung der Richtlinie durch technische Regulierungsstandards für eine starke Kundenauthentifizierung und für sichere offene Standards für die Kommunikation.
Wenn dieses nun so umgesetzt wird, dann bedeutet das, dass FinTechs Zahlungsdaten von Kunden per Algorithmus auswerten können. Dann stellt sich die Frage: Ist das eine Bedrohung oder von Nutzen für mein Geschäftsmodell? Im Worst Case könnte insbesondere im Kompositbereich folgendes Risiko eintreten:
1. Ein Teil Ihrer Kunden gestattet einer Haushaltsapp oder einer Plattform Zugriff auf das Bankkonto und damit Zugriff auf die Zahlungsdaten, mit denen die App/Plattform den jeweiligen Kunden daraus Informationen zur Verfügung stellt.
2. Die App oder die Plattform erstellt eine Abfrage: ‚Wenn der abgebuchte Jahresbeitrag ‚PHV‘ größer xy € ist, dann starte Angebotsprozess an Kunden‘.
3. Der Kunde schließt eine neue PHV über die Plattform ab bzw. lässt den Beitrag
optimieren.
Ist das ein Thema für Sie? Dann nehmen Sie an der Umfrage der Bundesarbeitsgemeinschaft zur Förderung der Versicherungsmakler (BFV) teil: