Wahlprüfsteine FBV

Finanzdienstleistungen, Banken und Versicherungen

Sollen zehntausende mittelständische Finanzanlagevermittler und Versicherungsmakler weiterhin im Rahmen der Gewerbeordnung von IHKn und Landratsämtern beaufsichtigt werden oder sollen die genannten Berufsgruppen einer zentralen Aufsicht durch die BaFin und damit u. a. des Kreditwesengesetzes unterstellt werden?

Die Aufsicht sowie die Zuständigkeit für Erlaubniserteilungen und -rücknahmen für die gesetzlichen Typen von Vermittlern und Beratern wollen wir künftig zentral bei der BaFin bündeln. Nur so kann ein einheitliches hohes Aufsichtsniveau gewährleistet werden. Derzeit ist die Aufsicht unübersichtlich, uneinheitlich und teils unterentwickelt. Dies führt dazu, dass ein vergleichbares Beratungsniveau über alle Arten der Versicherungsvermittlung nicht sichergestellt ist.

Entscheidend ist nicht, wer die Finanzanlagenvermittler beaufsichtigt, sondern welche Regeln es gibt und wie die zuständige Aufsicht diese umsetzt. Bereits seit 2011 gelten für Vermittler Qualifikations- und Zuverlässigkeitsanforderungen. Sie müssen eine Berufshaftpflichtversicherung abschließen und sich registrieren lassen. Ferner müssen sie verschärften Informations-, Beratungs- und Dokumentationspflichten nachkommen. Auch Falschberatungen werden erheblich schärfer sanktioniert. Wir werden genau beobachten, wie die zuständigen Aufsichtsbehörden ihrer Aufsichtspflicht nachkommen.

In Deutschland existiert ein abgestuftes System der Aufsicht sowohl über Versicherungsunternehmen als auch über Finanzanlagenvermittler. Es bestehen vielfältige Möglichkeiten zur Beschwerde. So können sich Verbraucherinnen und Verbraucher etwa direkt an den Versicherungsvermittler, den Versicherer oder die örtlich zuständige Industrie- und Handelskammer (IHK) wenden. Darüber hinaus kommen für den Kunden auch noch der Versicherungsombudsmann, die Verbraucherzentralen oder die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) als Anlaufstellen in Betracht. Zudem ist es der BaFin möglich, bei Missständen Prüfverfahren in eigener Verantwortung oder zum Beispiel bei den IHKn einzuleiten. Änderungen am bestehenden System müssten daher zu signifikanten Verbesserungen für Verbraucherinnen und Verbraucher und zur Vereinfachung der Verfahren führen. Den Diskussionsbedarf hierzu sehen wir derzeit als noch nicht abgeschlossen an.

DIE LINKE will die Aufsicht wie auch die Verantwortung für den gesamten Versicherungsvertrieb der BaFin unterstellen und damit die in Deutschland bestehende Zweiteilung der Versicherungsaufsicht beenden. Die BaFin beaufsichtigt bereits die Versicherungsunternehmen, der Versicherungsvertrieb sollte hinzukommen. Die derzeitige Zweiteilung, welche es in dieser Form nur noch in Österreich gibt, beinhaltet Risiken eines "Aufsichtsgefälles". Eine wirklich effektive Marktaufsicht ist bislang leider nicht zu erkennen. Auch im europäischen Kontext würde damit eine Schieflage behoben, zumal die BaFin auch als Bindeglied zur EIOPA und somit zur regionalen Aufsicht fungiert, wohingegen eine direkte Verbindung zu den IHKn und Landratsämtern weitgehend fehlt und auch qualitativ nicht hinreichend vorliegt.

Die SPD will die Kontrolle der Finanzanlagenvermittler über die Gewerbeämter auflösen und sie der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) unterstellen. So gelangen wir zu einem einheitlichen Aufsichtsrecht. Die BaFin sorgt für die Stabilität der Institute und Unternehmen, die sie beaufsichtigt, um so die Integrität des Finanzsystems zu schützen.

Sollen Provisionen für Finanzanlageprodukte und/oder Versicherungsprodukte, nicht zuletzt vor dem Hintergrund der bisherigen Erfahrungen mit dem Provisionsverbot in Großbritannien, verboten werden, oder soll der Verbraucher die Wahlfreiheit haben, ob er die Beratung und Vermittlung auf Provisionsbasis oder gegen Honorar nutzt?

Bei einer Vermittlung auf Provisionsbasis besteht die Gefahr, dass Produkte mit lukrativen Provisionen bevorzugt vertrieben werden. Wir wollen daher schon heute die gesetzlichen Voraussetzungen für einen sukzessiven Übergang von der Provisionsberatung zur unabhängigen Honorarberatung schaffen. Dafür muss ein klarer Zeitplan für den Ausstieg aus der Provisionsberatung bis zum Jahr 2030 festgelegt werden, so dass für alle Beteiligten ein planbarer und angemessener Übergangszeitraum besteht.

Verbraucherinnen und Verbraucher sollen bestmöglich beraten werden. Deshalb hat die unionsgeführte Bundesregierung neben der provisionsgestützten Beratung die Honorarberatung etabliert. Wir wollen sie als Alternative zur provisionsgestützten Beratung auf möglichst alle Finanzprodukte ausdehnen.

Unter Beteiligung von uns Freien Demokraten wurde die Honorar-Anlageberatung in Deutschland umfassend reguliert. Seit dem 1. August 2014 gelten mit dem Honoraranlageberatungsgesetz für die Honorar-Anlageberatung über Wertpapiere und Vermögensanlagen neue gesetzliche Vorschriften, die den Interessen der Verbraucherinnen und Verbraucher dienen. Zugleich zeigt sich, dass bei den Verbraucherinnen und Verbrauchern in Deutschland weiter eine hohe Nachfrage nach provisionsbasierter Anlageberatung besteht, sodass diese Form der Beratung auch weiterhin erbracht werden sollte. Wir Freie Demokraten unterstützen daher den grundsätzlichen Ansatz, weiter beide Formen der Beratung zuzulassen.

DIE LINKE setzt sich für eine klare Grenze und Trennung zwischen Provisionsverkauf und Honorarberatung ein. Mischmodelle sollten nach einer Übergangszeit untersagt werden. Wir wollen den provisionsbasierten Vertrieb mittelfristig durch eine wirklich unabhängige Beratung ablösen. Für den Vertrieb gilt: Sämtliche Provisionen und sonstige monetäre Anreize müssen konsequent und transparent offengelegt werden. Aus der Praxis wissen wir, dass die meisten VerbraucherInnen nicht wissen bzw. "bemerken", wie ihr/e BeraterInnnen/VermittlerInnen bezahlt und vergütet werden und wie hoch die Provisionen sind, wogegen dies bei einem Honorar nach Stundensatz sofort offensichtlich ist (was leider zu Unrecht oft noch abschreckend wirkt, selbst wenn es insgesamt profitabler wäre).

Die ab 2018 geltende Geeignetheitsprüfung soll zu einer Verbesserung der Anlageberatung führen. In diesem Zusammenhang setzt sich die SPD für eine Standardisierung der Geeignetheitserklärung ein. Mit einer Standardisierung wollen wir sicherstellen, dass jeder Anleger die Kapitalanlage erhält, die zu seiner Lebenssituation, Risikoneigung und individuellen Erfahrung passt. Zudem sollte die Anlageberatung durch eine Stärkung der Honorarberatung verbessert werden. Hierzu bedarf es einer wirklichen Gleichberechtigung zwischen provisionsgestützter Beratung und unabhängiger Honorarberatung. Aus diesem Grunde sollten auch die Vertriebsmargen bei Festpreisgeschäften im Rahmen der provisionsgestützten Beratung offengelegt werden. Ein grundlegendes Provisionsverbot lehnen wir dagegen ab.

Welche Potentiale sowie Einschränkungen und Risiken sehen Sie für den flächendeckenden Einsatz automatisierter Beratungskonzepte (sog. Robo-Advice) bei Privatkunden insbesondere durch Banken im Hinblick auf den Verbraucherschutz?

Computergestützte Beratung ist preiswert und hat daher das Potential, insbesondere bei finanzschwächeren VerbraucherInnen der Gefahr von Beratungslücken vorzubeugen. Robo-Advice soll prinzipiell nicht in Form der abhängigen Provisionsberatung erfolgen. Dadurch ist eine allein auf das Kundeninteresse ausgerichtete Anlageberatung gewährleistet. Aufsicht, Erlaubniserteilung und -rücknahme sollen der BaFin obliegen. Im Rahmen der Aufsicht müssen zudem die genutzten Algorithmen auf ihre Geeignetheit und Zweckmäßigkeit überprüft werden.

CDU und CSU wollen, dass alle von neuen Angeboten und Technologien innovativer Unternehmen im Finanzsektor, den sogenannten FinTechs, profitieren können. Dafür werden wir geeignete Rahmenbedingungen schaffen. Ein zentraler Aspekt ist für uns dabei die Sicherheit der Verbraucherdaten. Wir sprechen uns grundsätzlich für eine gleiche Regulierung gleichartiger Angebote aus (level playing field). Dabei gilt unser Grundsatz: So wenig Regulierung wie möglich, so viel wie nötig. Wir wollen, dass die Aufsicht die Entwicklung im FinTech-Bereich intensiv verfolgt, damit sie stets einen aktuellen Überblick über Risiken und Regulierungsbedarf hat.

Wir Freie Demokraten sehen in der Digitalisierung eine der zentralen Herausforderungen der Gegenwart, aber vor allem auch eine Chance für mehr Wohlstand. Automatisierte Beratungskonzepte haben das Potenzial, Finanzanlage- und Versicherungsprodukte transparenter und kostengünstiger anzubieten. Wichtig ist, dass durch digitale Anbieter von Finanzdienstleistungen keine Lücken in der Regulierung und Aufsicht des Finanzmarktes entstehen.

Automatisierte Beratungskonzepte und ähnlich gelagerte neue digitale Praktiken und -prozesse aufgrund des Strukturwandels und Megatrends Digitalisierung im Finanzsektor beinhalten Chancen und Risiken für die VerbraucherInnen. DIE LINKE steht diesen Entwicklungen aufgeschlossen gegenüber. So können die neuen Möglichkeiten für die KundInnen und VerbraucherInnen ihre Marktmacht stärken, etwa durch die größere Anzahl von Anbietern, mehr Preis- und Kostentransparenz und Wahlmöglichkeiten. Für uns ist dabei aber entscheidend, dass auch bei neuen digitalen Prozessen und in Zusammenhang des Einsatzes neuer Technologien die geltenden Anleger- und Verbraucherschutzrechte nicht ausgehöhlt werden. D. h. gleiche Finanz- und Kreditleistungen müssen On- wie Offline genauso reguliert, beaufsichtigt und kontrolliert werden, wie alle "traditionellen Anbieter" von Versicherungs- und Bankdienstleistungen. Unterschiedliche Regime oder "Nischen" wird es mit der LINKEN nicht geben. Bei Prozessen automatisierter Beratung besteht zudem das große Risiko von Fehlern oder Fehlanreizen im System. Die richtige Kenntnis und hoher Sachverstand seitens des Verbrauchers und die Gewährleistung einer bedarfsgerechten Beratung stellen besondere und ggf. sogar höhere Anforderungen. Darüber hinaus bestehen erhebliche Gefahren des Datenmissbrauchs, was besondere und zusätzliche Schutzrechte und Mechanismen erforderlich macht.

Wir wollen, dass automatisierte Beratungskonzepte bei uns faire Marktzugangschancen erhalten – sie müssen dabei aber ebenso wirksam beaufsichtigt und reguliert werden wie die klassischen Instrumente und Kreditinstitute ("level playing field"). Durch Robo Advice ist keine Einschränkung des Verbraucherschutzes gegeben, solange die Kundinnen und Kunden die Möglichkeit persönlicher Beratung insbesondere in Banken haben.

Soll für Berater bei der Umsetzung der MiFID II-Richtlinie die Entgegennahme von Zuwendungen (Provisionen) schon mittels Bereitstellung eines Filial-Berater-Netzwerkes möglich sein oder sollte auf die konkrete Beratung vor Ort durch Berater abgestellt werden, auch wenn diese für ein mittelständisches Unternehmen arbeiten und keinem Filialnetz angehören?

Wir lehnen das Filialnetzprivileg ab. Der Wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestages hält dieses für eine nicht unionsrechtskonforme Umsetzung von MiFID II. Die Qualität der Beratung eines konkreten Kunden verbessert sich nicht dadurch, dass ein Filialnetz besteht. Auch die Vor-Ort-Verfügbarkeit von Beratern stellt allein keine inhaltliche Qualitätsverbesserung der Beratung dar.

Die MiFID II-Richtlinie und die konkretisierenden Rechtsvorschriften lassen den Mitgliedstaaten nur einen geringen Handlungsspielraum. Wir sind gleichwohl der Meinung, dass eine Dienstleistung auch dann qualitativ besser ist, wenn ein verbesserter Zugang zur Beratung aufgrund eines weitverzweigten regionalen Filialnetzwerkes besteht, das auch die Vor-Ort-Verfügbarkeit von qualifizierten Beratern in ländlichen Regionen sicherstellt.

Wir Freie Demokraten setzen uns für eine qualitätsvolle Anlageberatung im Interesse des Verbrauchers ein. Zuwendungen, die die Qualität der Anlageberatung verbessern, sollten entgegengenommen und an den Kunden ausgekehrt werden können. Es ist darauf zu achten, dass solche Auskehrungen nicht zu Vertriebszwecken missbraucht werden.

Vom Prinzip her sollte auf die konkrete Beratung vor Ort abgestellt werden. Wir sehen die MiFiD-Auslegung und den dahinter stehenden Anspruch, dass die Vorhaltung eines Filialnetzes eine Qualitätsverbesserung darstellen kann, kritisch und mit Blick auf den einzelnen Kunden in seiner konkreten Situation so nicht automatisch gegeben. Er wird keinen Vorteil haben, dass andere Kunden an anderen Standorten auf das Filialnetz zugreifen. Daneben begünstigt das Filialnetzprivileg einseitig die provisionsbasierte (abhängige) Anlageberatung und konterkariert die Voraussetzung zur Schaffung eines fairen Wettbewerbs zwischen den unterschiedlichen Beratungsformen.

Diese Frage ist im Rahmen der laufenden Gesetzgebung zu entscheiden.

Sehen Sie über die IDD-Richtlinie/das IDD-Umsetzungsgesetz hinausgehenden Regulierungsbedarf bei der Versicherungsvermittlung?

Der Verbraucherschutz und die Honorarberatung werden mit dem Gesetz nicht ausreichend gestärkt: Die zunächst geplante Trennung zwischen den Vergütungssystemen Provision und Honorar hätte mehr Transparenz gebracht. Weitere Schwachpunkte sind die fehlende Verpflichtung zur Ausweisung der Zuwendungen an Dritte in Euro und Cent, die Beibehaltung des Provisionsabgabeverbotes, der Abschlag bei der Provisionsdurchleitung sowie die unzureichende Regulierung von produktergänzenden Versicherungen.

Über die kürzlich eins-zu-eins umgesetzte IDD-Richtlinie im IDD-Umsetzungsgesetz hinaus gibt es aktuell keine weiteren Pläne zur Regulierung der Versicherungsvermittlung. Hinsichtlich der noch zu konkretisierenden Vorschriften sprechen wir uns dafür aus, dass die Gegebenheiten des deutschen Finanzmarktes angemessen zu berücksichtigen sind.

Wir Freie Demokraten setzen uns für eine sach- und urhebergerechte Regulierung des Finanzmarktes ein. Als Antwort auf die Finanzmarktkrise wurde unter Beteiligung von uns Freien Demokraten die Finanzmarktregulierung verschärft. Dies war im Interesse der Steuerzahlerinnnen und Steuerzahler, der Verbraucherinnen und Verbraucher und auch der Finanzinstitute selbst. Zukünftig sollten Konsistenz und Wechselwirkungen in der Regulierung stärkere Beachtung geschenkt werden. Wo neu eingeführte Regelungen sich nicht als sachgerecht oder praxistauglich erweisen, sollte der Gesetzgeber nachsteuern. Zugleich sind auch weiterhin Lücken im Regulierungs- und Aufsichtssystem zu schließen.

DIE LINKE fordert eine europaweite obligatorische Zulassungsprüfung für alle Finanzinstrumente und -akteure in Form eines Finanz-TÜVs. Statt – wie bislang – alle Finanzinstrumente als erlaubt zu betrachten, solange sie nicht ausdrücklich verboten sind, würde hierdurch nur erlaubt sein, was vorher durch den TÜV zugelassen würde. Diese Beweislastumkehr und darauf aufbauende Zulassung erfolgt entlang volkswirtschaftlicher sowie verbraucherschutzrelevanter Kriterien (vgl. BT 18/9709). Vorbild sind die Zulassungsverfahren, wie sie für andere gesellschaftlich wichtige, risikobehaftete Bereiche üblich sind, wie z.B. bei der Einführung neuer Arzneimittel. Damit sollen die in weiten Teilen realwirtschaftlich unnötigen und gleichzeitig für das Finanzsystem und die einzelnen Anleger gefährlichen "Finanzinnovationen" präventiv auf ein vernünftiges Maß gestutzt werden können.

Nein, aktuell wird kein weiterer Regulierungsbedarf im Versicherungsvertrieb gesehen.

Mit Inkrafttreten des IDD-Umsetzungsgesetzes unterliegen die mit der Versicherungsberatung und
-Vermittlung befassten Personen einer Weiterbildungsverpflichtung von 15 Stunden jährlich. Sollen Ausnahmen von der 15stündigen Weiterbildungspflicht gemacht werden oder sollen Verbraucher bei allen Vertriebskanälen auf Vermittler treffen, die die gleich hohen Mindestanforderungen erfüllen?

VerbraucherInnen sollen bei allen Vertriebskanälen auf  BeraterInnen treffen, welche gleich hohe Anforderungen erfüllen. Das deutsche Recht kennt diverse Formen der Versicherungs- und Finanzanlageberatung und –vermittlung mit unterschiedlichen Pflichten und Rechten. Daraus folgt, dass VerbraucherInnen auf der Suche nach Rat häufig nicht abschätzen können, bei wem sie am besten aufgehoben sind. Wie bei Rechtsanwälten oder Steuerberatern fordern wir daher ein einheitliches und transparenteres Berufsbild.

Über die kürzlich eins-zu-eins umgesetzte IDD-Richtlinie im IDD-Umsetzungsgesetz hinaus gibt es aktuell keine weiteren Pläne zur Regulierung der Versicherungsvermittlung. Hinsichtlich der noch zu konkretisierenden Vorschriften sprechen wir uns dafür aus, dass die Gegebenheiten des deutschen Finanzmarktes angemessen zu berücksichtigen sind.

Der beste Verbraucherschutz sind aufgeklärte und mündige Bürgerinnen und Bürger. Eine notwendige Bedingung für souveräne Entscheidungen der Verbraucherinnen und Verbraucher sind ausreichende Informationen und Transparenz über Finanzprodukte sowie eine qualitativ hochwertige Finanzberatung. Zu Letzterem trägt die Weiterbildungsverpflichtung bei.

DIE LINKE ist für eine umfassende, qualitativ hochwertige Aus- und Weiterbildung bei der Beratung und dem Verkauf von Versicherungs- und Finanzdienstleistungsprodukten. Wir halten es für überfällig, klare und transparente Regelungen zur Aus- und Weiterbildung gesetzlich festzulegen. Klare Bestimmungen und Regelungen würden auf der einen Seite unzählige VerbraucherInnen vor einer Falsch- und Fehlberatung schützen, deren finanzielle Folgen sich nach unterschiedlichen Schätzungen in Deutschland pro Jahr auf zwischen 30–98 Mrd. Euro Schaden summieren. Auf der anderen Seite würden Versicherungsmakler und andere Anbieter langfristig von klaren Regeln profitieren, weil es dann Wettbewerbsgleichheit und Fairness für alle Akteure gäbe. Eine 15-stündige jährliche Weiterbildungspflicht wird unserer Ansicht nach weder der Komplexität des Finanzsektors und den dortigen Entwicklungen gerecht, noch den Anforderungen an eine qualitativ hochwertige Beratung im Sinne der VerbraucherInnen. In dieser Hinsicht lehnt DIE LINKE logischerweise Ausnahmeregelungen von dieser ohnehin zu gering bemessenen "Pflicht" ab.

Die SPD plant keine Änderungen der gesetzlichen Regelungen des IDD-Umsetzungsgesetzes zur Weiterbildungspflicht.

Welche Erwartungen haben Sie an die 2018 anstehende Evaluierung des Lebensversicherungsreformgesetzes? Befürworten Sie ein baldiges LVRG 2.0 mit weiteren Verschärfungen oder sehen Sie mit den ersten Folgen des LVRG die Maßnahmen auf dem richtigen Weg, so dass die Auswirkungen für weitere 2–3 Jahre beobachtet werden sollten, bevor die Notwendigkeit weiterer Verschärfungen geprüft wird? Sofern Missstände festgestellt werden: Soll diesen durch verschärfte Regulierung aller Branchenteilnehmer, bspw. einem festen Provisionsdeckel, begegnet werden?

Wir fordern eine solide Evaluierung. Das Lebensversicherungsreformgesetz hat die Probleme der Lebensversicherungen auf Kosten der Kunden kaschiert, ohne sie nachhaltig zu lösen. Versicherungseigentümer müssen endlich einen spürbaren Beitrag zur Lösung der Probleme leisten. Wir wollen daher u.a. eine Stärkung des Eigenkapitals, die Gestaltungsmöglichkeiten zur Gewinnabschöpfung eindämmen und sicherstellen, dass vor Kürzung von Ansprüchen der Kunden die Eigentümer ihren Beitrag geleistet haben.

Im Rahmen des Lebensversicherungsreformgesetzes wurde eine umfassende Evaluierung für das Jahr 2018 vereinbart. Aus dieser Analyse sollten dann die notwendigen Schlüsse gezogen werden. Vorfestlegungen würden dem Sinn und dem Zweck dieser Evaluierung zuwiderlaufen.

Wir Freie Demokraten setzen uns für eine sach- und urhebergerechte Regulierung des Finanzmarktes ein. Als Antwort auf die Finanzmarktkrise wurde unter Beteiligung von uns Freien Demokraten die Finanzmarktregulierung verschärft. Dies war im Interesse der Steuerzahlerinnnen und Steuerzahler, der Verbraucherinnen und Verbraucher und auch der Finanzinstitute selbst. Zukünftig sollten Konsistenz und Wechselwirkungen in der Regulierung stärkere Beachtung geschenkt werden. Wo neu eingeführte Regelungen sich nicht als sachgerecht oder praxistauglich erweisen, sollte der Gesetzgeber nachsteuern. Zugleich sind auch weiterhin Lücken im Regulierungs- und Aufsichtssystem zu schließen.

Unser Hauptaugenmerk gilt dem Schutz der Versicherten. Gleichfalls müssen (gerade kleine) Versicherungen auch in Zeiten niedriger Zinsen wirtschaftlich sicher agieren und überleben können. Im Zuge der Evaluierung des LVRG wollen wir insbesondere geklärt wissen, wie sich die erweiterten Eingriffsbefugnisse der BaFin, um Risiken früher zu erkennen, ausgewirkt haben. In welchem Umfang und auf welchem Wege die Versicherungen selbstständig Vorsorgemaßnahmen in Zeiten niedriger Zinsen getroffen haben. Inwieweit die Absenkung der Beteiligung an den Bewertungsreserven festverzinslicher Wertpapiere den avisierten Erfolg gebracht und Versicherte nicht einseitig benachteiligt hat. Inwieweit die Ausschüttungssperre für AktionärInnen von Versicherungsunternehmen überhaupt und in welchem Ausmaß angewandt wurde. Ob und wie Anreize für Versicherungsunternehmen ausgereicht haben, ihre Abschlusskosten zu senken. Inwieweit es politisch angebracht ist, mehr Mittel der freien RfB sowie aus dem Schlussüberschussanteilfonds an die Versicherten auszukehren. Auf welche Art und Weise die Zinszusatzreserve neu kalibriert werden müsste und schließlich, welche Wege es geben könnte, um nachhaltig, effiziente Investitionen der Versicherer in die Infrastruktur zu erleichtern (u. a. Anlageverordnung) und wie diese in welchem Umfang davon Gebrauch machen.

Es wäre unseriös, konkrete Antworten auf einen Bericht zu formulieren, der erst im Laufe des nächsten Jahres erstellt wird. Grundsätzlich ist Ziel der SPD, dass trotz der anhaltenden Niedrigzinsphase die Bürgerinnen und Bürger darauf vertrauen können, dass die Lebensversicherungsunternehmen ihre Garantiezusagen erfüllen. Hierzu werden wir uns auch künftig für einen fairen Ausgleich zwischen den Interessen der Versicherten und den Versicherungen, aber auch innerhalb der Versichertengruppe einsetzen.

Sollen nationale deutsche Einlagensicherungen der Banken- und Sparkassen-Organisationen zur Stützung von in Schieflage geratenen europäischen Banken eingesetzt werden?

Wir sind gegen eine simple Vergemeinschaftung der Einlagensicherung. Klüger wäre eine europäische Rückversicherung der nationalen Töpfe, die nur im Falle einer nationalen Überlastung greift. Sparkassen und Genossenschaftsbanken könnten ihre bewährte Institutssicherung beibehalten bei gleichzeitiger Absicherung gegen systemische Krisen. Da es sich nur um eine Rückversicherung handelt und Prämien risikoorientiert erhoben werden sollten, wären die Beiträge deutscher Banken aufgrund der Solidität ihrer Einlagensicherung gering.

Gemeinsam mit unseren EU-Partnern schützen wir die Menschen bei Bankenpleiten. Mit der Einlagensicherung sind bis zu 100.000 Euro pro Bankkunden geschützt. Der Europäische Abwicklungsmechanismus verhindert zudem das Risiko, dass Steuerzahler für notleidende Banken aufkommen müssen. Die geltende Abwicklungs- und Einlagensicherungsrichtlinie muss in allen Mitgliedstaaten vollständig umgesetzt werden. Dazu gehört auch, die Risiken im europäischen Bankensystem deutlich zu reduzieren. Eine gemeinsame Einlagensicherung löst die Probleme der Banken in Europa nicht. Jedes Land und jede Bank muss ihre Bilanzen so klären, dass sie nachhaltig sind.

Wir Freie Demokraten lehnen eine Vergemeinschaftung der Einlagensicherung im europäischen Raum ab. Denn viele europäische Banken sind noch nicht ausreichend saniert und weisen in ihren Bilanzen noch hohe Risiken auf. Sie würden durch eine gemeinsame Einlagensicherung nur ihre Probleme abwälzen. Leidtragende wären damit letztlich die Sparerinnen und Sparer in Deutschland. Bevor die Banken Europas nicht stabilisiert sind und sämtliche EU-Mitgliedstaaten die bereits verabschiedeten Vorschriften zur nationalen Einlagensicherung erfüllen, ist eine gemeinsame europäische Einlagensicherung ein vermeidbares Risiko für die Sparerinnen und Sparer in Deutschland.

Aus unserer Sicht muss das zentrale Kriterium eines jeden Einlagensicherungssystems sein, dass Banken mit seriösem Geschäftsmodell nicht für die Einlagen bei "Zockerbanden" mit hoch spekulativen Geschäftsmodellen geradestehen müssen, egal ob im Inland oder im Ausland. Wenn Sparkassen und Genossenschaftsbanken mit eigenen Sicherungssystemen ausgenommen würden, spricht grundsätzlich nichts dagegen, dass Banken mit ähnlichen Geschäftsmodellen und Risikoprofilen in eine einheitliche europäische Einlagensicherung einbezogen würden.

Nein, die Vergemeinschaftung der Einlagensicherung lehnt die SPD ab, solange keine vollständige europäische Bankenunion verwirklicht wurde.

Soll künftig die Emission von Vermögensanlagen nach dem Vermögensanlagengesetz (wie bspw. sog. Crowdinvestments, Direktinvestments, Nachrangdarlehen) weiterhin möglich sein, auch wenn deren Produktanbieter keine Erlaubnis der BaFin bspw. als Kapitalverwaltungsgesellschaft benötigen? Sollen insbesondere sog. Crowdinvestments bzw. Schwarmfinanzierungen weiterhin grundsätzlich von der Prospektpflicht ausgenommen bleiben?

Die bestehenden Ausnahmen von der Prospektpflicht für Vermögensanlagen, die über eine Crowdinvesting-Plattform vertrieben werden, sehen wir zur Vermeidung unzumutbarer bürokratischer Hürden als sachgerecht an. Jedoch halten wir im Sinne der Verbraucher eine einheitliche Aufsicht durch die BaFin und die Etablierung von klaren Anforderungen an die Plattformen für erforderlich, die sich an den Anforderungen für Wertpapierdienstleistungsunternehmen orientiert.

Im Rahmen des Gesetzes zur Umsetzung der Zweiten Zahlungsdiensterichtlinie wurde festgestellt, dass der Bericht über die Evaluierung des Kleinanlegerschutzgesetzes vom 3. Juli 2015 einige Fragestellungen noch nicht abschließend beurteilen konnte. Daher wurde eine erneute Evaluierung bis Anfang 2019 vereinbart. Auf Grundlage dieser Analyse sollten dann die notwendigen Schlüsse gezogen werden. Vorfestlegungen würden dem Sinn und dem Zweck dieser Evaluierung zuwiderlaufen.

Wir Freie Demokraten wollen den rechtlichen Rahmen bei der Unternehmensfinanzierung vereinfachen. Denn junge Unternehmen benötigen am Anfang Geld, um ihr Geschäftsmodell auf- und auszubauen und Voraussetzungen für Wachstum zu finanzieren. Neben Eigenkapital und dem klassischen Bankkredit verbreiten sich innovative Finanzierungsmodelle wie das Crowdfunding immer stärker. Deshalb wollen wir die Vorschriften für diese Investitionen, beispielsweise bei Prospektpflicht oder Selbstauskunft, so anpassen, dass sie unkomplizierter und attraktiver werden, ohne den Investorenschutz zu vernachlässigen.

Für uns ist es überaus kritisch, dass Emittenten von Vermögensanlagen nach dem Vermögensanlagengesetz keinem besonderen Erlaubnisvorbehalt und keiner Beaufsichtigung bei der Gründung und Emission unterliegen. DIE LINKE fordert als Voraussetzung für eine Zulassung, dass alle Emittenten gegenüber einem zu schaffenden Finanz-TÜV darlegen, dass ihre Produkte sinnvoll, sicher und ihr betriebs- und gesamtwirtschaftliches Risiko beherrschbar sind (Siehe Antwort 5). In Hinsicht der Befreiungsvorschriften in §§ 2a bis 2c des Vermögensanlagegesetzes für sog. Schwarmfinanzierungen legt die letzte Evaluierung angesichts bestimmter Immobilienprojekte nahe, dass die Ausnahme lediglich die Möglichkeiten für den Missbrauch durch unseriöse Anbieter erhöht, die nicht zur anvisierten Zielgruppe gehören und hieraus fragwürdigen Profit schlagen. DIE LINKE regt eine erneute Evaluierung samt einer Ausweitung des Prüfauftrages auf sämtliche Ausnahmen des Vermögensanlagengesetzes unter Gesichtspunkten des Anlegerschutzes an.

Das im April 2015 mit maßgeblicher Unterstützung der SPD vom Bundestag verabschiedete Kleinanlegerschutzgesetz zeigt, dass finanzieller Verbraucherschutz und Förderung von jungen Unternehmen und Startups kein Widerspruch sein muss. Mit den Regelungen haben wir eine faire Balance zwischen unternehmerischer Freiheit und Schutz vor unseriösen Finanzprodukten geschaffen. Nachrangdarlehen und Beteiligungsdarlehen werden nunmehr als Vermögensanlagen definiert und fallen damit unter die Regelungen des Vermögensanlagengesetzes. Mit dem Gesetz haben wir die Schwelle für die Befreiung von Prospektpflichten von einer Million Euro auf zweieinhalb Millionen Euro erhöht. Damit werden nun auch größere Crowdinvesting-Projekte von der Prospektpflicht ausgenommen, ohne dass das Risiko für den einzelnen Anleger größer wird. Denn durch die vereinbarten Höchstgrenzen von maximal 10.000 Euro für private Einzelanleger wird das finanzielle Risiko für den einzelnen Kleinanleger in Grenzen gehalten. Der Werbung für solche Anlageprodukte haben wir enge inhaltliche Grenzen gesetzt. Mit einem klaren, deutlichen und einfach formulierten Warnhinweis auf dem Produktinformationsblatt wird sichergestellt, dass Kleinanleger über das finanzielle Risiko aufgeklärt werden. Zudem wurde zur Stärkung des Verbraucherschutzes ein zweiwöchiges Widerrufsrecht eingeführt.

Wie soll der Verbraucherschutz in Sachen Finanzen zukünftig organisiert werden und welche Rolle sollen dabei künftig bspw. der 'vzbv' oder 'Marktwächter Finanzen' oder ähnliche Einrichtungen einnehmen? Sollen Verbraucherzentralen, die eine Versicherungsberatung oder eine Beratung in Finanzangelegenheiten anbieten, hinsichtlich Sachkunde, Haftpflichtversicherung und Weiterbildung die gleichen Anforderungen erfüllen wie zugelassene Berater und Vermittler?

Wir sehen den Marktwächter als wichtiges Instrument, um den Finanzmarkt systematisch zu beobachten, auf Fehlentwicklungen aufmerksam zu machen und damit mögliche Schäden der VerbraucherInnen zu verhindern. Für eine bessere institutionelle Verzahnung wollen wir ihn mit einem formalen Anrufungsrecht gegenüber den Aufsichtsbehörden ausstatten.  Qualifikation, Sachkunde und Weiterbildung von FinanzberaterInnen in den Verbraucherzentralen sollen sich an den gesetzlichen Vorgaben orientieren.

Verbraucher sollen sich in Deutschland darauf verlassen können, dass starke Institutionen ihre Interessen vertreten. Sie sollen auch gute Möglichkeiten haben, ihre Rechte durchzusetzen. Ebenso wichtig für die Interessen der Verbraucher ist das Handeln der Behörden. Verbraucherschutz haben wir bereits zu einer Aufgabe und zum Aufsichtsziel der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) gemacht. Wir wollen auch eine hohe Qualität der Arbeit der Marktwächter sicherstellen. Deshalb werden wir sie evaluieren lassen und weiterentwickeln. Die Konsolidierung bestehender Marktwächter hat für uns Vorrang vor der Einrichtung neuer.

Wir Freie Demokraten sind überzeugt, dass wir die Zukunft am besten durch faire Spielregeln und klare Orientierung erfolgreich gestalten. Dafür setzen wir auf die freiheitlich-demokratische Grundordnung unseres Grundgesetzes, den Rechtsstaat mit seinen Grundrechten und die soziale Marktwirtschaft. In dieser sozialen Marktwirtschaft spielt die Selbstbestimmung der Bürgerinnen und Bürger eine herausgehobene Rolle. Ausgangspunkt aller Überlegungen muss der Grundgedanke des mündigen Bürgers sein. Aber auch der Verbraucherschutz gerade im Bereich Finanzen spielt eine wichtige Rolle. Die derzeitigen Strukturen werden wir uns nach der Bundestagswahl genau ansehen, um zielgerichtet zu entscheiden, an welchen Stellen Nachbesserungsbedarf besteht.

Keine Einzelantwort zu diesen Punkt.

Der auf Initiative der SPD im Jahr 2015 eingerichtete "Markwächter Finanzen" ist ein voller Erfolg. Seit ihrer Gründung haben die Finanzmarktwächter hunderttausende von Beratungsgesprächen von Kunden in Verbraucherschutz-Zentralen analysiert und bewertet. Alle Verbraucherzentralen der Länder erfassen Verbraucherbeschwerden systematisch und fungieren als Sensor, der Fehlentwicklungen am Markt schnell und nah an den Verbraucherinnen und Verbrauchern erfasst. Diese sinnvolle Institution gilt es weiter zu stärken.

Welcher Zeitpunkt ist der geeignetste für den Bund, den 15%igen Anteil an der Commerzbank zu veräußern?

Wir streben eine Veräußerung der Anteile an, die den langfristigen Interessen der Steuerzahler entspricht. Dabei kommt es nicht auf ein paar Monate mehr oder weniger an. Entscheidend ist vielmehr, einen günstigen Zeitpunkt für den Ausstieg zu finden.

Die derzeitige Situation sollte kein Dauerzustand sein. Wir wollen aber Verluste für den Steuerzahler möglichst vermeiden.

Die Bundesrepublik Deutschland hat ausschließlich zum Zwecke der Finanzmarktstabilisierung Anteile an der Commerzbank erworben. Dass diese Beteiligung nicht von Dauer sein wird, stand zu keinem Zeitpunkt außer Frage. Den geeigneten Zeitpunkt hierzu wollen wir prüfen.

In anderen Bereichen halten wir eine Entflechtung von Staat und Wirtschaft für dringend geboten. Wir Freie Demokraten wollen, dass der Bund seine direkten und indirekten Aktienbeteiligungen an der Deutsche Telekom AG und der Deutsche Post AG vollständig verkauft. Denn diese ehemaligen Staatsbetriebe sind heute international tätige Unternehmen, die als Global Player dem Wettbewerb standhalten können. Sie müssen und sollen in dieser Form nicht mehr staatlich kontrolliert werden. Die Garantie für den Standort Bonn kann anders aufrechterhalten bleiben. Zudem besteht ein Interessenkonflikt für den Bund: Als Regulierer der Telekommunikations- und Postmärkte müsste er für fairen Wettbewerb sorgen.

Eine solche Entscheidung sollte nicht übers Knie gebrochen werden. Gegenwärtig ist jedenfalls kein geeigneter Zeitpunkt. Statt einem "guten Ergebnis für den Steuerzahler" würde man ohne Not hohe Verluste in Kauf nehmen. Von noch offenen 5,1 Mrd. Euro bereitwillig 2,9 Mrd. Euro abzuschreiben, was bei der gegenwärtigen Wertschätzung der Anteile von 2,2 Milliarden Euro der Fall wäre, ist grob fahrlässig und unverantwortlich gegenüber den Steuerzahlern. Die Gesamtrechnung zur Rettung deutscher Banken würde damit immer höher. Für die Commerzbank und die Bankenrettungspakete generell haben wir immer gefordert: Wenn am Schluss der Rettungsaktionen ein Minus für die öffentliche Hand steht, dann muss dies die Kreditwirtschaft selbst ausgleichen. Und wer – wie die Commerzbank – staatliche Mittel (z. B. in Form von stillen Einlagen) erhält – muss auch effektive Stimmrechte zulassen. Dies ist bislang nicht der Fall. Wir lehnen die Rettung maroder Finanzinstitute mit staatlichen Mitteln ab, aber in Fällen systematischer Relevanz kann dies unvermeidbar sein. Eine Verstaatlichung reicht allerdings nicht aus (vgl. aktuelle Probleme der Landesbanken), sondern es muss vielmehr um eine effektive und ökonomisch rationale Form der Vergesellschaftung gehen, d. h. eine gesellschaftliche Verbreiterung der Aufsichtsorgane (z. B. durch Verbraucher- und Umweltschützer, Regionalplaner etc.) und eine Stärkung der Informations- und Mitwirkungsrechte sind unabdingbar.

Der geeignete Zeitpunkt zur Veräußerung der Commerzbank-Anteile ist dann, wenn für die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler ein gutes wirtschaftliches Ergebnis erzielt werden kann.

Auf dieser Seite finden Sie die Antworten der Parteien auf die Wahlprüfsteine des kapital-markt intern-Verlages, geordnet nach dem Themenbereichen Finanzdienstleistungen, Banken und Versicherungen und unseren Fragen.

Wir haben alle Parteien angefragt, die eine realistische Chance haben, in den Bundestag einzuziehen (die AFD wurde von uns angefragt, hat aber nicht geantwortet).

Die Antworten der Parteien auf die 'k-mi'-Wahlprüfsteine erhalten Sie ebenfalls zum Download beim Klick auf das jeweilige Partei-Logo!