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Aufsichtslücken bei Verbraucherzentralen: Die Politik ist gefordert!

Wie zu erwarten begrüßt der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) das BMF-Eckpunktepapier für eine BaFin-Aufsicht über Finanzanlagenvermittler (vgl. 'k-mi' 30/19). Der vzbv bezeichnet die Eckpunkte "als wichtiges Signal für bessere Finanzaufsicht". Weiter heißt es in der Mitteilung der Verbraucherschützer vom 30.07.2019: "Wer Verbraucher zur Geldanlage berät oder Finanzanlagen vermittelt, muss von der BaFin beaufsichtigt werden." Nimmt man diese Äußerungen ernst, dann fordert der vzbv hier die Unterstellung der Verbraucherzentralen unter die BaFin-Aufsicht! Denn schließlich beraten auch diese Verbraucher gewerblich zu Geldanlagen, allerdings ganz ohne Aufsicht und gesetzliche Sachkundeanforderungen! Sollten also Finanzanlagenvermittler, die ja bereits einer funktionierenden Aufsicht unterstehen, der BaFin unterstellt werden, wäre dies bei Verbraucherzentralen nur recht und billig. Denn diese haben sich mit ihrer kostenpflichtigen Beratungstätigkeit bequem in einer weitgehend unregulierten und grauen Nische eingerichtet:

Die Verbraucherzentralen müssen hinsichtlich ihrer Beratungstätigkeit weitgehend keine Rechenschaft bei einer unabhängigen Aufsicht ablegen, u. a. was Sachkunde, Protokollierung, Registrierung und Angemessenheitsprüfungen etc. angeht. Die kürzliche Insolvenz der Verbraucherzentrale Bremen, die mit der Altersvorsorge ihrer eigenen Mitarbeiter Schiffbruch erlitten hat, belegt eindrucksvoll, wie gefährlich solche Aufsichtslücken sind und dass dieser graue Sumpf der Intransparenz dringend trockengelegt werden muss. Hier ist die Politik gefordert! Erste Ansätze hierzu gab es bereits: Im Jahr 2013 wurde die Aufsichtslücke z. B. bereits vom heutigen CDU/CSU-Fraktionsvorsitzenden Ralph Brinkhaus im Rahmen der Anhörung zum Honoraranlageberatungsgesetz thematisiert, an der ebenfalls 'k-mi' als Sachverständige teilgenommen hatten (Finanzausschuss Protokoll NR. 17/130, S. 12–15). So fragte MdB Brinkhaus eine Vertreterin des vzbv im Rahmen der Anhörung: "Sie beraten ebenfalls. Sie kriegen dafür auch Geld. Wären Sie eigentlich bereit, sich in Ihrer Beratung der Aufsicht der BaFin zu unterwerfen? Welche Qualifikationen haben Ihre Mitarbeiter? Gibt es eine Haftpflichtversicherung für die Beratung, die Sie machen? Und ist das etwas, das momentan in der Qualitätssicherung irgendwie von Ihnen selber überwacht wird?" In der seinerzeitgen Antwort zog sich der vzbv auf den Status als 'Tippgeber' zurück, was auch heute niemanden überzeugen dürfte.

'k-mi'-Fazit: Da die Fragen von Ralph Brinkhaus bis heute berechtigt und ungelöst sind, halten wir es für sachgerecht, die Verbraucherzentralen im Zuge des anstehenden Gesetzgebungsverfahrens einer Aufsicht analog zu den Finanzanlagenvermittlern und den Finanzanlagen-Honorarberatern zu unterstellen! Wir werden daher bei der Politik eben dies fordern, damit Verbraucherzentralen aus ihrer bequemen Grauen Ecke herauskommen!

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