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BaFin-Aufsicht: BMF verwickelt sich in Widersprüche!

In ihrer Antwort vom 14.05.2020 auf die schriftliche Frage des FDP-Finanzexperten Frank Schäffler "sieht die Bundesregierung keine Anzeichen dafür, dass es nach der Umsetzung des Gesetzes zur Übertragung der Aufsicht über Finanzanlagenvermittler und Honorar-Finanzanlagenberater auf die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht zu einem schnellen Rückgang der derzeitigen gut 37.000 Erlaubnisinhaber kommen wird, wobei davon ausgegangen wird, dass die ganz überwiegende Zahl der Finanzanlagenvermittler, die einer Vertriebsgesellschaft angehören oder sich anschließen, auch künftig eigenständige Erlaubnisinhaber sein werden".

Dies ist in zweierlei Hinsicht unzutreffend:  ++ Das BMF ignoriert damit sämtliche fachlichen Warnhinweise, dass Kosten und Bürokratie der Aufsichtsübertragung zu einem großflächigen Vermittlersterben führen werden  ++ Im Gesetzentwurf ist eine Hintertür eingebaut, die es Strukturvertrieben bzw. Vertriebsgesellschaften erlaubt, Mitarbeiter anzubinden, die über keine BaFin-Erlaubnis als Finanzanlagendienstleister verfügen. Dies führt zu massiven Wettbewerbsnachteilen für selbständige Finanzdienstleister (vgl. 'k-mi' 18/20). Nun geht das BMF aber seltsamerweise davon aus, dass Strukturvertriebe von dieser 'Hintertür' überhaupt keinen Gebrauch machen, nachdem das Ministerium diese Hintertür selbst ins Gesetz geschrieben hat als "eine Alternative zur eigenständigen Erfüllung sämtlicher Erlaubnis- und Aufsichtsvorgaben" für die Berater, "die keine BaFin-Erlaubnis anstreben". Angesichts dieser Widersprüchlichkeit und des – offenkundig wider besseren Wissens – Festhaltens an der Zahl der 37.000 kommentiert FDP-MdB Frank Schäffler die Antwort der Bundesregierung gegenüber 'k-mi' scharf: "Die Bundesregierung hat uns eine wissentlich falsche Antwort zukommen lassen. Das ist ein klarer Versuch die Branche zu täuschen."


'k-mi'-Fazit: Der Bundesrat ist heute zudem der Empfehlung seines Finanzausschusses gefolgt und nimmt zu dem Gesetzentwurf kritisch Stellung. Dies betrifft auch den Zeitpunkt der Regelungen: Gerade unter den Bedingungen der Corona-Krise seien auch Finanzwirtschaft und Aufsichtsbehörden damit beschäftigt, die finanziellen Auswirkungen der Krise zu bewältigen. Die Übertragung der Aufsicht auf die BaFin erfordere eine bessere Vorbereitung. Eine angemessene parlamentarische Beratung sei in dem als eilbedürftig eingebrachten Gesetzentwurf aktuell nicht gewährleistet, so die Stellungnahme des Bundesrates: Von der weiteren Beratung des Gesetzentwurfes solle zunächst abgesehen werden.

Verschaffen Sie der Forderung Geltung und schreiben Sie Ihren Bundestagsabgeordneten an. Wir verlinken hier noch einmal zu der Vorlage Protest-Brief und den weiteren Informationen.

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